Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
40 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084
Seite 1 von 8
Gebührenbedarfsberechnung 2008 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel
I.
A.
Aufwendungen
Unternehmerentgelte
Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte ist der mit der Firma SITA
Kommunalservice abgeschlossene Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen im
Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Berücksichtigung der für das Jahr 2008
ermittelten Entgeltanpassung in Höhe von 0,84%.
1.
Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall
1.1
Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice
16.093,16 €
1.2
Entleerungs- und Transportentgelt für Restabfall
251.446,93 €
2.
Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall
2.1. Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice
2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall
(14-tägliche Regelabfuhr)
22.960,08 €
174.043,84 €
2.3. Zusätzliches Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall
bei mindestens 8 Zusatzabfuhren im Sommer
53.537,88 €
3.
Sperrmüllsammlung
69.600,76 €
4.
Grünabfallsammlung
9.528,62 €
5.
Weihnachtsbaumabfuhr
4.726,08 €
6.
Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf (monatliche Abholung)
7.
Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr) sowie Leerung
der Altbatterie-Sammelbehälter
7.690,17 €
8.
Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers
1.858,96 €
9.
Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil)
Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte:
20.060,05 €
167.459,52 €
799.006,05 €
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084
B.
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Abfallgebühren des Kreises
1.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
2.
Abfallgebühren für
- Siedlungsabfälle (Restmüll)
- Biomüll
- Sperrmüll
- Grünabfälle
30.000,00 €
- ca. 2.791 t x 170,55 €=
- ca. 2.010 t x 99,50 €=
- ca. 954 t x 170,55 €=
- ca. 103 t x 54,70 €=
476.005,05 €
199.995,00 €
162.704,70 €
5.634,10 €
Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises:
874.338,85 €
C. Sonstige Kosten
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
=
3.330,00 €
2.
Containerpatenschaften
=
9.290,00 €
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet,
Josef-Jonas-Straße
5.040,00 €
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der
Containerstandorte
1.500,00 €
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung)
5.950,00 €
6.
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
8.000,00 €
7.
Vermischte Ausgaben
4.000,00 €
=
Gesamtbetrag der sonstigen Kosten:
37.110,00 €
D. Städtische Kostenanteile
1.
Personalausgaben
59.672,04 €
2.
Innere Verrechnung - Zentrale Beschaffungsstelle
878,00 €
3.
Bücher, Zeitschriften, Gesetze
853,00 €
4
Innere Verrechnung – Bewirtschaftungskosten
392,00 €
5.
Innere Verrechnung - Bauhof
6.
Verwaltungsgemeinkosten
7.408,00 €
45.080,97 €
Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile
114.284,01 €
Kosten der Abfallentsorgung insgesamt:
=
1.824.738,91 €
./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
=
21.500,00 €
Summe:
=
1.803.238,91 €
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084
II.
Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens
3.610 Behälter x
1.065 Behälter x
1.769 Behälter x
285 Behälter x
8 Behälter x
54 Behälter x
III.
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60 l Volumen
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
660 l Volumen x 2
1.100 l Volumen x 2
=
=
=
=
=
=
216.600 l
85.200 l
212.280 l
68.400 l
10.560 l
118.800 l
711.840 l
Berechnung der Gebühren
Die Gesamtgebühr setzt sich aus der Grundgebühr sowie der ausschließlich am vorgehaltenen
Volumen der Restmülltonne orientierten Restmüll-Behältergebühr zusammen. Bei nachgewiesener
Eigenkompostierung wird ein 65 %iger Abschlag von der vollen Grundgebühr gewährt.
1.
Ermittlung der Restmüll-Behältergebühr sowie Grundgebühr
Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung werden mit 1/4-Anteil als Grundgebühr und 3/4-Anteil
als Restmüll-Behältergebühr (Entsorgungs- bzw. Arbeitsgebühr) aufgeteilt.
Gesamtaufwendungen (ohne Mietentgelte der Restmülltonnen
und die hierauf entfallenden Verwaltungsgemeinkosten)
davon
1/4-Anteil als Grundgebühr
3/4-Anteil Restmüll-Behältergebühr
1.1.
