Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
21.06.16, 18:19
Aktualisiert
21.06.16, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 19.04.2016
Drucksachen-Nummer: 139.16
TOP 6.5
Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung, Stadtteil
Türnich
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt einstimmig dem
Rat der Kolpingstadt Kerpen zu beschließen:
die während der öffentlichen Auslegung gem. $ 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3) auszuräumen.
-
die Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung als Satzung dem
§ 10 BauGB.
1.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung befinden sich im
nordwestlichen Teil von Türnich und werden wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Platanenallee
im Westen durch die Pappelstraße
im Norden durch die Wohnbebauung des Erlenweges
im Osten durch das Flurstück 159 in der Flur 39
Die Abgrenzung ist dem Übersichtplan (Anlage 1) zu entnehmen.
2.
Ziel und Zweck der Aufhebung
Vor einigen Jahren wurde für die baulich abgängige Kindertageseinrichtung an der
Platanenallee ein Ersatzbau auf dem städtischen Grundstück an der Ecke
Pappelstraße/Platanenallee geschaffen. Da für die Fläche kein weiterer KITA Bedarf
besteht, wird der Bebauungsplan Nr. 27 und die Nr. 27/3. Änderung in diesem Bereich
aufgehoben.
Ziel und Zweck der Teilaufhebung des am 30.07.1970 rechtsverbindlich gewordenen
Bebauungsplanes sowie der rechtsverbindlichen 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche
Grundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben entsprechend der zur Zeit geltenden
Rechtsvorschriften zu schaffen.
Der Aufhebungsbereich ist aufgrund der umgebenden Bebauung zukünftig gem. § 34 (2)
BauGB als WA – Allgemeines Wohngebiet einzustufen.
Bei der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB entfällt die Pflicht der Umweltprüfung gem.
§ 2 (4) BauGB und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB.
Der Artenschutzbeitrag ist bereits zum Bebauungsplan TÜ 345 im März 2013 von dem
Büro Smeets Landschaftsarchitekten erstellt worden
Es wird zu einem späteren Zeitpunkt, falls städtebaulich erforderlich, das Verfahren zum
Bebauungsplan TÜ 345 „Wohnbebauung Platanenallee“ weitergeführt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.04.2016
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