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Beschlusstext (Sanierung Erftlagune hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
31.05.16, 13:19
Aktualisiert
13.09.16, 14:11
Beschlusstext (Sanierung Erftlagune
hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln) Beschlusstext (Sanierung Erftlagune
hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln)

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AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016 Drucksachen-Nummer: 206.16 TOP 18.1 Sanierung Erftlagune hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln Der Rat der Kolpingstadt Kerpen genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW folgende DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG 1. Zur Sicherstellung des aktuellen Finanzbedarfes bei der Baumaßnahme „Sanierung der Erftlagune“ wird ein Betrag von 500.000 € netto überplanmäßig bereitgestellt. 2. Die bisher vergebenen Fachplanerleistungen für die Gebäudetechnik werden mit Abschluss der Leistungsphase 7 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beendet. Die Verwaltung wird beauftragt ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Durchführung der restlichen Leistungsphasen 8 und 9 HOAI (Bauüberwachung, Dokumentation) zu beauftragen. Kerpen, 07.04.2016 Dieter Spürck Bürgermeister Klaus Ripp CDU-Fraktion Andreas Lipp SPD-Fraktion Oliver Niederjohann FDP-Fraktion David Held BBK/Piraten-Fraktion Fraktion Askim Müller-Bozkurt Stadtverordnete Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen: (16 CDU, 12 SPD, 5 B90/Grüne, 2 Linke, 1 BBK/Piraten, StVO A.MüllerBozkurt, StVO W.Scharping, BM) 1 Nein Stimme: (BBK/Piraten) 3 Enthaltungen: (2 CDU,1 FDP) Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016 Seite 2