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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
04.08.17, 13:18
Aktualisiert
04.08.17, 13:18
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 22. Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Drucksachen-Nummer: 204.17 TOP 7.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig: - - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. den Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel und Zweck der Planung Das zum größten Teil brachliegende Plangebiet stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu tragen. Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Abschnitt des Vogelrutherfeldes erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Lage und Größe des Geltungsbereichs Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ durch die Straße „Zum Wasserwerk“ durch die Heppendorfer Straße durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Seite 2