Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
21.06.16, 18:19
Aktualisiert
21.06.16, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 19.04.2016
Drucksachen-Nummer: 239.16
TOP 6.3
75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet
Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Herr Meyer bittet um Auskunft, ob die Absetzung des TOP 5.2 – Grundsatzbeschluss zum
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen, Auswirkungen auf diesen TOP hat.
Hierzu teilt Herr Mackeprang mit, dass dies aktuell nicht relevant ist. Herr Mackeprang erläutert
die Gründe für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes.
Im Sommer kann dann mit der Entwicklung des Bebauungsplanes TÜ 356 fortgefahren werden.
Vorab werden die Inhalte des Bebauungsplanes im Rahmen eines Arbeitskreises kurzfristig
vorgestellt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen zu beschließen:
1. die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet
Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil
Brüggen
2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im
südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
-
südwestlich durch die Heerstraße
nordöstlich durch die Westerwaldstraße
südöstlich durch die südlichen Parzellengrenzen des Flurstückes 212, Gemarkung
Türnich, Flur 33
- nordwestlich durch die an die Eifelstraße angrenzenden Flurstücke in einer Tiefe von
30m
Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses
ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - in Kombination mit dem parallel in
der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TÜ 356 „Heerstraße/Eifelstraße“ - die
planungsrechtliche Grundlage einer Angebotsplanung für einen großflächigen
Vollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 qm incl. Flächen für
Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in
Kombination mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten
Lage zu schaffen und somit das Angebot für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung
sicherzustellen.
Im Rahmen der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes soll außerdem ein zentraler
Versorgungsbereich für den Stadtteil Brüggen festgelegt werden um somit die
landesplanerische Zielvorgabe zur Ausweisung eines SO – Gebietes für großflächigen
Einzelhandel zu berücksichtigen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.04.2016
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