Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz für das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 6 Nr. 189, 205 und 206 Arloff, Hammerwerk)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz für das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 6 Nr. 189, 205 und 206
Arloff, Hammerwerk) Beschlussvorlage (Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz für das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 6 Nr. 189, 205 und 206
Arloff, Hammerwerk)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.08.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1064 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz für das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 6 Nr. 189, 205 und 206 Arloff, Hammerwerk __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1064 1. Sachverhalt: Die v.g. Grundstücke liegen gem. Flächennutzungsplan in einer Gewerbefläche und sind dem Aussenbereich zuzuordnen. Der Strukturförderungsausschuss ist über die Erweiterungsabsichten des Hammerwerkes Arloff unterrichtet worden und hat beschlossen, die hierfür erforderlichen planerischen Schritte einzuleiten, ein Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Trägerbeteiligung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurden durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet, der Entwurf wird unter Wertung dieser für die Sitzung des Ausschusses im Oktober vorbereitet. Da die Genehmigungsbehörden im Hinblick auf das Planverfahren bereits vorab eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt haben, ist vom Hammerwerk ein Antrag auf Genehmigung der in diesen Planungen enthaltenen Presswerkhalle eingereicht worden. Dieser Antrag beinhaltet der dringend benötigten Presswerkhalle die daraus erforderliche Verlegung der Roh-Block-Lager, die Errichtung der neuen Lagerplätze, die Errichtung einer neuen Trafostation und die Verlegung des vorhandenen Parkplatzes. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz werden diese Unterlagen von der Bezirksregierung in der Zeit vom 20.8 bis einschl. 19.09.2007 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Einwendungen vorgebracht werden.Eine Erörterung zu evtl. eingehenden Einwendungen findes am 25.10.2007 , bei Bedarf auch noch am 26.10.2007 statt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die Stadt über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden und eine Stellungnahme nach § 11 der Bundes-Immissionsschutzverordnung abzugeben. Gegen das Vorhaben bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Das Einvernehmen zu den geplanten Vorhaben kann erteilt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden im Rahmen der Bestimmungen des Baugesetzbuches und des BundesImmissionsschutzgesetzes durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Entfällt, die Planungskosten werden vom Investor getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel enfällt 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.