1.786.743,91 €
446.685,98 €
1.340.057,93 €
Ermittlung der Restmüll-Behältergebühren
Kostenanteil
Behältervolumen
= 1.340.057,93 Euro = 1,88 Euro/l
= 711.840 l
60 l Behälter ( 60 l x
80 l Behälter ( 80 l x
120 l Behälter ( 120 l x
240 l Behälter ( 240 l x
660 l Behälter ( 660 l x
1.100 l Behälter (1.100 l x
1,88 Euro/l)
1,88 Euro/l)
1,88 Euro/l)
1,88 Euro/l)
1,88 Euro/l x 2)
1,88 Euro/l x 2)
112,80 Euro
150,40 Euro
225,60 Euro
451,20 Euro
2.481,60 Euro
4.136,00 Euro
1.2. Ermittlung der Grundgebühr
Bei der Ermittlung der Grundgebühr ist hinsichtlich der Berechnungs-/Maßstabseinheiten
(Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 3.388 wegen
Eigenkompostierung eine reduzierte Grundgebühr zahlen. Insgesamt erfasst sind 8.737
Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung der vollen Grundgebühr 6.535
Berechnungseinheiten.
Kostenanteil
Berechnungseinheiten
Volle Grundgebühr =
Um 65% reduzierte Grundgebühr =
446.685,98 Euro = 68,35 Euro
6.535
68,35 Euro
23,92 Euro
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084
2.
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Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter
Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen
Abfallbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der Mietentgelte der
Fa. SITA Wagner zuzüglich 2,5 % Verwaltungsgemeinkosten
- für den
60 l Abfallbehälter
- für den
80 l Abfallbehälter
- für den 120 l Abfallbehälter
- für den 240 l Abfallbehälter
- für den 660 l Abfallbehälter
- für den 1.100 l Abfallbehälter
lV.
4,10 €
4,10 €
4,92 €
5,54 €
40,98 €
51,23 €
Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern im
Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung
Gemäß Angebot der Firma SITA Wagner vom 28.10.2003 beträgt das Unternehmerentgelt für die
Gestellung, Miete (bis eine Woche) und Abtransport von Großcontainern (Mulden) mit einem
Fassungsvermögen von 4, 5, 7, 10, 20 und 36 cbm zuzüglich der aktuellen Entgeltsteigerung um
0,84 % einheitlich 129,74 Euro. Hinzuzurechnen sind die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %.
Die Gebühr für diese Leistung beträgt somit
insgesamt
132,98 Euro.
Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des Containers von
einer Woche überschritten, so ist für jede weitere angefangene Standwoche eine Miete von 15,05
Euro zu zahlen. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass
die Containermiete ab der zweiten Standwoche für jede angefangene Woche insgesamt 15,43
Euro beträgt.
V.
Darstellung der Gebührenentwicklung entsprechend der vorstehenden Kalkulation
¾
Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
derzeitiger
Gebührensatz/€
60 Ltr. Restmüllbehälter
106,20 €
kalkulierte
Erhöhung um/€
6,60 €
kalkulierter
Gebührensatz/€
112,80
80 Ltr. Restmüllbehälter
141,60 €
8,80 €
150,40
120 Ltr. Restmüllbehälter
212,40 €
13,20 €
225,60
240 Ltr. Restmüllbehälter
424,80 €
26,40 €
451,20
660 Ltr. Container
2.336,40 €
145,20 €
2.481,60
1.100 Ltr. Container
3.894,00 €
242,00 €
4.136,00
Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung des aktuellen und des für 2008 kalkulierten
Gebührensatzes steigt die Restmüllbehältergebühr um 6,2 %.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084
¾
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Entwicklung der Grundgebühr
Bezeichnung
Volle Grundgebühr bei
Benutzung der Bio-Tonne
Reduziert Grundgebühr bei
Eigenkompostierung
derzeitiger
Gebührensatz /€
Kalkulierte
Erhöhung um/€
kalkulierter
Gebührensatz/€
65,52 €
2,83 €
68,35
22,94 €
0,98 €
23,92
Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung des aktuellen und des für 2008 kalkulierten
Gebührensatzes steigt die Grundgebühr um rund 4,3 %.
