Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
21.06.16, 18:19
Aktualisiert
21.06.16, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 19.04.2016
Drucksachen-Nummer: 196.16
TOP 6.6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" Stadtteil
Sindorf
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB
Einleitungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
A
die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB
und das Bebauungsplanverfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 359
"Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf gem. § 12 BauGB einzuleiten.
B
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
C
die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den
Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld Ost“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker West" umfasst im
Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25 und 26 sowie Teile des Flurstücks 160 der
Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen.
Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße, die der
Flur 18, Gemarkung Sindorf, Stadtteil Kerpen Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet
sind.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist
zu entnehmen (Anlage 1 der Vorlage).
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebiets "Europaring" noch
bestehenden Flächenpotentiale zu einem modernen Logistikzentrum für ortsansässige
Firmen zu entwickeln.
Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem
Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Fläche geplant.
Der Bebauungsplan KE 359 „Hahner Äcker West“ wird als vorhabenbezogener
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt.
Die das Planungsgebiet tangierenden Verkehrsflächen (Europaring und der
Einmündungsbereich der Daimler Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen)
werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den Vorhaben bezogenen
Bebauungsplan einbezogen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr legt Wert auf die Feststellung, dass über den VEP
eine gehobene Logistik, welche weniger Verkehrsbelastungen mit sich bringt, angesiedelt wird.
Die entsprechende Formulierung ist von der Verwaltung zu entwickeln. Bis zur Offenlage sollen
die entsprechenden Mietverträge vorliegen.
Unter der vorgenannten Bedingung erfolgt die Empfehlung einstimmig.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.04.2016
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