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Beschlusstext (Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
106 kB
Erstellt
08.07.16, 13:18
Aktualisiert
08.07.16, 13:18
Beschlusstext (Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 9. Sitzung des Integrationsrates vom 15.06.2016 Drucksachen-Nummer: 307.16 TOP 7. Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises Nach kurzer Beratung erfolgt die Beschlussfassung gemäß dem Leitlinienentwurf und dem entsprechend ausformulierten Beschlussvorschlag der Vorlage 307.16. Der Integrationsrat beschließt die Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises mit folgenden Konkretisierungen: § 1 Verleihung des Integrationspreises   Der Integrationspreis wird in der Regel jährlich verliehen. Er besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung in Höhe von 500,- €. Der Förderpreis wird je zur Hälfte durch den Integrationsrat und ein oder mehrere Sponsoren zur Verfügung gestellt. Ansonsten übernimmt der Integrationsrat den Förderpreis gesamt.  Urkunde und Geldzuwendung werden im Rahmen des Festes der Kulturen jeweils am 3. Oktober des jeweiligen Jahres verliehen. Das Fest der Kulturen wird organisiert durch den Verein „Vielfalt der Kulturen in Kerpen e. V.“. Der Vereinsvorstand legt den Zeitrahmen für die Preisvergabe im Rahmen des Festes der Kulturen fest. Die Laudatio erfolgt jeweils durch den Vorjahrespreisträger / die Vorjahrespreisträgerin. Die erste Laudatio hält der Vorsitzende / die Vorsitzende des Integrationsrates. Der Preis wird durch den Bürgermeister / die Bürgermeisterin übergeben. [§ 2 Zusammensetzung der Jury: Wird konkretisiert durch die Befassung der Vorlage 306.16.] § 6 Bewerbungszeitraum Die erstmalige Verleihung des Preises findet im Jahr 2016 statt. Bewerbungsschluss ist jeweils zum 15. August eines jeden Jahres. Einstimmiger Beschluss.