¾
Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter:
Behältergröße
derzeitiger
Gebührensatz/€
60 Ltr. Restmüllbehälter
4,10 €
kalkulierte
Erhöhung um/€
0,00 €
kalkulierter
Gebührensatz/€
4,10 €
80 Ltr. Restmüllbehälter
4,10 €
0,00 €
4,10 €
120 Ltr. Restmüllbehälter
4,92 €
0,00 €
4,92 €
240 Ltr. Restmüllbehälter
5,54 €
0,00 €
5,54 €
660 Ltr. Container
40,98 €
0,00 €
40,98 €
1.100 Ltr. Container
51,23 €
0,00 €
51,23 €
Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung des aktuellen und des für 2008 kalkulierten
Gebührensatzes bleibt der Gebührenzuschlag bei Miete des Behälters unverändert.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084
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Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Zu Ziffer I - Aufwendungen A.
Unternehmerentgelte
Auf der Grundlage des Entsorgungsvertrages vom 12.12.2003 macht die Firma SITA Kommunal
Service für das Jahr 2008 eine Erhöhung der Unternehmerentgelte um 0,84 % geltend
B.
Abfallgebühren des Kreises
1.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
Die bei der Kreismülldeponie angelieferte und abgerechnete Sondermüllmenge des Zeitraumes
von September 2006 bis August 2007 kann dem Anhang I zu diesen Erläuterungen entnommen
werden. Gemäß dem Entwurf der Kreisgebührensatzung werden die Gebührensätze für die
Sondermüllannahme vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung unverändert bleiben:
Auf der Grundlage der im Referenzzeitraum erfassten Sondermüllmengen und der im nächsten
Jahr gültigen Gebührensätze ist von Gesamtaufwendungen in Höhe von 30.000,00 € auszugehen.
3.
Abfallgebühren für
a)
Siedlungsabfälle (Hausmüll)
Gemäß der Gebührensatzung des Kreises wird die Restmüllgebühr von derzeit 164,00 € um
6,55 € auf 170,55 € je Tonne erhöht.
Hinsichtlich der veranschlagten Restmüllmenge wird auf den Anhang I zu diesen
Erläuterungen verwiesen.
b)
Bio-Abfälle (Biotonne)
Auf der Basis der sich abzeichnenden Mengenentwicklung (Anhang I) wird das
Gesamtaufkommen an Biomüll im nächsten Jahr rund 2.006 Tonnen betragen. Dies bedeutet
eine Steigerung zum vorhergehenden Referenzzeitraum um 293 Tonnen. Dies entspricht
einer Erhöhung der Gebührenforderung des Kreises um 29.153,50 €.
Die Gebühr für die Anlieferung von Biomüll beträgt entsprechend der Gebührensatzung des
Kreisest 99,50 €/t.
c)
Sperrmüll
Entsprechend der aktuellen Auswertung (Anhang I) liegt das Sperrgutaufkommen bei 921 t.
Gemäß der Gebührensatzung des Kreises wird die Gebühr für die Anlieferung von Sperrmüll
von derzeit 164,00 € um 6,55 € auf 170,55 € je Tonne erhöht.
d)
Grünabfälle
Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen werden rd. 103 t kompostierbare Abfälle
erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden Gebühren belaufen sich auf insgesamt 5.793,27
Euro.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084
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C. Sonstige Kosten
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die
überwiegend
im
öffentlichen
Straßenraum
aufgestellten
Wertstoffcontainer
Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist nicht nur
aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in Bezug auf die
zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der Entgeltzahlungen als
Argumentationshilfe geboten.
2.
Containerpatenschaft
Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im
Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung, Bereitstellung,
Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem Entsorgungsunternehmen
übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt übergegangen. Die Stadt hat diese
Reinigungspflicht interessierten Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen im
Rahmen sogenannter Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und gemeinnützigen
Organisationen haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte wöchentlich zu
kontrollieren und im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt
255,65 Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus ist für einen auf Privatgelände
stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 76,69 Euro jährlich zu zahlen.
