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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Drucksachen-Nummer: 25.17 TOP 10.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen A. Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12 (2) BauGB einzuleiten. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. B. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. C. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 254 A liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße, westlich der Straße „Zum Wasserwerk“. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt im:  Norden durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“  Osten durch die Straße „Zum Wasserwerk“  Süden durch die Heppendorfer Straße  Westen durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.970 m². Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 2 der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu tragen. Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Seite 2