Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
10 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1084
Seite 1 von 2
12. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Bad Münstereifel
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV
NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.04.2005 (GV.NRW. S. 488) in Verbindung mit der
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel (Abfallentsorgungssatzung) vom
16.11.1992 in zurzeit geltender Fassung, hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am
folgende 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel beschlossen:
§1
§ 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„(1) Für jede an die öffentliche Abfallentsorgung mit Abfallbehältern angeschlossene Benutzungseinheit
wird eine pauschale Grundgebühr in Höhe von 68,35 Euro jährlich erhoben.“
§2
§ 3 erhält folgende neue Fassung:
„Für jede Benutzungseinheit im Sinne des § 2 Abs. 2 dieser Satzung, die vom Anschluss- und
Benutzungszwang für kompostierbare Abfälle befreit ist (§ 9 Abs. 2 Abfallentsorgungssatzung), wird ein
Gebührennachlass in Höhe von 44,43 Euro gewährt.“
§3
§ 4 - Entsorgungsgebühr - erhält folgende neue Fassung:
„(1) Für die in § 11 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel be- zeichneten
Abfallbehälter beträgt die Jahresgebühr eines Kaufgefäßes
a)
b)
c)
d)
d)
e)
für jedes Gefäß mit einem Inhalt von
für jedes Gefäß mit einem Inhalt von
für jedes Gefäß mit einem Inhalt von
für jedes Gefäß mit einem Inhalt von
für jeden Abfall-Container mit einem Inhalt von
für jeden Abfall-Container mit einem Inhalt von
60 Ltr.
80 Ltr.
120 Ltr.
240 Ltr.
660 Ltr.
1.100 Ltr.
112,80 Euro
150,40 Euro
225,60 Euro
451,20 Euro
2.481,60 Euro
4.136,00 Euro.
Bei Miete des Gefäßes erhöhen sich die vorstehend aufgeführten Jahresgebühren
a)
b)
c)
d)
d)
e)
für jedes Gefäß mit einem Inhalt von
für jedes Gefäß mit einem Inhalt von
für jedes Gefäß mit einem Inhalt von
für jedes Gefäß mit einem Inhalt von
für jeden Abfall-Container mit einem Inhalt von
für jeden Abfall-Container mit einem Inhalt von
60 Ltr.
80 Ltr.
120 Ltr.
240 Ltr.
660 Ltr.
1.100 Ltr.
um
um
um
um
um
um
4,10 Euro
4,10 Euro
4,92 Euro
5,54 Euro
40,98 Euro
51,23 Euro
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1084
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(2) Bei Benutzung eines Abfall-Containers gemäß § 11 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel beträgt die Entsorgungsgebühr für jeden angelieferten und abgefahrenen Container
132,98 Euro zuzüglich der für die Entsorgung der Abfälle nach Maßgabe der Gebührensatzung über
die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der jeweils gültigen Fassung tatsächlich anfallenden
Gebühren.
Überschreitet die Aufstellung des Abfall-Containers - vom Tag der Anlieferung ab gerechnet - den
Zeitraum von einer Woche, so wird eine Zusatzgebühr erhoben. Die Zusatzgebühr beträgt für jede
weitere Woche der Aufstellung 15,43 Euro. Bei der Berechnung der Frist wird der Abfuhrtag nicht
mitgerechnet.“
§4
Diese Satzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.