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Beschlusstext (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Drucksachen-Nummer: 22.17 TOP 10.9 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen: A Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). B Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ und der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt Durch  die Deponie Haus Forst im Norden,  landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,  das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich. Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des FNP als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ dargestellt sind. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 10 ha. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA- Anlage Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Gleichzeitig wird eine Vorbehandlung von Siedlungsabfällen vor Ablagerung nicht mehr benötigt. Das wesentliche Ziel der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA) am Standort der Deponie Haus Forst, Erreicht der Verfüllfortschritt der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (in ca. 20 bis 25 Jahren) nichtig. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Seite 2