Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
06.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Bad Münstereifel, den 30.11.2007
Nr. der Ratsdrucksache: 1174
Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Termin
06.12.2007
Strukturförderungsausschuss
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Dringlichkeit:
Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd", 1. Änderung
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
( )
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ setzt im Bereich der Presswerkalle Standorte
der Kamine und deren Höhe sowie die Höhe für die Halle fest.
Im Rahmen der Überlegungen bzw. Planungen zur Durchführung der Baumaßnahme ergibt sich
nun die Notwendigkeit einer Änderung.
Konkrete Festsetzungen der Kaminstandorte sollen ganz entfallen; es soll lediglich eine
Beschränkung auf eine Höchstzahl vorgenommen werden. So kann für die sich im Weiteren
ergebenden betrieblichen Erfordernissen auf planungsrechtlicher Ebene mehr Flexibilität erreicht
werden.
Im Bereich der neuen Presswerkhalle ist es aufgrund von Schwierigkeiten zwischen den vom
Hammerwerk beauftraten Büros zu einer viel zu geringen Höhenfestsetzung gekommen.
Hier soll eine ca. 19,50 m hohe Halle Platz finden um die erforderlichen Einbauten unter zu
bringen. Von daher ist eine entsprechend abzuändernde Höhenfestsetzung vorzunehmen.
Dabei soll auf eine differenzierte Höhenfestsetzung in diesem Bereich verzichtet werden.
Um diese Änderungen vorzunehmen ist ein Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB
durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Seite 2 von Ratsdrucksache 1174
Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchzuführen. Dabei wird auf das Vorverfahren verzichtet, da im Rahmen des
offengelegenen Antragsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bereits allen
Gelegenheit geboten wurde, die Unterlagen einzusehen.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bebauungsplanverfahren sind Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
PR
Mitgezeichnet:
210
AL
Dez
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7. Beschluß:
1. Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“
aufzustellen. Die Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 6, Flurstücke 206,
202(Wegeparzelle), 182, 205 und 189 tlw., entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ nebst
Begründung und Textteil wird beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Bebauungsplan-Änderung Nr. 72 „ArloffHammerwerk-Süd“ mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
Bad Münstereifel, den 30.11.2007
___________________
Bürgermeister
__________________
Stadtverordnete/r
__________________
Stadtverordnete/r
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/
des Eilbeschlusses:
Seite 3 von Ratsdrucksache 1174
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung:
1. Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“
aufzustellen. Die Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 6, Flurstücke 206,
202(Wegeparzelle), 182, 205 und 189 tlw., entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ nebst
Begründung und Textteil wird beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Bebauungsplan-Änderung Nr. 72 „ArloffHammerwerk-Süd“ mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
wird genehmigt.