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Beschlussvorlage (Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäuser deer Fa. LlDL in • I E.-Lechenich, Erper Straße; Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
785 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäuser deer Fa. LlDL in • I E.-Lechenich, Erper Straße;
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB) Beschlussvorlage (Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäuser deer Fa. LlDL in • I E.-Lechenich, Erper Straße;
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB) Beschlussvorlage (Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäuser deer Fa. LlDL in • I E.-Lechenich, Erper Straße;
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB) Beschlussvorlage (Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäuser deer Fa. LlDL in • I E.-Lechenich, Erper Straße;
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Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB) Beschlussvorlage (Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäuser deer Fa. LlDL in • I E.-Lechenich, Erper Straße;
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 V 7/ Amt: An den /lf3r- 61 - BeschIAusf.: Ausschuss für Planung - 61-/-63- Datum: 19.02.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • I Betrifft: Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäuser deer Fa. LlDL in E.-Lechenich, Erper Straße; Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB Finanzielle Auswirkungen: 181 W'\NA Unterschrift des BUdgetverantwOriliC Erftstadt, den 19. Februar 2002 Keine < . Beschlussentwurf: • Zu dem von der Fa. LlDL, Dienstleistung GmbH u. Co. KG, vorliegenden Antrag auf Bauvorbescheid: Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäusern in E.-Lechenich, Herriger Straße/Erper Straße, wird vorbehaltlich des bauordnungsrechtlichen Verfahrens unter der Maßgabe, dass in einem städtebaulichen Vertrag die Realisierung der straßen.begleitenden Bebauung mit Stadthäusern inkl. Ergänzungssortiment (Metzgerei, Bäckerei) sichergestellt wird, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch erteilt. Begründung: Mit Eingang 31.01.2002 liegt dem Umwelt- und Planungsamt im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens ein Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage: Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäusern der Fa. LlDL in E.-Lechenich, Herriger Straße) zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Baugesetzbuch vor. Dieses Vorhaben wird vorbehaltlich des bauordnungsrechtlichen Verfahrens grundsätzlich begrüßt (s. a. PlanA am 28.11.2001, TOP 3.4). P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.050 - 2 - • Im Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt wird der vorgesehene Standort (Rhein. Warenzentrale) bzgl. seiner innenstadtnahen Lage für ein Nahversorgungszentrum (VolIsortimenter) präferiert. Der nunmehr geplante Markt kann - als erweiterter Lebensmitteldiscounter - jedoch nur im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit einem entsprechenden Ergänzungssortiment (Metzgerei, Bäckerei) als "Vollsortimenter" bezeichnet werden, sodass die Umsetzung dieser Planungsprämisse insgesamt über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern ist. Städtebaulich entspricht die vorliegende Planung (s. Anlage) den Zielvorgaben einer geordneten baulichen Entwicklung, insbesondere mit der Aufnahme und Fortführung einer abgestuften und kleinteiligen zweigeschossigen Bebauung im Anschluss an die bestehende Bebauung entlang der Herriger Straße. Der Bauvoranfrage kann somit - vorbehaltlich der o.a. vertraglichen Regelung und einer gestalterischen Detailabstimmung - das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da sie sowohl dem Zentrenkonzept als auch den - künftigen - planerischen Zielen (Festsetzungen) des mit Ratsbeschluss vom 11.12.2002 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 53, E.