Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Begrünung der A4-Schallschutzwände im Stadtteil Götzenkirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 31.03.2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
21.06.16, 18:19
Aktualisiert
21.06.16, 18:19
Beschlusstext (Begrünung der A4-Schallschutzwände im Stadtteil Götzenkirchen 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 31.03.2016) Beschlusstext (Begrünung der A4-Schallschutzwände im Stadtteil Götzenkirchen 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 31.03.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 33 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.04.2016 Drucksachen-Nummer: 220.16 TOP 9.3 Begrünung der A4-Schallschutzwände im Stadtteil Götzenkirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 31.03.2016 Herr Mackeprang teilt mit, dass am folgenden Tag ein Termin der Verwaltung mit dem Landesbetrieb stattfindet. Die zugesagte Begrünung wurde bereits gepflanzt und auch schon mehrfach erneuert. Da es aber ein sehr sonniger Standort ist, muss nun darüber nachgedacht werden, welche Begrünung hier tatsächlich standortgerecht ist Das Ergebnis des Ortstermins wird der Niederschrift beigefügt. Nachrichtlich hier das Ergebnis des Ortstermines am 25.04.2016: Am 25.4.2016 gab es einen Ortstermin mit Frau Esser von Straßen NRW bezüglich der Bepflanzung der Lärmschutzwände in Götzenkirchen entlang der A4. Die Bepflanzung wurde laut Aussage von Straßen NRW (siehe auch Schreiben vom 26.04.2016) planfeststellungskonform in den Jahren 2008-2010 ausgeführt und gepflegt. Auch sind in dieser Zeit mehrfach Nachpflanzungen erfolgt. Die Bepflanzung wurde von dem zuständigen Abnahmebeamten nach der Fertigstellungspflege abgenommen. Bei einer Ortsbegehung konnte festgestellt werden, dass sowohl die Lärmschutzwände als auch die angrenzende Böschung bepflanzt sind. Aufgrund der südexponierten Lage und Hangsituation ist dies jedoch ein sehr schwieriger Standort für eine Bepflanzung, die erschwerenden Faktoren wurden laut Straßen NRW jedoch bei der Planung, vor allem bei der Pflanzenauswahl, mit berücksichtigt. Die Böschung entwickelt sich vom Bewuchs her ihrem Standort entsprechend gut, an den Lärmschutzwänden ist der Bewuchs bisher noch etwas spärlich, jedoch vorhanden. Auf Nachfrage der Kolpingstadt Kerpen lehnt Straßen NRW eine erneute Nachpflanzung (Auffüllen der Lücken mit Wildem Wein) und die Installation von Rankhilfen an den Stützpfeilern mit Bepflanzung von Schlingknöterich ab. Als Begründung wird angeführt, dass bei bewachsenen Bauwerken einer Prüfpflicht gemäß DIN 1076 nicht nachgekommen werden kann. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.04.2016 Seite 2