Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1041
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mahlberg, Flur 6, Nr. 64,
Mahlberg, Römerstraße
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1041
1. Sachverhalt:
Es ist eine Bauvoranfrage eingereicht worden zur grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstückes
Nr. 64, Flur 6 in der Gemarkung Mahlberg.
Das Grundstück liegt laut Flächennutzungnutzungsplan zum Teil in Flächen für die Land- und
Forstwirtschaft sowie auch im vorderen Bereich in einer Wohnbaufläche und ist gem. § 35 BauGB
dem Außenbereich zuzuordnen.
2. Rechtliche Würdigung
Eine Beurteilung des Bauvorhabens ist im Rahmen des § 35 Abs. 2 BauGB vorzunehmen, da die
Vorgaben nach Absatz 1 (landwirtschaflticher/forstwirtschaftlicher Betrieb, Gartenbaubetrieb, etc.)
nicht vorliegen. Aufgrund des § 35 Abs. 2 BauGB sind sonstige Vorhaben im Außenbereich im
Einzelfall zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht
beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließungsituation stellt sich in diesem Bereich sehr problematisch dar. Bezüglich der
Erschließung für Wasser und Abwasser wird auf die Ausführungen in Ratsdrucksache Nr. 1003
verwiesen, es ist ein Konzept bzgl. der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der
Niederschlagswasserbeseitigung erforderlich. Entsprechende Untersuchungen sind eingeleitet.
Ebenso ist die wegegemäßige Erschließung nicht sichergestellt. Der im Plan ausgewiesene Weg
vor der L 113 ist tatsächlich nicht vorhanden. Vielmehr ergibt sich eine direkte Einfahrtssituation
von den Grundstücken aus direkt auf die L113, die sowohl seitens der Stadt als auch nach
Ortsbegehung durch den Landesbetrieb Straßenbau als äußerst problematisch gesehen wird. Hier
würde bei einer neuen Bebauung akuter Handlungsbedarf für die Stadt entstehen, bzgl.
Straßenum- und ausbau. Dies würde zu erheblichen Kosten führen.
Aufgrund der oben aufgeführten Tatsachen bestehen derzeit erhebliche Bedenken gegen eine
Bebauung des Grundstückes. Wenn die Ergebnisse der oben genannten Untersuchung vorliegen,
ist erneut zu beraten. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann somit derzeit nicht erteilt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird hiermit nicht erteilt.