Daten
Kommune
Kerpen
Größe
106 kB
Erstellt
08.07.16, 13:18
Aktualisiert
08.07.16, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 9. Sitzung des Integrationsrates
vom 15.06.2016
Drucksachen-Nummer: 307.16
TOP 7.
Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises
Nach kurzer Beratung erfolgt die Beschlussfassung gemäß dem Leitlinienentwurf und dem
entsprechend ausformulierten Beschlussvorschlag der Vorlage 307.16.
Der Integrationsrat beschließt die Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises mit folgenden
Konkretisierungen:
§ 1 Verleihung des Integrationspreises
Der Integrationspreis wird in der Regel jährlich verliehen.
Er besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung in Höhe von 500,- €. Der
Förderpreis wird je zur Hälfte durch den Integrationsrat und ein oder mehrere Sponsoren
zur Verfügung gestellt. Ansonsten übernimmt der Integrationsrat den Förderpreis
gesamt.
Urkunde und Geldzuwendung werden im Rahmen des Festes der Kulturen jeweils am 3.
Oktober des jeweiligen Jahres verliehen. Das Fest der Kulturen wird organisiert durch
den Verein „Vielfalt der Kulturen in Kerpen e. V.“. Der Vereinsvorstand legt den
Zeitrahmen für die Preisvergabe im Rahmen des Festes der Kulturen fest. Die Laudatio
erfolgt jeweils durch den Vorjahrespreisträger / die Vorjahrespreisträgerin. Die erste
Laudatio hält der Vorsitzende / die Vorsitzende des Integrationsrates. Der Preis wird
durch den Bürgermeister / die Bürgermeisterin übergeben.
[§ 2 Zusammensetzung der Jury:
Wird konkretisiert durch die Befassung der Vorlage 306.16.]
§ 6 Bewerbungszeitraum
Die erstmalige Verleihung des Preises findet im Jahr 2016 statt. Bewerbungsschluss ist jeweils
zum 15. August eines jeden Jahres.
Einstimmiger Beschluss.