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Beschlussvorlage (Veräußerung städt. Kneipp-Kurhaus; hier: Ausschreibung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Veräußerung städt. Kneipp-Kurhaus;
hier: Ausschreibung) Beschlussvorlage (Veräußerung städt. Kneipp-Kurhaus;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.12.2007 - Der Bürgermeister Az: 84-20-10/Mal Nr. der Ratsdrucksache: 1172 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 11.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Veräußerung städt. Kneipp-Kurhaus; hier: Ausschreibung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: ca. 3.000,- € ( x ) Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. ( x Deckung: 010 115 002 5241050 Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x) ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ) Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1172 1. Sachverhalt: Der Verkauf des Kurhauses soll nun unter Öffnung der Nutzungsmöglichkeiten erfolgen. Hierzu hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe am Montag, dem 03.12.2007, den von der Verwaltung erarbeiteten Exposévorschlag diskutiert und mit Anregungen versehen. Dabei wurden auch die neu zu eröffnenden Nutzungsmöglichkeiten besprochen. Zur Grundstücksgröße wurde nach längerer Diskussion empfohlen, die Liegehalle mit einzubeziehen, sowie auch die vordere und hintere Bruchsteinmauer bergseits der Zufahrt. Andererseits soll ausreichend Fläche für einen sinnvollen Schrittweg entlang der Nöthener Straße bei der Stadt verbleiben. Da der vorhandene Schrittweg entlang der Nöthener Straße sich talwärts durch die dort stehende Bruchsteinmauer auf unter 1 m verjüngt, schlägt die Verwaltung vor, ein Rückkaufsrecht für ca. 8 qm ins Grundbuch einzutragen, um zur gegebenen Zeit den Schrittweg verbreitern zu können. Damit könnte die Mauer vorerst erhalten bleiben und geht in den Unterhalt des Erwerbers über. Der Arbeitskreis empfiehlt auch die Herausnahme von wertvolleren Kunstgegenständen aus dem Objekt. Einige Fragen entzündeten sich an dem Thema „europaweite Ausschreibung“ ja oder nein. Eine „europaweite Ausschreibung“ ist für Grundstücksgeschäfte grundsätzlich nicht erforderlich. Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichtes Düsseldorf ist jedoch ggf. eine EU-weite Ausschreibung gemäß den entsprechenden EU-Richtlinien gefordert, wenn die Kommune mit dem Grundstücksgeschäft Bauverpflichtungen verbindet und damit indirekt Bauleistungen fordert/zu vergeben hat. Da die Stadt dies jedoch mit dem Verkauf des Kurhauses nicht verknüpft, ist inhaltlich der Ausschreibungszwang nicht gefordert. Darüberhinaus ist eine solche auch dann erst erforderlich, wenn der Schwellenwert von 5,278 Mio. Euro, wie er derzeit für Bauaufträge gilt, überschritten ist. So sprach man sich im Arbeitskreis mehrheitlich für eine nationale bis regionale Ausschreibung aus. Man bat die Verwaltung, entsprechende Publikationen aufzulisten. Da für die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten eine Änderung der bestehenden Bauleitplanung erforderlich ist, wird entsprechend der Empfehlung des Strukturförderungsausschusses die Tagesordnung des Hauptausschusses um diesen Punkt erweitert. Hierdurch soll der ehrgeizige Terminplan mit weitergehenden Beschlussfassungen im Februar ermöglicht werden. Im Folgenden sind mögliche Veröffentlichungsmedien für die Verkaufsanzeige aufgelistet: Medium Wochenspiegel Verbreitungsgebiet Internet Monschau, Schleiden, nein Euskirchen, Adenau, Ahrtal Kölner Stadt- Gesamtausgabe Anzeiger/Kölnische Rundschau Ja Generalanzeiger Gesamtausgabe Bonn Bonn, linksrhein. Rhein-Sieg-kreis, Ahrgebiet, rechtsrhein. Rheinsiegkreis, Neuwied, Siebengebirge Süddeutsche Gesamtausgabe, Ja, 10 Tage Zeitung deutschlandweit Frankfurter Gesamtausgabe, nein Allgemeine Zeitung deutschlandweit WAZ Ruhrgebiet, Nieder- nein rhein, Sieger- und Sauerland Handelsblatt Erscheinungstag Mittwochs Kosten 257,99 € Samstags Samstags Angebot wurde bisher nicht zugesandt 455,00 € freitags 293,42 € Freitags/Sonntags 1.106,70 € Samstags 707,34 € Angebot wurde bisher nicht zugesandt Seite 3 von Ratsdrucksache 1172 Allg. Hotelund Bundesweit Gastronomiezeitung (auf Empfehlung von DEHOGA) Immobilienscout24 Weltweit Amtsblatt Stadtgebiet Nein Samstags 202,30 € Ja Ja Sofort Freitags 29,95 € 0,- € 2. Rechtliche Würdigung Nach § 90 Abs. 3 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Veräußerung entfallen Leerstandskosten von ca. 7.000,- € monatlich. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die bisher beim Amt für Kurwesen geführte Verwaltung sowie die bauliche Unterhaltung der Hochbauabteilung fallen weg. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Sofern eine Veräußerung nicht erfolgen kann, ist wie bisher eine Vermietung vorzunehmen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zum Verkauf des Kurhauses gemäß der als Anlage beigefügten Anzeige vorzunehmen. Das als weitere Anlage beigefügte Exposé ist auf der Internetseite der Stadt Bad Münstereifel zu hinterlegen und Interessenten auf Nachfrage auszuhändigen.