Daten
Kommune
Kerpen
Größe
82 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 21. Sitzung des Stadtrates
vom 21.02.2017
Drucksachen-Nummer: 30.17
TOP 10.2 Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept
der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen
Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen den vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 05.07.2016 gefassten
Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept dahingehend zu ergänzen, dass:
1.
für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen nur ein zentraler Versorgungsbereich im
Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen ausgewiesen wird und
2.
der zentrale Versorgungsbereich im Ortsteil Brüggen im Rahmen der in Aufstellung
befindlichen 75. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eifelstraße/Heerstraße
dargestellt und entwickelt wird.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung