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Beschlusstext (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Drucksachen-Nummer: 697.16 TOP 10.11 Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen: A. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. B. die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung als Satzung gem. § 10 BauGB aufzuheben. Lage des Plangebietes Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt:  im Westen durch die Golzheimer Straße  im Norden durch die Broichstraße  im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße  im Süden durch das Buirer Fließ Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt.  Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen  Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4. Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Seite 2