Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Zusatzerläuterung (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet" hier: Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Zusatzerläuterung (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet"
hier: Vorverfahren) Zusatzerläuterung (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet"
hier: Vorverfahren)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.12.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Zusatzerläuterung: 1165 Z-1 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Haupt- und Finanzausschuss 11.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet" hier: Vorverfahren __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den am: __________________________________________________________________________ Neuer Beschlussvorschlag aufgrund ( ) eines Beschlusses des ( ) eines Eilbeschlusses ( ) neuer Erkenntnis der Verwaltung ( ) einer Dringlichkeitsentscheidung oder ( ) __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Um einen Verkauf des Kurhauses zu ermöglichen, sollen nun die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden. Hierzu sind der Flächennutzungsplan, sowie der für diesen Bereich gültigen Bebauungsplan Nr. 10 – Kurhausgebiet – entsprechend zu ändern. Seite 2 von Ratsdrucksache 1165 Z-1 Um den ehrgeizigen Zeitrahmen zu ermöglichen, wurden die mit einigen Trägern bereits vordiskutierten neuen Festsetzungsvorschläge mündlich im Strukturförderungsausschuss vorgetragen. Dieser hat den Sachverhalt ohne Empfehlung in den Hauptausschuss verwiesen und die Gelder für den erforderlichen Planungsauftrag entsperrt. Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan weisen derzeit Sondergebiet Kur aus. Vorgesehen ist ein Kern-/So-gebiet auszuweisen, indem allgemein zulässig sind: - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude u. a. mit Tagungen, Schulungen usw. - Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbe, - sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke - Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss aufwärts - Einzelhandelsbetriebe nur bis zu einer Verkaufsfläche, wie sie im Zentrum der Kernstadt üblich ist, wenn das angebotene Sortiment in Verbindung mit einer vorhandenen Nutzung steht. - Von den gemäß § 7, Abs. 2, BauNVO allgemein zulässigen Vergnügungsstätten sollen folgende Arten nicht zulässig sein: Spielhallen, Sexkinos (Video-) Peep-Shows, Striptease-Shows, sowie Verkaufsräume von Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind (Sexshops). 2. Rechtliche Würdigung Die geplanten Änderungen kann die Stadt aufgrund ihrer Planungshoheit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die für das Planverfahren erforderlichen finanziellen Mittel werden durch den Verkaufserlös refinanziert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen, sowie deren Auswirkungen mit und unter privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren zu Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Kurhausgebiet, die Vorverfahren im Sinne der § 3 und 4 BauGB durchzuführen.