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Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erp (Distemicher Weg); Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
562 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erp (Distemicher
Weg);
Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erp (Distemicher
Weg);
Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erp (Distemicher
Weg);
Offenlegungsbeschluss)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister ÄZ.:61.21-00 I Abr. - Li V 7/ ,1S3;- Amt: 61 An den BeschIAusf.: 61 Rat Datum:. 15.02.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss für Planung Betrifft: Bezug: Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erp (Distemicher Weg); Offenlegungsbeschluss V 6/ 0572, PlanA am 14.06.2000 Auswirkungen: Finanzielle X Keine Unterschrift des Budgelverantwortlichen Erftstadl, den15. Februar 2002 • {" \ IÄl Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Satzungsvorentwurfs die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange (gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) in Form einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Mit dieser Außenbereichssatzung sollen einzelne Außenbereichsgrundstücke in die im Zusammenhang bebaute Ortslage von Erp einbezogen werden. Der Planbereich liegt am südwestlichen Ortsrand von Erp und ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche dargestellt. Darüber hinaus schafft die Abrundungssatzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche EntwiCklung, bei der insbesondere die städtebaulichen Zielsetzungen einer nachhaltigen und ökologisch orientierten Stadtplanung zu berücksichtigen sind. Unter Beachtung der ortspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten sowie der Lage am arts rand ist nach dem Vorentwurf der Satzung eine eingeschossige Einzel- oder Doppelhausbebauung mit einzelnen gestalterischen Festsetzungen vorgesehen. P:\SZ\VORLAGEN\V6100042.046 - 2 - Die Vorabbeteiligung bzw. Abstimmung mit den Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die von den Trägem öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind soweit städtebaulich erforderlich in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Im weiteren Verfahren ist nach der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (in Form einer einmonatigen Offenlage) der Satzungsbeschluss vorgesehen. < ~ • Anlagen: Anlageplan Satzungsvorentwurf einschI. Begründung (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner) • P:\SZ\VORLAGEN\V6100042.046 Anbgc tl t!.. zu 1'1 ]/7/1137 Blatl -1 - .: ---- [ I -. ...... ---- Siefenweg -, ,-- n--/ • / " d -, - , , ~": -,, '''~ f,VI c -, + ;/ -·1-- ANLAGEPLAN DER ERWEITERTEN ABRUNDUNGSSATZUNG Erp - Disternicher Weg UMWELT· UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT, DEN ERFTKREIS: DGK 5 (if 3 I qlt