Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
04.08.17, 13:18
Aktualisiert
04.08.17, 13:18
Beschlusstext (77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 109 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 22. Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Drucksachen-Nummer: 129.17 TOP 7.2 77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Zu dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, den Baukörper der Kita so auf dem Grundstück zu platzieren, dass die Parkplatz- und Spielplatzfläche erhalten bleibt, sagt Technischer Beigeordneter Schwister zu, dies bei den anstehenden Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln einzubringen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. die 77. Änderung „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. - Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9 ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2017 Seite 2