Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 23-30-20
Nr. der Ratsdrucksache: 1061
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
30.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - zum 30.06.2007
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Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
@GRK2@
(
@GRK3@
(
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1061
1. Sachverhalt:
1.
Allgemeines
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Aus diesem Grunde sind in den beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplanes
zum Stichtag 30.06.2007 die Ist-Zahlen den Planansätzen (Anlage 1 und 2) gegenübergestellt.
Die wesentlichen Abweichungen und die allgemeine Entwicklung zum 30.06.2007 werden im
Folgenden erläutert.
2.
Erfolgsplan
2.1 Erträge
Die Erträge zum 30.06.2007 entwickeln sich entsprechend dem Planansatz.
2.2 Aufwendungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen als mit Abstand größte Aufwandposition
entwickeln sich in der Gesamtsumme weitgehend plangerecht.
Beim Personalaufwand ist zu berücksichtigen, dass aus tariflichen Gründen mit dem Urlaubsund Weihnachtsgeld die zweite Jahreshälfte mit höheren Zahlungen befrachtet ist.
Die Abschreibungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht. Zum 30.06.2007
wurden die Abschreibungen entsprechend zeitanteilig gemäß dem Ansatz berücksichtigt.
Hinsichtlich der Aufwandsposition sonstige betriebliche Aufwendungen wurde die
Abwasserabgabe zeitanteilig gemäß dem Ansatz berücksichtigt, da die Bescheide für 2007 in
der zweiten Jahreshälfte ergehen. Die erhaltenen Erstattungen hinsichtlich der Kläranlage
Buchholzbach für die Jahre 1998 bis 2002 in Höhe von 25.976,83 Euro sind in den sonstigen
betrieblichen Erträgen enthalten.
Die übrigen Positionen entwickeln sich planmäßig.
3.
Vermögensplan
3.1 Kanalbaumaßnahmen allgemein
Die Investitionen des Jahres 2007 kommen erst in der zweiten Jahreshälfte zum Tragen, da
die Maßnahmen des Jahres 2007 in der ersten Jahreshälfte mit den Ingenieurbüros geplant
werden und der Baubeginn liegt dann in der zweiten Jahreshälfte. In der ersten Jahreshälfte
werden überwiegend die Maßnahmen abgeschlossen, die im Vorjahr vergeben wurden.
3.2 Kreditneuaufnahme
Zinsgünstige Kredite wurden für die ausgeschriebenen Maßnahmen beantragt.
4.
Zusammenfassung
Seite 3 von Ratsdrucksache 1061
4.1 Erfolgsplan
Nach den Geschäftszahlen zum 30.06.07 kann erwartet werden, dass ein Gewinn, aus dem
die Eigenkapitalzinsen an die Stadt abzuführen sind, in Höhe des Planansatzes erzielt wird.
Das Jahresergebnis wird in seiner Höhe maßgeblich vom tatsächlichen und erst am
Jahresende bekannten gebührenpflichtigen Wasserverbrauch beeinflusst. Da über dies im
zweiten Halbjahr erfahrungsgemäß höhere Aufwendungen anfallen, darf der rein rechnerisch
ermittelte Halbjahresgewinn nicht überbewertet werden.
4.2 Vermögensplan
Beim Vermögensplan zeichnet sich ab, dass die bereitgestellten Mittel für Baumaßnahmen
nicht verbraucht werden und sich manche Investitionen zeitlich ins kommende Jahr
verschieben werden, zumal einige Maßnahmen derzeit noch geprüft und geplant werden.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtliche Grundlage ist § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO).
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Zwischenbericht Stadtwerke – Betriebszweig Abwasser – zum 30.06.2007
Der Zwischenbericht des Betriebszweiges Abwasser zum 30.06.2007 wird zur Kenntnis
genommen.