Daten
Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 21. Sitzung des Stadtrates
vom 21.02.2017
Drucksachen-Nummer: 23.17
TOP
10.10
Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen
Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen:
A
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher
Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
B
Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im
Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ und seine
Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher
Belange und die Behörden sind zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des ca. 10 ha großen Plangebietes liegt ca. 5 km westlich der Stadt Kerpen
und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim im Rhein-Erft-Kreis und befindet sich südlich
der Deponiefläche der Deponie Haus Forst.
Im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und in südwestlicher
Richtung von Wald umgeben. Unmittelbar süd-/südwestlich liegt das landwirtschaftliche
Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich weitere landwirtschaftliche
Flächen.
Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage), die genaue Abgrenzung dem
Bebauungsplan (M 1:1.000) zu entnehmen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes befinden sich ganz oder teilweise die
folgenden Grundstücke:
Gemarkung Blatzheim (4680): Flur 34, Flurstücke 4, 62, 67
Gemarkung Manheim (4684): Flur 9, Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62, 78
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA =
Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort Deponie Haus Forst,
hier: Anpassung von Betriebskonzepten an veränderte Umweltbedingungen (Deponierecht, etc.
und Bedarf für Rostascheaufbereitungskapazitäten) sowie die Verwertung von Rostaschen
z.B. im Straßen- und Wegebau durch Schaffung der dafür erforderlichen Aufbereitungsmöglichkeiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017
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