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Beschlusstext (Bauvorhaben im Bereich der Villa Trips in Horrem; hier: Anträge der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Stadtverordneten Scharping)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
169 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
04.08.17, 13:18
Aktualisiert
04.08.17, 13:18
Beschlusstext (Bauvorhaben im Bereich der Villa Trips in Horrem;
hier: Anträge der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Stadtverordneten Scharping) Beschlusstext (Bauvorhaben im Bereich der Villa Trips in Horrem;
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hier: Anträge der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Stadtverordneten Scharping)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 22. Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Drucksachen-Nummer: 213.17 TOP 8. Bauvorhaben im Bereich der Villa Trips in Horrem; hier: Anträge der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Stadtverordneten Scharping Bürgermeister Spürck nimmt umfassend zu den verschiedenen Fragestellungen in den Anträgen Stellung: • Antrag des Stadtverordneten Scharping 1. Folgende Ämter und Personen haben mitgewirkt: 16.1: Herr Mackeprang, Herr Meier, Frau Hennecken 16.4: Herr Mach, Herr Held 18: Herr Vaaßen Herr Schwister (Dez. III) Herr Spürck (Dez. I) 2. Ich habe diesen Fall nicht an mich gezogen, respektive die Entscheidung „herbeigeführt“. Bauprojekte sind in der Verwaltung ein vielschichtiges Verfahren, in dem es Kooperation und Rücksprachen zwischen verschiedenen Ämtern / Behörden gibt (s.o. Antwort Frage 1). 3. Von „verschweigen“ kann keine Rede sein. Die Verwaltung hat sich der Rechtsauffassung der renommierten Kölner Baurechtskanzlei Lenz & Johlen angeschlossen. Der Fall Noven wurde mit dem gleichen Umfang / Aufwand / Sorgfalt, wie auch der Fall Breuer geprüft. 4. Der erste Teil dieser Frage spiegelt lediglich das subjektive Empfinden des Antragstellers wieder und trägt keinen Erkenntniszuwachs in der Sache bei. Zum zweiten Teil der Frage: Es wurde nichts angeordnet. Die Erklärung des technischen Beigeordneten wurde gemeinsam erarbeitet. 5. Der Rat wurde nicht in die Entscheidung miteinbezogen, weil es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Der Rat beschließt weder über Bauanträge, noch über Bauvoranfragen – dies entspricht nicht der horizontalen Gewaltenteilung (Legislative = hier: Rat, Exekutive = hier: Verwaltung, Judikative = VG). 6. Entschieden: Nein. Es liegt keine Befangenheit meiner Person vor. 7. Bei der Zuordnung zum Innen – oder Außenbereich handelt es sich immer um eine schwierige städtebauliche Abgrenzung, weil eindeutige Kriterien zur Abgrenzung fehlen. Die Beurteilung lässt sich nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben bestimmen. Eine sachgerechte Entscheidung kann nur durch eine erschöpfende, die gesamte örtliche Umgebung bewertende Betrachtungsweise erfolgen. Ausschlaggebend für die Zuordnung zum planungsrechtlichen Innen- oder Außenbereich ist das, was sich in der Örtlichkeit als prägend für das Gebiet darstellt. Insofern sind alle äußerlich erkennbaren optisch wahrnehmbaren Umstände in die Beurteilung mit einzubeziehen. Das Gebiet wird vornehmlich geprägt durch die Bebauung an der Parkstraße bis hin zur Villa Trips und vermittelt in der Örtlichkeit den Eindruck des Bebauungszusammenhangs. Der Verwaltung wurde durch den Bauherrn eine juristische Expertise einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei vorgelegt, diese hat die Zulässigkeit der Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Der baurechtlichen Begründung hat sich die Verwaltung angeschlossen und die Vorhaben nach § 34 BauGB genehmigt. Ich verweise nochmals auf die Antwort unter Frage Nr. 5: Die Verwaltung sah nicht die Notwendigkeit, den Rat in dieser Fragestellung miteinzubeziehen, sondern hat sich der Rechtsauffassung der renommierten Kölner Baurechtskanzlei Lenz & Johlen angeschlossen, deren Expertise in diesem Gremium auch in vergleichbaren Fällen noch nie angezweifelt wurde. • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne 1. Die Entscheidung, wie die Baumfällungen an der Villa Trips zustande gekommen sind, ergibt sich übersichtlich aus einem chronologischen Vermerk vom 02.02.2017 von 25.1 – Frau Nelsen, dessen Inhalt ich Ihnen vorlese: VERMERK Betr. Antrag auf Baumfällung, Parkstr, 20, Alexander Noven Der oben genannte Antrag ist hier Ende Dezember eingegangen. Es handelt sich um einen formlosen Antrag mit zwei identischen Lageplänen, in denen die zu fällenden Bäume einschl. Stammdurchmesser eingezeichnet sind. 1. Feststellung, ob die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Kerpen nach § 2 für dieses Projekt gültig ist - das Projekt liegt in einem eher naturbelassen Gebiet. 