Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kanalerweiterung in Rupperath, Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg; hier: Variantenbetrachtung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Kanalerweiterung in Rupperath, Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg;
hier: Variantenbetrachtung) Beschlussvorlage (Kanalerweiterung in Rupperath, Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg;
hier: Variantenbetrachtung) Beschlussvorlage (Kanalerweiterung in Rupperath, Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg;
hier: Variantenbetrachtung) Beschlussvorlage (Kanalerweiterung in Rupperath, Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg;
hier: Variantenbetrachtung)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.08.2007 - Der Bürgermeister Az:812 Nr. der Ratsdrucksache: 1052 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 30.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kanalerweiterung in Rupperath, Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg; hier: Variantenbetrachtung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer __________________________________________________________________________ (x ) Kosten €: ca. 500.000,00 s. Erläuterung zur RD Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: ( x ) Folgekosten: ( ) ja 1.200.00 € jährlich ( ) nein __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke @GRK2@ ( @GRK3@ ( @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1052 1. Sachverhalt: Auf Grund der Topographie ist die Abwasserbeseitigung aus dem Bereich Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg im freien Gefälle an den bestehenden Ortskanal in Rupperath nicht möglich. Eine Pumpstation (s. Anlage 1) mit Druckleitung müsste gebaut und die Kanalisation im Trennsystem hergestellt werden. Trennsystem deshalb, weil das Regenwasser nicht gepumpt werden soll und die ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung auf den Grundstücken nicht gewährleistet ist. Um eventuell auf die betriebs- und unterhaltungsaufwendige Pumpstation verzichten zu können wurden weitere Varianten, z. B. Verbindungssammler Richtung Buchholzbacher Mühle, untersucht. Bei diesen Untersuchungen musste beachtet werden, dass keine direkten und negativen Auswirkungen auf das Fließschema mit den vorgegebenen Abschlagsraten am Regenüberlaufbecken Selbach und vor allem am Regenüberlaufbecken auf dem Kläranlagengelände der Kläranlage Buchholzbach entstehen. In Anbetracht dieser Vorgabe bleibt eine Alternative, die Abwasserbeseitigung aus dem Bereich Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg doch im freien Gefälle bewerkstelligen zu können: Ein Verbindungssammler wird bis zur Pumpstation Buchholzbach im Hauptsammler III verlegt und hier angeschlossen (s. Anlage 2). Bei dieser Variante kann die Kanalisation für die Entwässerung der Grundstücke im qualifizierten Mischsystem oder auch im Trennsystem hergestellt werden. Da die Zulaufmenge zu der Pumpstation Buchholzbach auf 2 l/s zu begrenzen ist, muss beim qualifizierten Mischsystem ein Regenüberlauf in Form eines Schachtbauwerks am Ortsausgang Rupperath in der Nähe eines Gewässers gebaut werden. Mit dem qualifizierten Mischsystem (Verlegung einer Kanalleitung) wird den Grundstückseigentümern der Vollanschluss über einen Hausanschluss ermöglicht. In der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass zum vorhandenen Teich verschiedene Drainagen ablaufen. An diesem System würden keine Veränderungen vorgenommen. Beim Trennsystem sind, wie bei der Variante Pumpstation, zwei Kanalleitungen im Harscheider Weg und im Hünkhovener Kreuz zu verlegen. Für die anzuschließenden Grundstücke sind ebenfalls zwei Hausanschlüsse herzustellen. Der Regenüberlauf am Ortsausgang ist nicht zu bauen, weil beim Trennsystem nur Schmutzwasser zur Pumpstation Buchholzbach weitergeleitet wird. Das Niederschlagswasser wird über den Teich in einen verrohrten Vorfluter abgeschlagen. Für die Einleitung ist allerdings eine Einleiterlaubnis der Aufsichtsbehörde erforderlich. Unbekannt und deshalb in den Investitionskosten nicht berücksicht sind die Kosten für enventl. bauliche Veränderungen am Teich oder am Vorfluter, die durch Auflagen in der Einleiterlaubnis bzw. durch die zusätzlichen Einleitmengen anfallen können. 2. Rechtliche Würdigung Der Harscheider Weg liegt im Innenbereich. Nach dem Landeswassergesetz (§ 53) ist in solchen Fällen für die Städte und Gemeinden in NW die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht ausgeschlossen. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen, zuständige Fachbehörde für die Befreiungsanträge, sieht die Verhältnismäßigkeit für eine Kanalisierung als gegeben, zumal mit dieser Maßnahme auch die nicht mehr den Regeln der Technik entsprechenden häuslichen Entwässerungseinrichtungen im Außenbereich Hünkhovener Kreuz entfallen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage wird nach der Projektkostenbarwertberechnung ermittelt. Insbesondere bei technischen Einrichtungen (z.B. Pumpstationen) verschieben sich über den Abschreibungszeitraum die finanziellen Vorteile, die zunächst bei den Investitionskosten zu finden sind, im Hinblick auf die wirtschaftlichen Aspekte zu Gunsten anderer Alternativen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1052 Baukosten: In den folgenden Baukosten sind 10% für Besonderheiten und Unvorhersehbares und 12% für Ing.