Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.11.2007
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1161
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
13.12.2007
Rat
18.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wassergebühren 2008
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(X) Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1161
1. Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW; Grundsätze der Einnahmebeschaffung)
gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die Wassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Kosten der öffentlichen Wasserversorgung decken
(Kostendeckungsgebot). Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich
wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkualtionszeitraumes
innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke, Betriebszweig Wasser, der Stadt Bad
Münstereifel für das Wirtschaftsjahr 2008 weist einen Jahresverlust in Höhe von 41.000 € aus.
Der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2006 betrug ca. 114.500 €
In der
Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2008 wird ein Teilbetrag dieses Gewinns in
Höhe der Verlustausweisung im Wirtschaftsplan 2008 € eingesetzt. Dadurch kann das Defizit
ausgeglichen werden und die Wassergebühren bleiben unverändert. Der Restbetrag des Gewinns
für das Jahr 2006 in Höhe von 73.500 € soll mit in die Gebührenbedarfsberechnung
Wassergebühren für 2009 einfließen.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Erläuterungen Sachverhalt Absatz 1.
3. Finanzielle Auswirkungen
Gebühreneinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Wasserversorgung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Zu Punkt
der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr. 1161
Wassergebühren 2008
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 1161) ist geprüft und gebilligt.