Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.12.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Zusatzerläuterung: 1165 Z-1
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
11.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet"
hier: Vorverfahren
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
am:
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Neuer Beschlussvorschlag aufgrund
( )
eines Beschlusses des
( )
eines Eilbeschlusses
( )
neuer Erkenntnis der Verwaltung
( )
einer Dringlichkeitsentscheidung oder
( )
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Um einen Verkauf des Kurhauses zu ermöglichen, sollen nun die Nutzungsmöglichkeiten erweitert
werden.
Hierzu sind der Flächennutzungsplan, sowie der für diesen Bereich gültigen Bebauungsplan Nr. 10
– Kurhausgebiet – entsprechend zu ändern.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1165 Z-1
Um den ehrgeizigen Zeitrahmen zu ermöglichen, wurden die mit einigen Trägern bereits
vordiskutierten neuen Festsetzungsvorschläge mündlich im Strukturförderungsausschuss
vorgetragen. Dieser hat den Sachverhalt ohne Empfehlung in den Hauptausschuss verwiesen und
die Gelder für den erforderlichen Planungsauftrag entsperrt.
Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan weisen derzeit Sondergebiet Kur aus.
Vorgesehen ist ein Kern-/So-gebiet auszuweisen, indem allgemein zulässig sind:
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude u. a. mit Tagungen, Schulungen usw.
- Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbe,
- sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
- Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss aufwärts
- Einzelhandelsbetriebe nur bis zu einer Verkaufsfläche, wie sie im Zentrum der Kernstadt üblich
ist, wenn das angebotene Sortiment in Verbindung mit einer vorhandenen Nutzung steht.
- Von den gemäß § 7, Abs. 2, BauNVO allgemein zulässigen Vergnügungsstätten sollen folgende
Arten nicht zulässig sein: Spielhallen, Sexkinos (Video-) Peep-Shows, Striptease-Shows, sowie
Verkaufsräume von Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem
Charakter ausgerichtet sind (Sexshops).
2. Rechtliche Würdigung
Die geplanten Änderungen kann die Stadt aufgrund ihrer Planungshoheit nach den Vorgaben des
Baugesetzbuches durchführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die für das Planverfahren erforderlichen finanziellen Mittel werden durch den Verkaufserlös
refinanziert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen, sowie deren Auswirkungen mit und unter privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren zu Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie
zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Kurhausgebiet, die Vorverfahren im Sinne der § 3 und
4 BauGB durchzuführen.