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Beschlusstext (Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 TOP 21. Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung Stadtverordneter Helmut Schauwinhold bemängelt die Sperrbeschilderung im letzten Bauabschnitt des Wohngebietes Vogelrutherfeld im Stadtteil Sindorf. Das Wohngebiet sei durch die Aufstellung der Verkehrsschilder VZ 250 von jeglicher Zufahrtsmöglichkeit abgetrennt. Anmerkung der Verwaltung: Bei einer Kontrolle der Abt. 16.2 am 22.02. waren an den Zufahrten zum Baugebiet keine Sperrbeschilderungen vorhanden. Lediglich der Maiglöckchenweg war gesperrt, da dort in Kürze mit den Bauarbeiten begonnen wird. Die Anwohner werden in der Regel über die Bauabläufe informiert und die Bauleiter stehen den Anliegern jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Stadtverordneter Wolfgang Scharping verweist auf die Regelung „Erteilung von Auskünften durch Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an politische Mandatsträger“ und bittet um Mitteilung, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll. Bürgermeister Dieter Spürck teilt mit, dass es sich hier nicht um eine neue Regelung handeln würde, sondern lediglich auf die Regelung unter Ziffer 5.14 der Allgemeinen Geschäftsanweisung hingewiesen wurde, wonach Auskünfte oder Hilfen, die in Ausübung des Ratsmandates erbeten werden, grundsätzlich dem Bürgermeister bzw. den Dezernatsleitungen vorbehalten sind. Hinsichtlich der Aus- und Umsetzung wird die Anfrage des Stadtverordneten schriftlich beantwortet. Weiterhin bittet Stadtverordneter Wolfgang Scharping um Mitteilung, in welchem Umfang die Möglichkeit des „Homeoffice“ durch die Mitarbeiter wahrgenommen werde. Bürgermeister Dieter Spürck sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Die Anfrage des Stadtverordneten Wolfgang Scharping zum Sachstandsbericht der Betreuungsstelle wird ebenfalls schriftlich beantwortet.