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Kommune
Kerpen
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Erstellt
08.07.16, 13:18
Aktualisiert
08.07.16, 13:18
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AUSZUG
aus der 9. Sitzung des Integrationsrates
vom 15.06.2016
Drucksachen-Nummer: 337.16
TOP 1.
Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen
Herr Comacchio stellt die Ausführungen in der Drucksache 337.16 vor. Er erläutert dabei auch
die Phasen der Unterbringung.
Nach Deutschland neu einreisende Flüchtlinge kommen zunächst in eine
Erstaufnahmeeinrichtung zwecks Registrierung. Danach werden sie weiter verteilt in eine
Zentrale Unterbringungseinrichtung, wo sie – regulär – ihren Asylantrag stellen können. Danach
werden die Asylsuchenden einer Kommune zugewiesen.
In Kerpen kommen die Zugewiesenen dann in eine Sammelunterkunft (Flüchtlingsheim
Erftstraße oder Josef-Bitschnau-Straße) bzw. künftig in eine Containersiedlung. Danach können
Sie in eine Wohnung oder einen der geplanten dauerhaften Wohnstandorte umziehen.
Herr Kandemir setzt alsdann die Tagesordnung aus, um den anwesenden Anwohnerinnen und
Anwohnern der in Rede stehenden Standorte Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Zum Standort Augsburger Straße in Sindorf werden im Wesentlichen folgende Aussagen
getroffen:
Es handelt sich bei dem Quartier um einen sozialen Brennpunkt. Dort gibt es viele Hochhäuser
innerhalb einer insgesamt hoch verdichteten Bebauung. Zudem ist das Viertel geprägt von
einem hohen Anteil an zugewanderter Bevölkerung.
Es gibt Drogenhandel im Quartier. Weitere räumlich beengte Ansiedlungen verschärfen die
Brennpunktsituation. Angespannte Parkraumsituation würde durch zusätzliche Wohneinheiten
verschärft.
Die Kinder lernen sich kennen und spielen zusammen auf dem Bolzplatz. Hier lernen sie
untereinander auch Deutsch.
Die Fläche stellt eine idealen Spiel- und Streifraum dar.
Im Winter ist die Anhöhe am nördlichen Rand der Fläche der Rodelberg, in wärmeren
Jahreszeiten das Picknickareal.
Die Hügel werden eher durch Eltern und Spielmobil genutzt.
Tatsächlich nutzbare Spielfläche nur ca. 2000 qm.
Kinder und Jugendliche lernen dort Soziale Kompetenz, Streitereien werden untereinander
ausgetragen und selten ernsthaft. Jugendliche helfen den Kindern und die Nutzung geschieht
durch sämtliche Ethnien.
Kinder und Jugendliche, Christen, Muslime und andere Konfessionen sowie Konfessionslose
finden in einer angenehmen Atmosphäre Möglichkeiten, miteinander zu spielen und positiv in
Kontakt zu kommen. Daher gelebte Integration.
Parkplatzfläche des neuen Gebäudes würde gesamten Bolzplatz wegnehmen. Bolzplatz muss
Rasenfläche sein, Schotter oder Beton führen zu Verletzungen.
Auf der Fläche nisten und brüten Stieglitze, weitere Singvögel und Turmfalken.
Spielplatz an der Wuppertaler Straße für kleine Kinder konzipiert und für so viele Wohneinheiten
dann auch zu klein.
In Sindorf gibt es alternative Flächen für dauerhafte Flüchtlingswohnhäuser.
Für den Standort Brüggen gibt es auch noch Stellungnahmen:
Der geplante Wohnstandort liegt direkt neben einem christlichen Friedhof. Es könnte zu
interreligiösen Konflikten kommen.
Der Friedhofsweg ist eine Sackgasse und in einem schlechten Zustand. Eine Ertüchtigung
würde erhebliche Anliegerkosten auslösen.
Das Verhältnis von 35 einheimischen Anwohnerinnen und Anwohnern zu voraussichtlich 55
Flüchtlingen ist unsymmetrisch; die Anzahl hinzukommender müsste deutlich reduziert werden.
Nach den zahleichenen Stellungnahmen der Gäste tritt der Vorsitzende wieder in die
Tagesordnung ein.
Die Fraktionen und auch Frau Seiche stellen die bestehenden Integrationsleistungen heraus:
In Sindorf sind die Kirchengemeinden und die Sozialraumarbeit sehr aktiv mit vielen
verschiedenen Spracherwerbs angeboten und weiteren Optionen der Freizeitbeschäftigung und
Kennenlernstrukturen. In Brüggen engagieren sich die Caritas und die evangelische Kirche in
der Flüchtlingsbetreuung.
Herr Reimann und Herr Ripp zeigen für die Zukunft östlich des vorgesehenen Baukörpers eine
Option auf Einfamilienhausbebauung auf.
Für den Standort Sindorf Augsburger Straße stellt Herr Ripp die Frage nach einer alternativen
Lage des Baukörpers auf der Fläche, damit das Spielmobil weiterhin uneingeschränkt seine
Aktivitäten realisieren kann.
Herr Pfeil bittet um sorgfältige Vorauswahl der anzusiedelnden Familien am geplanten Standort.
Alle Fraktionen benennen die Voraussetzung, dass der Parkplatz auf der Fläche erhalten bleibt,
ebenso sollen sämtliche Spielmöglichkeiten erhalten bleiben.
Eine erweiterte Bebauung der Fläche gemäß Anlage 1.1 zur Drucksache 337.16 ist nicht
beabsichtigt.
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zu beschließen, dass an den in
der Anlage 1 der Vorlage näher gekennzeichneten Standorten „Friedhofsweg in Brüggen“,
„Peters Mühle in Blatzheim“ und „Augsburger Straße in Sindorf“ dauerhafte Wohnstandorte für
die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden und diese nach Art, Maß, Umfang und
Gestaltung im Wesentlichen dort so ausgeführt werden sollen, wie es die ebenfalls in der Anlage
1 enthalten Planentwürfe der SYN-Architekten aus Köln beispielhaft vorsehen.
Am Standort Augsburger Straße in Sindorf ist darauf zu achten, dass die Parkplätze und
sämtliche Spielmöglichkeiten erhalten bleiben.
Einstimmige Empfehlung.
Beschluss der Sitzung des Integrationsrates vom 15.06.2016
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