Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.08.2007
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1036
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bezüglich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 849,
Hennesweg 30
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Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
StrukfA
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1036
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag vor bezüglich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück
Nr. 849, Hennesweg 30. Dort wurde ein Carport mit zwei Stellplätzen errichtet, zu dem jetzt
nachträglich die Baugenehmigung eingeholt werden soll.
Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Es liegt weiterhin im
Geltungsbereich II der Gestaltungssatzung. Im Flächennutzungsplan ist es als Wohnbaufläche (WGebiet) ausgewiesen.
Im Bereich des unteren Drittels des Grundstücks standen bereits ein Wohnhaus (ca. 8 x 10 m) und
darüber im hinteren Bereich ein Schuppen (ca. 2 x 3 m).
Die Erschließung des Baugrundstücks ist hinsichtlich des Straßenbaus nicht gesichert. Der
Hennesweg ist nur bis zur Höhe des Grundstücks mit Haus Nr. 34 befahrbar. Er verfügt ab der
Höhe des unbebauten Grundstücks Flurstück Nr. 850 nur über eine Breite von 1,90 m. Daher ist er
ab Flurstück Nr. 850 stadteinwärts nur als Fuß- und Radweg zu nutzen. Zudem sackt der
Fahrbahnrand entlang der Ostseite stark ab.
Bereits im Jahr 2000 war eine Bauvoranfrage bzgl. des Nachbargrundstücks (Gem. MUE, Fl. 6, Nr.
850) zwecks Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung vom Landrat des
Kreises Euskirchen als Untere Baugenehmigungsbehörde negativ beschieden worden. Die
Ablehnung der Bauvoranfrage wurde damals mit der fehlenden wegemäßigen Erschließung
begründet: „Der Fußweg (Wohnweg) ist keine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche.“
Aus den oben dargelegten Gründen kann die Zustimmung der Stadt Bad Münstereifel gem.
§ 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Der Carport ist gem. § 6 LBO NW genehmigungspflichtig. Er wurde errichtet, ohne den Bescheid
der Unteren Baugenehmigungsbehörde abzuwarten.
Gegenüber dem ablehnenden Bescheid des Landrates des Kreises Euskirchen vom 11.05.2000
hat sich die Rechtslage nicht geändert.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei Genehmigung des Carports müsste der Hennesweg bis zu diesem Grundstück ausgebaut
werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird vesagt.