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Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
04.08.17, 13:18
Aktualisiert
04.08.17, 13:18
Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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AUSZUG aus der 22. Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Drucksachen-Nummer: 149.17 TOP 7.1 Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 45 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 5 Grüne, 3 FDP, 2 Linke, 2 BBK/Pir., StVO Scharping, BM Spürck) bei 1 Nein-Stimme (SPD): - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. - die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor. - den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ als Satzung gem. § 10 BauGB. Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heerstraße im Westen durch die Eifelstraße im Norden durch Westerwaldstraße im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung Ziel und Zweck der Planung Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können zwei Teilbereiche des Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes ist die Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung / Dienstleistung aus dem Bankwesen / Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet genannt) geplant. Die südwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet festgesetzt werden. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Seite 2