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Beschlusstext (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
21.06.16, 18:19
Aktualisiert
21.06.16, 18:19
Beschlusstext (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.04.2016 Drucksachen-Nummer: 239.16 TOP 6.3 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Herr Meyer bittet um Auskunft, ob die Absetzung des TOP 5.2 – Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen, Auswirkungen auf diesen TOP hat. Hierzu teilt Herr Mackeprang mit, dass dies aktuell nicht relevant ist. Herr Mackeprang erläutert die Gründe für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Sommer kann dann mit der Entwicklung des Bebauungsplanes TÜ 356 fortgefahren werden. Vorab werden die Inhalte des Bebauungsplanes im Rahmen eines Arbeitskreises kurzfristig vorgestellt. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zu beschließen: 1. die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen 2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: - südwestlich durch die Heerstraße nordöstlich durch die Westerwaldstraße südöstlich durch die südlichen Parzellengrenzen des Flurstückes 212, Gemarkung Türnich, Flur 33 - nordwestlich durch die an die Eifelstraße angrenzenden Flurstücke in einer Tiefe von 30m Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - in Kombination mit dem parallel in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TÜ 356 „Heerstraße/Eifelstraße“ - die planungsrechtliche Grundlage einer Angebotsplanung für einen großflächigen Vollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 qm incl. Flächen für Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in Kombination mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten Lage zu schaffen und somit das Angebot für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Im Rahmen der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes soll außerdem ein zentraler Versorgungsbereich für den Stadtteil Brüggen festgelegt werden um somit die landesplanerische Zielvorgabe zur Ausweisung eines SO – Gebietes für großflächigen Einzelhandel zu berücksichtigen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.04.2016 Seite 2