05.01.2017 Telefonat mit der Unteren Landschaftsbehörde, Herrn Mayr. Herr Mayr teilt mir diesbezüglich mit, dass durch den Hotelbau in unmittelbarer Nachbarschaft § 34 Baugesetz-buch zur Anwendung kam > damit ist der Bereich als innerhalb der bebauten Ortsteile zu verstehen. Ferner teilt mir Herr Mayr mit, dass er eine ablehnende Stellungnahme zu dem Bauvorhaben erstellt hat, die aber keine Berücksichtigung bei der Genehmigung fand. Herr Mayr schickt mir am 09.01.2017 diese Stellungnahme zu. 2. 10.01.2017 Begehungstermin mit Herrn Noven um 12:00 Uhr. Herr Noven macht deutlich, dass er genau wie im Bauvorantrag dargestellt, auch bauen will. Da die Bäume nicht durch Plaketten gekennzeichnet sind, ist es nicht möglich, in dem Dikkicht aus Strauchwerk und Jungbäumen alle betroffenen Bäume zu identifizieren. Von den im Lageplan markierten 24 Bäumen fallen 14 Bäume unter die Satzung. 3. 12.01.2017 Gespräch mit Amt 16.4, Herrn Mach, im Rathaus um 14:00 Uhr. In diesem Gespräch wird das Bauprojekt wie dargestellt als genehmigt behandelt. Zweifel an der im Plan dargestellten Bauweise kommen in keinem Augenblick auf. 4. 16.01.2017 Genehmigungsbescheid nach § 6, Abs. 1, b unter Berücksichtigung von § 8, Abs. 3. FAZIT: Die entscheidungserhebliche Baumschutzsatzung ist korrekt angewandt worden. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Seite 2 2. Schreiben vom 21.03.2017, auf das Sie in der Begründung Bezug nehmen: Folgende Ämter und Personen haben mitgewirkt: 25.1: Herr Otten, Frau Nelsen hielten Rücksprache mit 16.4: Herr Mach Das Thema wurde nicht im Verwaltungsvorstand behandelt. Es handelt sich auch nicht um eine sonstige Gremienentscheidung. Dem Grundsatz der Aktenvollständigkeit und der Aktenklarheit gemäß VwVfG NRW sind auch E-Mails ausgedruckt und nachvollziehbar in den Akten. • Antrag der SPD-Fraktion: 1. Gutachten und sonstige Teile der Akten werden selbstverständlich nicht der Tagesordnung beigelegt, da datenschutzrechtliche Inhalte nicht in den öffentlichen Teil gehören. Darüber hinaus haben Sie umfangreich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht die Akte einzusehen. 2. Die Notiz „Entscheidung BGM abw.“, die im Aktenverlauf dokumentiert ist, resultiert offensichtlich aus der Schnittstelle zwischen dem Mitarbeiter Herr Held und der Verwaltungsführung, die über Herrn Held von Herrn Mach, der die Bauakte führt, in die Akte geschrieben wurde. Dennoch wurde – wie schon erwähnt – eine Entscheidung in der Sache nicht durch den Bürgermeister in irgendeiner Weise vorgegeben. Sofern Sie dies behaupten wollen, bleibt mir zu entgegnen, dass im Briefkopf die Rede von „Kolpingstadt Kerpen – Der Bürgermeister“ und „Im Auftrage <Name des Mitarbeiters>“ ist. Nichtsdestotrotz, ob Sie mir glauben oder nicht, handelt es sich vorliegend um eine reine Fragestellung im Bereich des öffentlichen Rechts – nicht jedoch um eine Frage des politischen Showbusiness. Im Zeitraum zwischen dem 07.09.2016 und 12.09.2016 haben in der Verwaltung etliche Gespräche stattgefunden. Entsprechend der geübten Verwaltungspraxis wird nicht jedes Gespräch protokolliert, sodass dies nicht mehr rekonstruierbar ist. Sofern die Politik auf eine generelle Protokollpflicht besteht, mögen Sie bitte den daraus resultierenden Personalaufwand bedenken. Dass Sie und Ihre Kollegen den Eindruck gehabt haben, dass es nur ein Gutachten gibt, tut mir Leid. Letztlich ist noch einmal zu wiederholen: Es ist der Juristerei inhärent, dass sie sich mit widerstreitenden Interessen, für die es oftmals keine klare Schwarz/Weiß-Lösung gibt, befasst. Die Verwaltung hat sich in ihrem juristischen Abwägungsprozess letztlich der Rechtsauffassung der renommierten Kölner Baurechtskanzlei Lenz & Johlen angeschlossen. Aus diesem Satz ergibt sich mithin die Einschätzung der Verwaltung, sodass an dieser Stelle keine weitere Einschätzung seitens der Verwaltung erfolgt. Im Übrigen hält die Verwaltung hieran fest. Die Beurteilung der Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben (Mehrfamilienhaus u. Museumsneubau) erfolgte mit dem gleichen Umfang / Aufwand / Sorgfalt, wie auch die Umbaumaßnahme der ehemaligen Pferdebewegungshalle zu einem Tagungshotel auf dem benachbarten Grundstück. 3. Ihr – von meinem Verständnis abweichendes – Verständnis habe ich zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis. Weitere Fragen der Ratsmitglieder werden von Bürgermeister Spürck beantwortet. Im Verlauf der sich anschließenden längeren Debatte stellt Stadtverordneter Janotta zur Geschäftsordnung den Antrag auf Schließung der Rednerliste. Diesem Antrag wird mit 24 Ja-Stimmen (18 CDU, 3 FDP, 2 BBK/Pir., BM Spürck) bei 22 NeinStimmen (14 SPD, 5 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping) entsprochen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Seite 3 Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Seite 4