Daten
Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 21. Sitzung des Stadtrates
vom 21.02.2017
Drucksachen-Nummer: 25.17
TOP 10.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen
A. Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A
„Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12 (2) BauGB einzuleiten. Das
Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt
werden.
B. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
C. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 254 A liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener
Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße, westlich der Straße „Zum Wasserwerk“.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt im:
Norden durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“
Osten
durch die Straße „Zum Wasserwerk“
Süden
durch die Heppendorfer Straße
Westen durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.970 m².
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als
Anlage 2 der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von
nachfrageorientiertem, betreutem Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu
erreichen und mit der Schließung der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich
gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang
mit Grund und Boden Sorge zu tragen.
Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes
erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen
Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes geplant.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017
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