Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.08.2007
- Der Bürgermeister Az:812
Nr. der Ratsdrucksache: 1052
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
30.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kanalerweiterung in Rupperath, Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg;
hier: Variantenbetrachtung
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Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer
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(x )
Kosten €: ca. 500.000,00
s. Erläuterung zur RD
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(X) Anlagen sind beigefügt
( )
(
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
( x ) Folgekosten: ( ) ja
1.200.00 € jährlich
( ) nein
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
@GRK2@
(
@GRK3@
(
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1052
1. Sachverhalt:
Auf Grund der Topographie ist die Abwasserbeseitigung aus dem Bereich Hünkhovener Kreuz und
Harscheider Weg im freien Gefälle an den bestehenden Ortskanal in Rupperath nicht möglich.
Eine Pumpstation (s. Anlage 1) mit Druckleitung müsste gebaut und die Kanalisation im
Trennsystem hergestellt werden. Trennsystem deshalb, weil
das Regenwasser nicht gepumpt werden soll und
die ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung auf den Grundstücken nicht gewährleistet ist.
Um eventuell auf die betriebs- und unterhaltungsaufwendige Pumpstation verzichten zu können
wurden weitere Varianten, z. B. Verbindungssammler Richtung Buchholzbacher Mühle, untersucht.
Bei diesen Untersuchungen musste beachtet werden, dass keine direkten und negativen
Auswirkungen auf das Fließschema mit den vorgegebenen Abschlagsraten am
Regenüberlaufbecken Selbach und vor allem am Regenüberlaufbecken auf dem Kläranlagengelände der
Kläranlage Buchholzbach entstehen. In Anbetracht dieser Vorgabe bleibt eine Alternative, die Abwasserbeseitigung aus dem Bereich Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg doch im freien
Gefälle bewerkstelligen zu können: Ein Verbindungssammler wird bis zur Pumpstation Buchholzbach im Hauptsammler III verlegt und hier angeschlossen (s. Anlage 2).
Bei dieser Variante kann die Kanalisation für die Entwässerung der Grundstücke im qualifizierten
Mischsystem oder auch im Trennsystem hergestellt werden.
Da die Zulaufmenge zu der Pumpstation Buchholzbach auf 2 l/s zu begrenzen ist, muss beim
qualifizierten Mischsystem ein Regenüberlauf in Form eines Schachtbauwerks am Ortsausgang
Rupperath in der Nähe eines Gewässers gebaut werden. Mit dem qualifizierten Mischsystem
(Verlegung einer Kanalleitung) wird den Grundstückseigentümern der Vollanschluss über einen
Hausanschluss ermöglicht. In der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass zum vorhandenen Teich
verschiedene Drainagen ablaufen. An diesem System würden keine Veränderungen
vorgenommen.
Beim Trennsystem sind, wie bei der Variante Pumpstation, zwei Kanalleitungen im Harscheider
Weg und im Hünkhovener Kreuz zu verlegen. Für die anzuschließenden Grundstücke sind
ebenfalls zwei Hausanschlüsse herzustellen. Der Regenüberlauf am Ortsausgang ist nicht zu
bauen, weil beim Trennsystem nur Schmutzwasser zur Pumpstation Buchholzbach weitergeleitet
wird. Das Niederschlagswasser wird über den Teich in einen verrohrten Vorfluter abgeschlagen.
Für die Einleitung ist allerdings eine Einleiterlaubnis der Aufsichtsbehörde erforderlich. Unbekannt
und deshalb in den Investitionskosten nicht berücksicht sind die Kosten für enventl. bauliche
Veränderungen am Teich oder am Vorfluter, die durch Auflagen in der Einleiterlaubnis bzw. durch
die zusätzlichen Einleitmengen anfallen können.
2. Rechtliche Würdigung
Der Harscheider Weg liegt im Innenbereich. Nach dem Landeswassergesetz (§ 53) ist in solchen
Fällen für die Städte und Gemeinden in NW die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht
ausgeschlossen. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen, zuständige Fachbehörde für
die Befreiungsanträge, sieht die Verhältnismäßigkeit für eine Kanalisierung als gegeben, zumal mit
dieser Maßnahme auch die nicht mehr den Regeln der Technik entsprechenden häuslichen
Entwässerungseinrichtungen im Außenbereich Hünkhovener Kreuz entfallen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage wird nach der Projektkostenbarwertberechnung ermittelt.
Insbesondere bei technischen Einrichtungen (z.B. Pumpstationen) verschieben sich über den
Abschreibungszeitraum die finanziellen Vorteile, die zunächst bei den Investitionskosten zu finden
sind, im Hinblick auf die wirtschaftlichen Aspekte zu Gunsten anderer Alternativen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1052
Baukosten:
In den folgenden Baukosten sind 10% für Besonderheiten und Unvorhersehbares und 12% für
Ing.-Leistungen enthalten.
