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Beschlussvorlage (Wassergebühren 2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Wassergebühren 2008) Beschlussvorlage (Wassergebühren 2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.11.2007 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1161 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 13.12.2007 Rat 18.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wassergebühren 2008 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1161 1. Sachverhalt: Gemäß § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW; Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die Wassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Kosten der öffentlichen Wasserversorgung decken (Kostendeckungsgebot). Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkualtionszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke, Betriebszweig Wasser, der Stadt Bad Münstereifel für das Wirtschaftsjahr 2008 weist einen Jahresverlust in Höhe von 41.000 € aus. Der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2006 betrug ca. 114.500 € In der Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2008 wird ein Teilbetrag dieses Gewinns in Höhe der Verlustausweisung im Wirtschaftsplan 2008 € eingesetzt. Dadurch kann das Defizit ausgeglichen werden und die Wassergebühren bleiben unverändert. Der Restbetrag des Gewinns für das Jahr 2006 in Höhe von 73.500 € soll mit in die Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2009 einfließen. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Erläuterungen Sachverhalt Absatz 1. 3. Finanzielle Auswirkungen Gebühreneinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Wasserversorgung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr. 1161 Wassergebühren 2008 Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 1161) ist geprüft und gebilligt.