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Beschlusstext (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf) Beschlusstext (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Drucksachen-Nummer: 18.17 TOP 10.6 Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen A. die Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB zur 68. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan SI 254 A vom 17.12.2013 aufzuheben. 1. Lage des Plangebietes (68. Änderung des FNP) Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße. Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt:  im Süden durch die Heppendorfer Straße  im Osten durch die Straße „Zum Wasserwerk“  im Norden durch die Nahversorgungsmärkte  im Westen durch das bestehende Einfamilienhaus an der Heppendorfer Straße und ein geplantes Einfamilienhaus, das über die Verlängerung des Glockenblumenweges realisiert werden soll. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. 2. Lage des Plangebietes (Bebauungsplan SI 254 A) Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße / westlich der Straße "Zum Wasserwerk". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:  im Süden durch die Heppendorfer Straße    im Osten durch die Straße „Am Wasserwerk“ im Norden durch die Nahversorgungsmärkte im Westen durch den Bebauungsplan SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 2 der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Seite 2