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Beschlusstext (Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Erstellt
08.07.16, 13:18
Aktualisiert
08.07.16, 13:18
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AUSZUG aus der 9. Sitzung des Integrationsrates vom 15.06.2016 Drucksachen-Nummer: 337.16 TOP 1. Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen Herr Comacchio stellt die Ausführungen in der Drucksache 337.16 vor. Er erläutert dabei auch die Phasen der Unterbringung. Nach Deutschland neu einreisende Flüchtlinge kommen zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung zwecks Registrierung. Danach werden sie weiter verteilt in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung, wo sie – regulär – ihren Asylantrag stellen können. Danach werden die Asylsuchenden einer Kommune zugewiesen. In Kerpen kommen die Zugewiesenen dann in eine Sammelunterkunft (Flüchtlingsheim Erftstraße oder Josef-Bitschnau-Straße) bzw. künftig in eine Containersiedlung. Danach können Sie in eine Wohnung oder einen der geplanten dauerhaften Wohnstandorte umziehen. Herr Kandemir setzt alsdann die Tagesordnung aus, um den anwesenden Anwohnerinnen und Anwohnern der in Rede stehenden Standorte Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Zum Standort Augsburger Straße in Sindorf werden im Wesentlichen folgende Aussagen getroffen: Es handelt sich bei dem Quartier um einen sozialen Brennpunkt. Dort gibt es viele Hochhäuser innerhalb einer insgesamt hoch verdichteten Bebauung. Zudem ist das Viertel geprägt von einem hohen Anteil an zugewanderter Bevölkerung. Es gibt Drogenhandel im Quartier. Weitere räumlich beengte Ansiedlungen verschärfen die Brennpunktsituation. Angespannte Parkraumsituation würde durch zusätzliche Wohneinheiten verschärft. Die Kinder lernen sich kennen und spielen zusammen auf dem Bolzplatz. Hier lernen sie untereinander auch Deutsch. Die Fläche stellt eine idealen Spiel- und Streifraum dar. Im Winter ist die Anhöhe am nördlichen Rand der Fläche der Rodelberg, in wärmeren Jahreszeiten das Picknickareal. Die Hügel werden eher durch Eltern und Spielmobil genutzt. Tatsächlich nutzbare Spielfläche nur ca. 2000 qm. Kinder und Jugendliche lernen dort Soziale Kompetenz, Streitereien werden untereinander ausgetragen und selten ernsthaft. Jugendliche helfen den Kindern und die Nutzung geschieht durch sämtliche Ethnien. Kinder und Jugendliche, Christen, Muslime und andere Konfessionen sowie Konfessionslose finden in einer angenehmen Atmosphäre Möglichkeiten, miteinander zu spielen und positiv in Kontakt zu kommen. Daher gelebte Integration. Parkplatzfläche des neuen Gebäudes würde gesamten Bolzplatz wegnehmen. Bolzplatz muss Rasenfläche sein, Schotter oder Beton führen zu Verletzungen. Auf der Fläche nisten und brüten Stieglitze, weitere Singvögel und Turmfalken. Spielplatz an der Wuppertaler Straße für kleine Kinder konzipiert und für so viele Wohneinheiten dann auch zu klein. In Sindorf gibt es alternative Flächen für dauerhafte Flüchtlingswohnhäuser. Für den Standort Brüggen gibt es auch noch Stellungnahmen: Der geplante Wohnstandort liegt direkt neben einem christlichen Friedhof. Es könnte zu interreligiösen Konflikten kommen. Der Friedhofsweg ist eine Sackgasse und in einem schlechten Zustand. Eine Ertüchtigung würde erhebliche Anliegerkosten auslösen. Das Verhältnis von 35 einheimischen Anwohnerinnen und Anwohnern zu voraussichtlich 55 Flüchtlingen ist unsymmetrisch; die Anzahl hinzukommender müsste deutlich reduziert werden. Nach den zahleichenen Stellungnahmen der Gäste tritt der Vorsitzende wieder in die Tagesordnung ein. Die Fraktionen und auch Frau Seiche stellen die bestehenden Integrationsleistungen heraus: In Sindorf sind die Kirchengemeinden und die Sozialraumarbeit sehr aktiv mit vielen verschiedenen Spracherwerbs angeboten und weiteren Optionen der Freizeitbeschäftigung und Kennenlernstrukturen. In Brüggen engagieren sich die Caritas und die evangelische Kirche in der Flüchtlingsbetreuung. Herr Reimann und Herr Ripp zeigen für die Zukunft östlich des vorgesehenen Baukörpers eine Option auf Einfamilienhausbebauung auf. Für den Standort Sindorf Augsburger Straße stellt Herr Ripp die Frage nach einer alternativen Lage des Baukörpers auf der Fläche, damit das Spielmobil weiterhin uneingeschränkt seine Aktivitäten realisieren kann. Herr Pfeil bittet um sorgfältige Vorauswahl der anzusiedelnden Familien am geplanten Standort. Alle Fraktionen benennen die Voraussetzung, dass der Parkplatz auf der Fläche erhalten bleibt, ebenso sollen sämtliche Spielmöglichkeiten erhalten bleiben. Eine erweiterte Bebauung der Fläche gemäß Anlage 1.1 zur Drucksache 337.16 ist nicht beabsichtigt. Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zu beschließen, dass an den in der Anlage 1 der Vorlage näher gekennzeichneten Standorten „Friedhofsweg in Brüggen“, „Peters Mühle in Blatzheim“ und „Augsburger Straße in Sindorf“ dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden und diese nach Art, Maß, Umfang und Gestaltung im Wesentlichen dort so ausgeführt werden sollen, wie es die ebenfalls in der Anlage 1 enthalten Planentwürfe der SYN-Architekten aus Köln beispielhaft vorsehen. Am Standort Augsburger Straße in Sindorf ist darauf zu achten, dass die Parkplätze und sämtliche Spielmöglichkeiten erhalten bleiben. Einstimmige Empfehlung. Beschluss der Sitzung des Integrationsrates vom 15.06.2016 Seite 2