Daten
Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
21.06.16, 18:19
Aktualisiert
21.06.16, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 19.04.2016
Drucksachen-Nummer: 220.16
TOP 9.3
Begrünung der A4-Schallschutzwände im Stadtteil Götzenkirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 31.03.2016
Herr Mackeprang teilt mit, dass am folgenden Tag ein Termin der Verwaltung mit dem
Landesbetrieb stattfindet.
Die zugesagte Begrünung wurde bereits gepflanzt und auch schon mehrfach erneuert. Da es
aber ein sehr sonniger Standort ist, muss nun darüber nachgedacht werden, welche Begrünung
hier tatsächlich standortgerecht ist
Das Ergebnis des Ortstermins wird der Niederschrift beigefügt.
Nachrichtlich hier das Ergebnis des Ortstermines am 25.04.2016:
Am 25.4.2016 gab es einen Ortstermin mit Frau Esser von Straßen NRW bezüglich der
Bepflanzung der Lärmschutzwände in Götzenkirchen entlang der A4. Die Bepflanzung
wurde laut Aussage von Straßen NRW (siehe auch Schreiben vom 26.04.2016)
planfeststellungskonform in den Jahren 2008-2010 ausgeführt und gepflegt. Auch sind in
dieser Zeit mehrfach Nachpflanzungen erfolgt. Die Bepflanzung wurde von dem
zuständigen Abnahmebeamten nach der Fertigstellungspflege abgenommen.
Bei einer Ortsbegehung konnte festgestellt werden, dass sowohl die Lärmschutzwände
als auch die angrenzende Böschung bepflanzt sind. Aufgrund der südexponierten Lage
und Hangsituation ist dies jedoch ein sehr schwieriger Standort für eine Bepflanzung, die
erschwerenden Faktoren wurden laut Straßen NRW jedoch bei der Planung, vor allem
bei der Pflanzenauswahl, mit berücksichtigt. Die Böschung entwickelt sich vom Bewuchs
her ihrem Standort entsprechend gut, an den Lärmschutzwänden ist der Bewuchs bisher
noch etwas spärlich, jedoch vorhanden.
Auf Nachfrage der Kolpingstadt Kerpen lehnt Straßen NRW eine erneute Nachpflanzung
(Auffüllen der Lücken mit Wildem Wein) und die Installation von Rankhilfen an den
Stützpfeilern mit Bepflanzung von Schlingknöterich ab. Als Begründung wird angeführt,
dass bei bewachsenen Bauwerken einer Prüfpflicht gemäß DIN 1076 nicht
nachgekommen werden kann.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.04.2016
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