Daten
Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 21. Sitzung des Stadtrates
vom 21.02.2017
Drucksachen-Nummer: 18.17
TOP 10.6 Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des
Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum
Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil
Sindorf
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen
A. die Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB zur 68. Änderung des FNP und zum
Bebauungsplan SI 254 A vom 17.12.2013 aufzuheben.
1. Lage des Plangebietes (68. Änderung des FNP)
Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am nordwestlichen
Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße.
Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Süden durch die Heppendorfer Straße
im Osten durch die Straße „Zum Wasserwerk“
im Norden durch die Nahversorgungsmärkte
im Westen durch das bestehende Einfamilienhaus an der Heppendorfer Straße und ein
geplantes Einfamilienhaus, das über die Verlängerung des Glockenblumenweges realisiert
werden soll.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 der Vorlage beigefügten
Übersichtsplan zu entnehmen.
2. Lage des Plangebietes (Bebauungsplan SI 254 A)
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener
Stadtteiles
Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße / westlich der Straße "Zum Wasserwerk".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Süden durch die Heppendorfer Straße
im Osten durch die Straße „Am Wasserwerk“
im Norden durch die Nahversorgungsmärkte
im Westen durch den Bebauungsplan SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 2 der Vorlage beigefügten
Übersichtsplan zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017
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