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Beschlusstext (Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
86 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
31.05.16, 13:19
Aktualisiert
13.09.16, 14:11
Beschlusstext (Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben: 
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016 Drucksachen-Nummer: 231.16 TOP 18.2 Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in KerpenSindorf Die Verwaltung teilt mit, dass für das Bauvorhaben nicht 320.000 € sondern nur noch 190.000 € überplanmäßig bereit gestellt werden müssen. Die Differenz in Höhe von 130.000 € wurde bereits mit Dringlichkeitsentscheidung Nr. 185.16 vom 18.02.2016 (siehe TOP 25.2 der heutigen Sitzung) bereit gestellt. Für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf werden überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 190.000 € bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig