Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
28.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 24-50-45
Nr. der Ratsdrucksache: 1048
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
28.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle);
Beteiligung- und Anhörungsverfahren
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1048
Mit Schreiben vom 08.06.2007 hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) den Entwurf des
Abfallwirtschaftsplanes,
Teilplan
Sonderabfälle
(gefährliche
Abfälle)
im
gesetzlich
vorgeschriebenen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur möglichen Stellungnahme vorgelegt.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Euskirchen wird man dort eine gemeinsame Stellungnahme zu
diesem überörtlichen Plan erarbeiten, so dass sich eigene Stellungnahmen der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden erübrigen.
Nach Durchsicht des Entwurfes hält die Verwaltung eine solche auch für entbehrlich, da der Plan
im Ergebnis feststellt, dass Entsorgungssicherheit für die in Nordrhein-Westfalen anfallenden
gefährlichen Abfälle gegeben ist. Ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten bzw. Anlagen für die
Entsorgung gefährlicher Abfälle in Nordrhein-Westfalen besteht demnach nicht. Das MUNLV sieht
daher keine Notwendigkeit, Bestimmungen des Abfallwirtschaftsplanes für verbindlich zu erklären.
Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes steht im Internet unter
http://www.munlv.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/sonderabfaelle/index.php
zur Verfügung.