Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 21. Sitzung des Stadtrates
vom 21.02.2017
Drucksachen-Nummer: 697.16
TOP
10.11
Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung
"Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen:
A. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der
Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.
B. die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung als Satzung gem. § 10 BauGB
aufzuheben.
Lage des Plangebietes
Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt:
im Westen durch die Golzheimer Straße
im Norden durch die Broichstraße
im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße
im Süden durch das Buirer Fließ
Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan Nr.
4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt.
Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen
Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4.
Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen
Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine
planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34
Baugesetzbuch zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur
Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017
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