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Beschlusstext (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Drucksachen-Nummer: 23.17 TOP 10.10 Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen: A Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). B Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich des ca. 10 ha großen Plangebietes liegt ca. 5 km westlich der Stadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim im Rhein-Erft-Kreis und befindet sich südlich der Deponiefläche der Deponie Haus Forst. Im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und in südwestlicher Richtung von Wald umgeben. Unmittelbar süd-/südwestlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan (M 1:1.000) zu entnehmen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes befinden sich ganz oder teilweise die folgenden Grundstücke:  Gemarkung Blatzheim (4680): Flur 34, Flurstücke 4, 62, 67  Gemarkung Manheim (4684): Flur 9, Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62, 78 Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA = Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort Deponie Haus Forst, hier: Anpassung von Betriebskonzepten an veränderte Umweltbedingungen (Deponierecht, etc. und Bedarf für Rostascheaufbereitungskapazitäten) sowie die Verwertung von Rostaschen z.B. im Straßen- und Wegebau durch Schaffung der dafür erforderlichen Aufbereitungsmöglichkeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2017 Seite 2