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Beschlusstext (Nutzungsplanungen für das "Haus der Familie" und das "Kolpinghaus" in Kerpen; hier: Anfrage der Fraktion B90/Grüne)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Nutzungsplanungen für das "Haus der Familie" und das "Kolpinghaus" in Kerpen;
hier: Anfrage der Fraktion B90/Grüne) Beschlusstext (Nutzungsplanungen für das "Haus der Familie" und das "Kolpinghaus" in Kerpen;
hier: Anfrage der Fraktion B90/Grüne)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Drucksachen-Nummer: 107.17 TOP 21.1 Nutzungsplanungen für das "Haus der Familie" und das "Kolpinghaus" in Kerpen; hier: Anfrage der Fraktion B90/Grüne Die vorliegende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet: Im Kolpinghaus, in dessen Umbau die Mittel aus dem Schenk-Erbe fließen, wird keine Arztpraxis etabliert. Im Neubau der Marga und Walter Boll–Stiftung ist neben dem Haus der Familie (mit eigenem Eingang) die Einrichtung einer Arztpraxis (mit eigenem Eingang) vorgesehen. Die Fläche für eine gewerbliche Nutzung war in den Plänen für den Neubau von Anfang an vorgesehen. Diese Pläne waren Inhalt der umfangreichen Präsentation des Gesamtprojektes „Kolpingcenter Kerpen“ durch die Vorstände der Boll – Stiftung und des Kolpinghaus Kerpen e.V. in der Fraktionsvorsitzenden-konferenz am 29. Januar 2015. Im Rahmen dieser Präsentation wurden auch die potentiellen Nutzer für das Haus der Familie benannt. Alle diese Jugendhilfeträger haben inzwischen ihre Mietverträge unterschrieben und werden ab Juli dieses Jahres das Haus der Familie mit Leben füllen. Es ist kein Träger „abgesprungen“; vielmehr sind noch welche dazu gekommen. Die Systemische Jugend- und Familienhilfe Brühl ist demnächst auch im Haus der Familie vertreten. Ebenfalls in das Haus der Familie ziehen wird die Familienberatungsstelle des Caritas Verbandes, die ab Juli dieses Jahres aufgrund des Eigenbedarfs des bisherigen Vermieters ein neues Domizil braucht. Durch diese Terminsetzung war die ursprünglich geplante Etablierung im Kolpinghaus, dessen Bezugsfertigkeit nach dem derzeitig vorliegenden Bauzeitenplan frühestens im Mai 2018 zu erwarten ist, nicht mehr zu halten. Diese nachträgliche Änderung hat aber keine Auswirkungen auf die Raumbedarfe der anderen Träger, da noch genügend freie Mietfläche für die Beratungsstelle zur Verfügung stand. Der Kolpinghaus Kerpen e.V. hat nach dem Wegfall der Beratungsstelle als Mieterin mit dem Caritas Verband eine andere Lösung gefunden, die hervorragend die Präventionskette in der Kolpingstadt Kerpen ergänzen wird. Sobald die Nutzungspläne abschließend vorliegen, erfolgt eine Präsentation im Jugendhilfeausschuss sowie im Hinblick auf die soziale Nutzung des Kolpinghauses im Sozialausschuss. Hinsichtlich der Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Parkplatzsituation, wird eine schriftliche Beantwortung zugesagt. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Seite 2