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Beschlussvorlage (Bauantrag bezüglich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 849, Hennesweg 30)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bezüglich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 849, Hennesweg 30) Beschlussvorlage (Bauantrag bezüglich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 849, Hennesweg 30)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.08.2007 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1036 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bezüglich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 849, Hennesweg 30 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA StrukfA @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1036 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag vor bezüglich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 849, Hennesweg 30. Dort wurde ein Carport mit zwei Stellplätzen errichtet, zu dem jetzt nachträglich die Baugenehmigung eingeholt werden soll. Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Es liegt weiterhin im Geltungsbereich II der Gestaltungssatzung. Im Flächennutzungsplan ist es als Wohnbaufläche (WGebiet) ausgewiesen. Im Bereich des unteren Drittels des Grundstücks standen bereits ein Wohnhaus (ca. 8 x 10 m) und darüber im hinteren Bereich ein Schuppen (ca. 2 x 3 m). Die Erschließung des Baugrundstücks ist hinsichtlich des Straßenbaus nicht gesichert. Der Hennesweg ist nur bis zur Höhe des Grundstücks mit Haus Nr. 34 befahrbar. Er verfügt ab der Höhe des unbebauten Grundstücks Flurstück Nr. 850 nur über eine Breite von 1,90 m. Daher ist er ab Flurstück Nr. 850 stadteinwärts nur als Fuß- und Radweg zu nutzen. Zudem sackt der Fahrbahnrand entlang der Ostseite stark ab. Bereits im Jahr 2000 war eine Bauvoranfrage bzgl. des Nachbargrundstücks (Gem. MUE, Fl. 6, Nr. 850) zwecks Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung vom Landrat des Kreises Euskirchen als Untere Baugenehmigungsbehörde negativ beschieden worden. Die Ablehnung der Bauvoranfrage wurde damals mit der fehlenden wegemäßigen Erschließung begründet: „Der Fußweg (Wohnweg) ist keine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche.“ Aus den oben dargelegten Gründen kann die Zustimmung der Stadt Bad Münstereifel gem. § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt werden. 2. Rechtliche Würdigung Der Carport ist gem. § 6 LBO NW genehmigungspflichtig. Er wurde errichtet, ohne den Bescheid der Unteren Baugenehmigungsbehörde abzuwarten. Gegenüber dem ablehnenden Bescheid des Landrates des Kreises Euskirchen vom 11.05.2000 hat sich die Rechtslage nicht geändert. 3. Finanzielle Auswirkungen Bei Genehmigung des Carports müsste der Hennesweg bis zu diesem Grundstück ausgebaut werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird vesagt.