Daten
Kommune
Kerpen
Größe
112 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 21. Sitzung des Stadtrates
vom 21.02.2017
Drucksachen-Nummer: 479.16
TOP 10.3 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet
Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen", Stadtteil
Brüggen
hier: Wirksamkeitsbeschluss
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen:
A. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der
Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
B. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.
C. die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3) auszuräumen.
D. die Wirksamkeit der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet
Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen“.
Abgrenzung des Wirkungsbereiches - Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im
südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: ·
südwestlich durch die Heerstraße
nordöstlich durch die Westerwaldstraße
südöstlich durch die südlichen Parzellengrenzen des Flurstückes 212, Gemarkung Türnich,
Flur 33
nordwestlich durch die an die Eifelstraße angrenzenden Flurstücke in einer Tiefe von 30 m.
Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist,
zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - in Kombination mit dem parallel in der
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TÜ 356 „Heerstraße/Eifelstraße“ - die
planungsrechtliche Grundlage einer Angebotsplanung für einen großflächigen Vollsortimenter
mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 qm incl. Flächen für Dienstleistungsnutzungen sowie
ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in Kombination mit Wohnnutzungen in den
Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten Lage zu schaffen und somit das Angebot für
eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Im Rahmen der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes soll außerdem ein zentraler
Versorgungsbereich für den Stadtteil Brüggen festgelegt werden um somit die landesplanerische
Zielvorgabe zur Ausweisung eines SO – Gebietes für großflächigen Einzelhandel zu
berücksichtigen. Der Bereich um den Hubertusplatz soll zur Sicherung einer umfassenden
Nahversorgung in den südöstlichen Stadtteilen von Kerpen als zentraler Versorgungsbereich mit
der Funktionszuweisung „eingeschränktes Nahversorgungszentrum“ entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017
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