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Beschlusstext (Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
82 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Drucksachen-Nummer: 30.17 TOP 10.2 Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen den vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 05.07.2016 gefassten Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept dahingehend zu ergänzen, dass: 1. für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen nur ein zentraler Versorgungsbereich im Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen ausgewiesen wird und 2. der zentrale Versorgungsbereich im Ortsteil Brüggen im Rahmen der in Aufstellung befindlichen 75. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eifelstraße/Heerstraße dargestellt und entwickelt wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung