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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Drucksachen-Nummer: 21.17 TOP 10.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen A Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. B Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen Sindorf. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebie-ten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld Ost“. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker West" um-fasst im Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25 und 26 sowie Teile des Flurstücks 160 der Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße, die der Flur 18, Gemarkung Sindorf, Stadtteil Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebiets "Europaring" noch bestehenden Flächenpotentiale zu einem modernen Zentrum für die Logistik und Verwaltung für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen Standorte aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu entwickeln. Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem Kreis-verkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Fläche geplant. Der Bebauungsplan KE 359 „Hahner Äcker West“, wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt. Die das Planungsgebiet tangierenden Verkehrsflächen (Europaring und der Einmündungsbereich der Daimler Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 38 Ja-Stimmen (16 CDU, 14 SPD, 3 FDP, 2 Linke, 2 BBK/Piraten, StVO W.Scharping, Bürgermeister) Nein-Stimmen: 5 (B90/Grüne) Enthaltung: 1 (CDU) Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Seite 2