Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mahlberg, Flur 6, Nr. 64, Mahlberg, Römerstraße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mahlberg, Flur 6, Nr. 64, 
Mahlberg, Römerstraße) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mahlberg, Flur 6, Nr. 64, 
Mahlberg, Römerstraße)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.08.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1041 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mahlberg, Flur 6, Nr. 64, Mahlberg, Römerstraße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1041 1. Sachverhalt: Es ist eine Bauvoranfrage eingereicht worden zur grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstückes Nr. 64, Flur 6 in der Gemarkung Mahlberg. Das Grundstück liegt laut Flächennutzungnutzungsplan zum Teil in Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sowie auch im vorderen Bereich in einer Wohnbaufläche und ist gem. § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. 2. Rechtliche Würdigung Eine Beurteilung des Bauvorhabens ist im Rahmen des § 35 Abs. 2 BauGB vorzunehmen, da die Vorgaben nach Absatz 1 (landwirtschaflticher/forstwirtschaftlicher Betrieb, Gartenbaubetrieb, etc.) nicht vorliegen. Aufgrund des § 35 Abs. 2 BauGB sind sonstige Vorhaben im Außenbereich im Einzelfall zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließungsituation stellt sich in diesem Bereich sehr problematisch dar. Bezüglich der Erschließung für Wasser und Abwasser wird auf die Ausführungen in Ratsdrucksache Nr. 1003 verwiesen, es ist ein Konzept bzgl. der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Niederschlagswasserbeseitigung erforderlich. Entsprechende Untersuchungen sind eingeleitet. Ebenso ist die wegegemäßige Erschließung nicht sichergestellt. Der im Plan ausgewiesene Weg vor der L 113 ist tatsächlich nicht vorhanden. Vielmehr ergibt sich eine direkte Einfahrtssituation von den Grundstücken aus direkt auf die L113, die sowohl seitens der Stadt als auch nach Ortsbegehung durch den Landesbetrieb Straßenbau als äußerst problematisch gesehen wird. Hier würde bei einer neuen Bebauung akuter Handlungsbedarf für die Stadt entstehen, bzgl. Straßenum- und ausbau. Dies würde zu erheblichen Kosten führen. Aufgrund der oben aufgeführten Tatsachen bestehen derzeit erhebliche Bedenken gegen eine Bebauung des Grundstückes. Wenn die Ergebnisse der oben genannten Untersuchung vorliegen, ist erneut zu beraten. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann somit derzeit nicht erteilt werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird hiermit nicht erteilt.