Daten
Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
04.08.17, 13:18
Aktualisiert
04.08.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 22. Sitzung des Stadtrates
vom 02.05.2017
Drucksachen-Nummer: 129.17
TOP 7.2
77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg",
Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Zu dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, den Baukörper der Kita so auf dem Grundstück
zu platzieren, dass die Parkplatz- und Spielplatzfläche erhalten bleibt, sagt Technischer
Beigeordneter Schwister zu, dies bei den anstehenden Gesprächen mit der Bezirksregierung
Köln einzubringen.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der
Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB
liegen nicht vor.
die 77. Änderung „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
-
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen
Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße
im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9
ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3
Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen
Kindertagesstätte erforderlich.
Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage
zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der
gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017
Seite 2