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Auf den Steinen
Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum extra Verbrauchermarkt stark frequentierte
Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der Vergangenheit starke
Verunreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares Ausmaß erreichten. Da aufgrund der
personellen Situation des städt. Bauhofes eine kontinuierliche Reinigung durch die Stadt selbst
nicht gewährleistet werden konnte, wurde die Arbeiterwohlfahrt Euskirchen e.V. mit der Säuberung
des Containerstandortes beauftragt.
Der wöchentliche Reinigungsaufwand wurde auf 10 Std. a 13,27 Euro/Std. einschl.
Lohnnebenkosten begrenzt. Seitens des extra Marktes wird diese Maßnahme mit 230,08 Euro
monatlich bezuschusst.
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte
Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird auch im kommenden Jahr ein Betrag von 1.500,00 Euro
zur Verfügung gestellt, um bisher noch nicht befestigte Containerstandorte herzurichten.
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete
und -abfuhr, Ersatzbeschaffung)
Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes können die Kosten für die Aufstellung,
Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr abgerechnet
werden. Für die Unterhaltung und den Austausch von Straßenpapierkörben sowie die Miete und
die Abfuhr der Container fallen Kosten in Höhe von 5.950 Euro jährlich an.
6.
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
Gemäß § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Ein- sammeln der
im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der
Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit zugänglichen
Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind
und kein anderer verpflichtet ist. Zu den ansatzfähigen Kosten im Sinne des
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Kommunalabgabengesetzes zählen nach § 9 Abs. 2 LAbfG auch die Kosten für das Einsammeln,
Befördern und Endbeseitigen verbotswidriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit
zugänglichen Grundstücken.
Für das Jahr 2008 wird ein Betrag von 8.000,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen
veranschlagt.
7.
Vermischte Ausgaben
Über diesen Ansatz wird regelmäßig die Anschaffung neuer Behälter zur Erfassung von
Altbatterien,
der
Versand
der
Müllabfuhrkalender
und
die
Anschaffung
von
Gebührenkontrollmarken finanziert.
D.
Städtischen Kostenanteile
1.
Personalausgaben
Für das Haushaltsjahr 2008 werden für den Bereich Abfallentsorgung Personalausgaben in Höhe
von 59.672,04,00 Euro veranschlagt. Hierin enthalten sind nicht nur die Aufwendungen für die
Verwaltung der Müllabfuhrgebühren und die Organisation der Abfuhr, sondern auch die
Personalkosten, die beim städtischen Bauhof unter anderem für die Aufstellung, Unterhaltung und
Entleerung der Straßenpapierkörbe, anfallen.
2.
Sächlicher Verwaltungsaufwand
An sächlichem Verwaltungsaufwand (Bewirtschaftungskosten, Kostenanteile der zentralen
Beschaffungsstelle) werden für das Jahr 2008 Kosten in Höhe von 2.123,00 € veranschlagt.
3.
Fuhrpark/Bauhof
Dieser Kostenansatz enthält im Wesentlichen die Aufwendungen (Fahrzeugkosten), die dem
städtischen Bauhof aus der Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe
entstehen; und zwar in einer Größenordnung von 7.408,00 Euro.
4.
Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % des Gebührenaufkommens)
2,5 % des ermittelten Gebührenaufkommens werden als sogenannte Verwaltungsgemeinkosten,
z.B. für die Querschnittsämter (Hauptamt, Stadtkasse) in die Gebührenbedarfsberechnung
eingestellt.
Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den
Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem Gebiet
aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr; insgesamt etwa
21.500,-- Euro.
Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern
Mit der 4. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung wurde § 1 Absatz 4 neu ein-gefügt, der
bestimmt, dass im Einzelfall Großcontainer zur Abfallentsorgung bereitgestellt werden. Im gleichen Zug
ist die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung um einen entsprechenden Gebührentatbestand
ergänzt worden