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Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten Alexandra Uebber-Höfer)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
86 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten Alexandra Uebber-Höfer)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 TOP 1. Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten Alexandra Uebber-Höfer Bürgermeister Dieter Spürck führt die neue Stadtverordnete der SPD-Fraktion Frau Alexandra Uebber-Höfer als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Stadtverordneten Hans-Herbert Schulz in ihr Amt ein und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Kerpen zu erfüllen. Ferner weist Bürgermeister Dieter Spürck besonders auf die Beachtung folgender Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin: § 30 – Verschwiegenheitspflicht § 31 – Ausschließungsgründe § 32 – Vertretungsverbot und § 43 – Offenbarungspflicht bei Interessenkollision