-Lechenich, Erper Straße, entspricht. / (Bösche) Anlagen • P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.050 I .. --"-LZ'-Z-;C~=':'-L;r//2J- 1111/+ I' sioo j, --------- J 103 ~ ~ -~·t, 1 ~ ! 1 1 ,t \ ... § / 95 ~I': ~ .....:,;~ ~" , U1JJIrm " • 3405 An!ege /J I vI/Jnd Blatt zu I I i > 01 + 3390 ,, • 3391 ( . + 3408 + ,A3!J1 der A / fen Burg AUSZUG: AUS ejEM LJEGEN._. . j FI",rkorte'·;~itondordouszu9 ~ -, Lie9,nC;:haltskClrle Maßstcb 3L 09 & ~, Er ttkr eis verrnessvnqs- ~, : :.; 20o/0l) -Der Lcoo-ot-: ' und -xctcs terwesen Gem;einde ERFTSTADi Gemcrkuriq lECHENICH Flur: 50 F'lur • s lück 3404 -r , ~ ~i ?: o (500 Datum 05.0~.2001 (Mtro,g-Nr. -------------- ---_._--------_._- ----~----- D., AuU"9 1\0.. " v_ .. ;t ;~t ",••cl>i:;-U ,, , .. ~~ "k , ': I ~ ". ~~ "" ._l. ",;",,~,~... ·1 e' ;s! g"~~ u",":S( '1' ",,"p .... ,........, ....,.••·_""'..... ."J '""...w.~.·I_"'~.. _~'t••,_.,·· ", O:':."ql. 1.. · ::='.::=I".:7.~:::!.=::~.;::,"Z.:::': It .. ..:.~ .h,:~ - ;- ~ .}'~ • • UDL- .. STELLPLATZE /' / IM OG.DG WOHN- BEZW. BÜROFLÄCHE +----1-,- ,'I 1 I -: / LADEN +- I - , - I I 1 .1 I I I 1 I 6 STELLPLATZE I I 1 1 LADEN CAFE LADEN TRH ~ !'2.f· 9.' ..:: -.~ " ~ ):> a, 0 ·co ::,. .. I"", :,. "'- , - -,.... - v\ Net.tJau eres lE'bensmitte\- , marktes lI1d Stadlhausern ~er Strasse EElL 11111111111111111111111111111 f.-I- ~, c/o ~. o LU a ~ ry"/ ~rU1Ielct ,,~ Tlmlag' \'i'a.j!er Sle;~~Oy-!Str, 16 6554 liiul s 21012002 rna \{£I~t +~ :r; i ;.; ~~m ~~~~;he~h~s MasslaJ '.. , '7 50374 Irttstadt- am",lo.D7~ Rmelstr, 30. 7 Oil OD~ H- 0000 'Cl .- 1.200 PIiJ\ w. 5 • • A o [ B o E E [ B A ---------- 1:::::::11 I :: ~=~---------~-------~ SCHNITT A-B 2 4 . ; \' " 5 6 7 8 9 ~- SONTT HIANSIJfJ£N '2': ill~~~ ~~ ~~~~~ _ --~----~-----~~ _ ~"---~----~----~----~-_~ ~~~~~~~~~ J_~~~_~~ __ ~ .. OST-AHS£HT -"" . "1':' .... ,-~. -,,:. j , ;::;:; .. ZtII J/IiL<j aWl ;2] 07. ;!tJOJ Anlage zu V 7/1835 Neubau eines Lebensmittelmarktes nich, Erper Straße; • • und Stadthäuser der Fa. LlDL in E.-Leche- Mit Beschluss vom 05.03.2002 (Ausschuss für Planung) wurde zum Antrag (Bauvoranfrage) der Firma LlDL: Neubau eines Lebensmittelmarktes und Stadthäuser in E.-Lechenich, Erper Str., das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter der Maßgabe, dass in einem städtebaulichen Vertrag die Realisierung eines Ergänzungssortiments (Metzgerei, Bäckerei) sichergestellt wird. Inzwischen ist das Vorhaben bauordnungsrechtlich genehmigt sowie die entsprechenden Verträge (städtebaulicher Vertrag/Ergänzungssortiment und Erschließungsvertrag/Kreisverkehr) unterzeichnet; nach Auskunft der Fa. LlDL soll mit den Bauarbeiten für den Lebensmittelmarkt August (32. KW) 2003 begonnen werden. Die "Stadthausbebauung" mit dem geforderten Ergänzungssortiment soll gemäß städtebaulichem Vertrag bis spätestens Mai 2005 realisiert sein. Zwischenzeitlich wurde von Lechenicher Einzelhändlern die Befürchtung geäußert, dass durch das geplante Ergänzungssortiment Kunden aus der Altstadt abgezogen werden. Die ohnehin festzustellenden Umsatzrückgänge werden dadurch noch verstärkt. Daher wird die Bitte geäußert, von Seiten der Stadt auf die Forderung der Realisierung des Ergänzungssortimentes zu verzichten, damit auch in Zukunft noch über den Rahmen des Warenangebotes des Discounters LlDL hinausgehend in der Altstadt von Lechenich entsprechende Zusatzeinkäufe erfolgen können. Im vorliegenden Fall kann aus Sicht der Verwaltung aufgrund der spezifischen Standortsituation: unmittelbare räumlich-funktionale Zuordnung des Discounters zum Haupteinkaufsbereich (Altstadt Lechenich), fußläufige Erreichbarkeit von den Wohnsiedlungsgebieten in Lechenich-West, sowohl des Discounters als auch des "Ergänzungs"-Einzelhandels in der Altstadt dieser Bitte entsprochen werden. Dies bedingt jedoch eine entsprechende Abänderung des Beschlusses des Ausschusses für Planung zu V 7/1835 vom 05.03.2002 und des städtebaulichen Vertrags. Auf die straßenbegleitende P;lszIVORLAGENlAnlage Stadthausbebauung zu V 7.1835.doc sollte jedoch nicht verzichtet werden.