Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
04.08.17, 13:18
Aktualisiert
04.08.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 22. Sitzung des Stadtrates
vom 02.05.2017
Drucksachen-Nummer: 204.17
TOP 7.3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
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die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4der Verwaltungsvorlage) auszuräumen.
den Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
Ziel und Zweck der Planung
Das zum größten Teil brachliegende Plangebiet stellt sich anhand der heutigen
Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den
Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem
Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung
der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu
erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu
tragen.
Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Abschnitt des Vogelrutherfeldes
erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen
Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes geplant.
Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“
durch die Straße „Zum Wasserwerk“
durch die Heppendorfer Straße
durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017
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