a) Pumpstation Hünkhovener Kreuz
Trennsystem und Einleitstellen für den Niederschlagswasserkanal
Druckleitung zur Ortskanalisation Rupperath
Pumpstation Hünkhovener Kreuz
Grundstücksanschlüsse und zusätzliche Arbeiten (z.B.Wasserhaltung)
Gesamtbaukosten
258.524,37 €
21.110,73 €
91.613,88 €
30.863,92 €
402.112,90 €
b) Verbindungssammler/Freispiegelkanal (qualifiziertes Mischsystem)
Mischwasserkanal Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg
145.011,30 €
Verbindungssammler mit Anschluss an die Pumpstation Buchholzbach
255.896,95 €
Regenüberlauf am Ortsausgang
59.445,15 €
Grundstücksanschlüsse und zusätzliche Arbeiten (Gewässerkreuzungen) 33.901,63 €
Gesamtbaukosten
494.255,03 €
c) Verbindungssammler/Freispiegelkanal (Trennsystem)
Trennsystem und Einleitstellen für den Niederschlagswasserkanal
258.524,37 €
Verbindungssammler mit Anschluss an die Pumpstation Buchholzbach
255.896,95 €
Grundstücksanschlüsse und zusätzliche Arbeiten (Gewässerkreuzungen) 36.995,25 €
Gesamtbaukosten
551.416,57 €
Projektkostenbarwertberechnung
Grundlage für die Projektkostenbarwertbestimmung ist die Leitlinie zur Durchführung dynamischer
Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).
Nach diesen Leitlinien wird für die Ermittlung der Projektkostenbarwerte ein Zeitraum von 80
Jahren angesetzt. Die Preissteigerung wird mit 1,5 % und der Zinssatz mit 3,0 % angenommen.
Für alle Varianten wurden laufende Kosten infolge der SüwV-Kan (alle 10 Jahre) und
Betriebspersonalkosten (jährlich) in Ansatz gebracht.
Für die maschinentechnischen Teile der Anlage sind, neben dem Aufwand für Stördienste, in
einem Zeitabstand von 15 Jahren Reinvestitionskosten (z.B. Erneuerung der Pumpen) zu berücksichtigen. Die Erneuerung der Druckleitung ist nach einer Betriebsdauer von 40 Jahren mit
einzukalkulieren.
Nach den v. g. Berechnungsgrundlagen ermitteln sich die Projektkostenbarwerte wie folgt:
a) Maßnahme Pumpstation
694.806,67 €
b) Maßnahme Verbindungssammler (qualifiziertes Mischsystem) 654.383,24 €
c) Maßnahme Verbindungssammler (Trennsystem)
691.195,33 €
Die Stadtwerke kalkulieren mit einem Abschreibungszeitraum von 50 Jahren. Deshalb wurde zum
Vergleich auch hierzu eine Berechnung durchgeführt.
a) Maßnahme Pumpstation
598.387,07 €
b) Maßnahme Verbindungssammler (qualifiziertes Mischsystem) 606.793,00 €
c) Maßnahme Verbindungssammler (Trennsystem)
679.989,65 €
Seite 4 von Ratsdrucksache 1052
Finanzierung
Nach dem Vermögensplan Abwasser stehen in diesem Jahr unter den Haushaltstellen
1.4.18 Kanalerweiterung Rupperath, Harscheider Weg, Hünkhovener Kreuz
230.000,00 €
1.5.13 Kanalsanierung Rupperath, Harscheider Weg
70.000,00 €
zur Verfügung.
Für das Haushaltsjahr 2008 wäre dann die Restfinanzierung der Maßnahme vorzusehen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Mannstunden für die turnusmäßige Kontrolle und Wartung von Pumpstationen belaufen sich
jährlich auf etwa 52 Std. Für den Stördienst wurden in der Projektkostenbarwertberechnung
jährlich 30 Std. angesetzt, wobei die Erfahrung zeigt, dass dieser Ansatz die unterste Schwelle
darstellt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Nach den Berechnungen bei 50 Jahren Abschreibungszeitraum liegt der Projektkostenbarwert für
die Maßnahme Pumpstation im Vergleich zur Maßnahme Verbindungssammler (qualifiziertes
Mischsystem) ca. 8.000,00 € günstiger. Trotz dieser Erkenntnis bzw. wegen des knappen
Ergebnisses schlagen die Stadtwerke die Abwasserbeseitigung aus dem Bereich Hünkhovener
Kreuz und Harscheider Weg über den Verbindungssammler als Freispiegelkanal vor.
Pumpstationen zählen zwar mittlerweile zum Standard bei Entwässerungseinrichtungen, stellen
aber aus betrieblicher Sicht ein Sicherheitsrisiko (z.B. bei Stromausfall, Verstopfungen im
Schneidwerk) dar. Verschleiß und Störungshäufigkeit könnten auf den Zeitraum von 50 Jahren
den zunächst errechneten geringen wirtschaftlichen Vorteil einbüßen lassen.
Die Alternative Verbindungssammler (Trennsystem) ist aus ökologischer Sicht die optimale
Abwasserbeseitigung, weil das Niederschlagswasser ortsnah eingeleitet wird. Der Projektkostenbarwert liegt allerdings bei 50 Jahren Laufzeit rd. 70.000,00 € über dem
Projektkostenbarwert Verbindungsammler (qualifiziertes Mischsystem).
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Kanalerweiterung in Rupperath, Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg;
hier: Variantenbetrachtung
RD-Nr. 1052
Es wird beschlossen, die Variante Verbindungssammler/Freispiegelkanal (qualifiziertes
Mischsystem) für die Abwasserbeseitigung aus dem Bereich Hünkhovener Kreuz und Harscheider
Weg umzusetzen. Der 1. BA , Verlegung des Verbindungssammlers, soll im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel ausgeschrieben und dem Betriebsausschuss zur Vergabe vorgelegt
werden. Vorhandene Zuläufe (z. B. Drainagen) zum Teich bleiben bestehen.