Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
04.08.17, 13:18
Aktualisiert
04.08.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 22. Sitzung des Stadtrates
vom 02.05.2017
Drucksachen-Nummer: 149.17
TOP 7.1
Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen mit 45 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 5 Grüne, 3 FDP, 2 Linke, 2 BBK/Pir.,
StVO Scharping, BM Spürck) bei 1 Nein-Stimme (SPD):
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage
3 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB
liegen nicht vor.
-
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger (Anlagen 3
und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen.
-
die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4 der
Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen
nicht vor.
-
den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ als Satzung gem. § 10 BauGB.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Heerstraße
im Westen durch die Eifelstraße
im Norden durch Westerwaldstraße
im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von
Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine städtebauliche
Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können zwei Teilbereiche des
Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes ist die
Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung / Dienstleistung aus dem Bankwesen /
Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet genannt) geplant. Die südwestlich
angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet festgesetzt werden.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017
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