Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd", 1. Änderung hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
06.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Dringlichkeitsentscheidung (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd", 1. Änderung
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Dringlichkeitsentscheidung (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd", 1. Änderung
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Dringlichkeitsentscheidung (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd", 1. Änderung
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Bad Münstereifel, den 30.11.2007 Nr. der Ratsdrucksache: 1174 Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Termin 06.12.2007 Strukturförderungsausschuss Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd", 1. Änderung hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ) ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ setzt im Bereich der Presswerkalle Standorte der Kamine und deren Höhe sowie die Höhe für die Halle fest. Im Rahmen der Überlegungen bzw. Planungen zur Durchführung der Baumaßnahme ergibt sich nun die Notwendigkeit einer Änderung. Konkrete Festsetzungen der Kaminstandorte sollen ganz entfallen; es soll lediglich eine Beschränkung auf eine Höchstzahl vorgenommen werden. So kann für die sich im Weiteren ergebenden betrieblichen Erfordernissen auf planungsrechtlicher Ebene mehr Flexibilität erreicht werden. Im Bereich der neuen Presswerkhalle ist es aufgrund von Schwierigkeiten zwischen den vom Hammerwerk beauftraten Büros zu einer viel zu geringen Höhenfestsetzung gekommen. Hier soll eine ca. 19,50 m hohe Halle Platz finden um die erforderlichen Einbauten unter zu bringen. Von daher ist eine entsprechend abzuändernde Höhenfestsetzung vorzunehmen. Dabei soll auf eine differenzierte Höhenfestsetzung in diesem Bereich verzichtet werden. Um diese Änderungen vorzunehmen ist ein Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Seite 2 von Ratsdrucksache 1174 Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen. Dabei wird auf das Vorverfahren verzichtet, da im Rahmen des offengelegenen Antragsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bereits allen Gelegenheit geboten wurde, die Unterlagen einzusehen. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bebauungsplanverfahren sind Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA PR Mitgezeichnet: 210 AL Dez __________________________________________________________________________ 7. Beschluß: 1. Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ aufzustellen. Die Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 6, Flurstücke 206, 202(Wegeparzelle), 182, 205 und 189 tlw., entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ nebst Begründung und Textteil wird beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Bebauungsplan-Änderung Nr. 72 „ArloffHammerwerk-Süd“ mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Bad Münstereifel, den 30.11.2007 ___________________ Bürgermeister __________________ Stadtverordnete/r __________________ Stadtverordnete/r Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: Seite 3 von Ratsdrucksache 1174 ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung: 1. Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ aufzustellen. Die Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 6, Flurstücke 206, 202(Wegeparzelle), 182, 205 und 189 tlw., entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ nebst Begründung und Textteil wird beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Bebauungsplan-Änderung Nr. 72 „ArloffHammerwerk-Süd“ mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. wird genehmigt.