Daten
Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 21. Sitzung des Stadtrates
vom 21.02.2017
Drucksachen-Nummer: 22.17
TOP 10.9 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im
Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen:
A
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher
Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
B
Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage
Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ und
der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der
Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt
Durch
die Deponie Haus Forst im Norden,
landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,
das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich.
Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche
dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des FNP als
„Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die
Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ dargestellt sind.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 10
ha.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA- Anlage Haus Forst“
ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und
deren Aufbereitung zu sehen. Gleichzeitig wird eine Vorbehandlung von Siedlungsabfällen vor
Ablagerung nicht mehr benötigt.
Das wesentliche Ziel der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die
bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer
erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA) am Standort der Deponie Haus Forst,
Erreicht der Verfüllfortschritt der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird
die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (in ca. 20 bis 25 Jahren) nichtig.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017
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