-Leistungen enthalten. a) Pumpstation Hünkhovener Kreuz Trennsystem und Einleitstellen für den Niederschlagswasserkanal Druckleitung zur Ortskanalisation Rupperath Pumpstation Hünkhovener Kreuz Grundstücksanschlüsse und zusätzliche Arbeiten (z.B.Wasserhaltung) Gesamtbaukosten 258.524,37 € 21.110,73 € 91.613,88 € 30.863,92 € 402.112,90 € b) Verbindungssammler/Freispiegelkanal (qualifiziertes Mischsystem) Mischwasserkanal Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg 145.011,30 € Verbindungssammler mit Anschluss an die Pumpstation Buchholzbach 255.896,95 € Regenüberlauf am Ortsausgang 59.445,15 € Grundstücksanschlüsse und zusätzliche Arbeiten (Gewässerkreuzungen) 33.901,63 € Gesamtbaukosten 494.255,03 € c) Verbindungssammler/Freispiegelkanal (Trennsystem) Trennsystem und Einleitstellen für den Niederschlagswasserkanal 258.524,37 € Verbindungssammler mit Anschluss an die Pumpstation Buchholzbach 255.896,95 € Grundstücksanschlüsse und zusätzliche Arbeiten (Gewässerkreuzungen) 36.995,25 € Gesamtbaukosten 551.416,57 € Projektkostenbarwertberechnung Grundlage für die Projektkostenbarwertbestimmung ist die Leitlinie zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Nach diesen Leitlinien wird für die Ermittlung der Projektkostenbarwerte ein Zeitraum von 80 Jahren angesetzt. Die Preissteigerung wird mit 1,5 % und der Zinssatz mit 3,0 % angenommen. Für alle Varianten wurden laufende Kosten infolge der SüwV-Kan (alle 10 Jahre) und Betriebspersonalkosten (jährlich) in Ansatz gebracht. Für die maschinentechnischen Teile der Anlage sind, neben dem Aufwand für Stördienste, in einem Zeitabstand von 15 Jahren Reinvestitionskosten (z.B. Erneuerung der Pumpen) zu berücksichtigen. Die Erneuerung der Druckleitung ist nach einer Betriebsdauer von 40 Jahren mit einzukalkulieren. Nach den v. g. Berechnungsgrundlagen ermitteln sich die Projektkostenbarwerte wie folgt: a) Maßnahme Pumpstation 694.806,67 € b) Maßnahme Verbindungssammler (qualifiziertes Mischsystem) 654.383,24 € c) Maßnahme Verbindungssammler (Trennsystem) 691.195,33 € Die Stadtwerke kalkulieren mit einem Abschreibungszeitraum von 50 Jahren. Deshalb wurde zum Vergleich auch hierzu eine Berechnung durchgeführt. a) Maßnahme Pumpstation 598.387,07 € b) Maßnahme Verbindungssammler (qualifiziertes Mischsystem) 606.793,00 € c) Maßnahme Verbindungssammler (Trennsystem) 679.989,65 € Seite 4 von Ratsdrucksache 1052 Finanzierung Nach dem Vermögensplan Abwasser stehen in diesem Jahr unter den Haushaltstellen 1.4.18 Kanalerweiterung Rupperath, Harscheider Weg, Hünkhovener Kreuz 230.000,00 € 1.5.13 Kanalsanierung Rupperath, Harscheider Weg 70.000,00 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2008 wäre dann die Restfinanzierung der Maßnahme vorzusehen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Mannstunden für die turnusmäßige Kontrolle und Wartung von Pumpstationen belaufen sich jährlich auf etwa 52 Std. Für den Stördienst wurden in der Projektkostenbarwertberechnung jährlich 30 Std. angesetzt, wobei die Erfahrung zeigt, dass dieser Ansatz die unterste Schwelle darstellt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Nach den Berechnungen bei 50 Jahren Abschreibungszeitraum liegt der Projektkostenbarwert für die Maßnahme Pumpstation im Vergleich zur Maßnahme Verbindungssammler (qualifiziertes Mischsystem) ca. 8.000,00 € günstiger. Trotz dieser Erkenntnis bzw. wegen des knappen Ergebnisses schlagen die Stadtwerke die Abwasserbeseitigung aus dem Bereich Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg über den Verbindungssammler als Freispiegelkanal vor. Pumpstationen zählen zwar mittlerweile zum Standard bei Entwässerungseinrichtungen, stellen aber aus betrieblicher Sicht ein Sicherheitsrisiko (z.B. bei Stromausfall, Verstopfungen im Schneidwerk) dar. Verschleiß und Störungshäufigkeit könnten auf den Zeitraum von 50 Jahren den zunächst errechneten geringen wirtschaftlichen Vorteil einbüßen lassen. Die Alternative Verbindungssammler (Trennsystem) ist aus ökologischer Sicht die optimale Abwasserbeseitigung, weil das Niederschlagswasser ortsnah eingeleitet wird. Der Projektkostenbarwert liegt allerdings bei 50 Jahren Laufzeit rd. 70.000,00 € über dem Projektkostenbarwert Verbindungsammler (qualifiziertes Mischsystem). 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Kanalerweiterung in Rupperath, Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg; hier: Variantenbetrachtung RD-Nr. 1052 Es wird beschlossen, die Variante Verbindungssammler/Freispiegelkanal (qualifiziertes Mischsystem) für die Abwasserbeseitigung aus dem Bereich Hünkhovener Kreuz und Harscheider Weg umzusetzen. Der 1. BA , Verlegung des Verbindungssammlers, soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschrieben und dem Betriebsausschuss zur Vergabe vorgelegt werden. Vorhandene Zuläufe (z. B. Drainagen) zum Teich bleiben bestehen.