Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
31.05.16, 13:19
Aktualisiert
13.09.16, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Stadtrates
vom 03.05.2016
Drucksachen-Nummer: 206.16
TOP 18.1 Sanierung Erftlagune
hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO
NRW folgende
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
1.
Zur Sicherstellung des aktuellen Finanzbedarfes bei der Baumaßnahme „Sanierung der
Erftlagune“ wird ein Betrag von 500.000 € netto überplanmäßig bereitgestellt.
2.
Die bisher vergebenen Fachplanerleistungen für die Gebäudetechnik werden mit Abschluss
der Leistungsphase 7 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beendet.
Die Verwaltung wird beauftragt ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Durchführung der
restlichen Leistungsphasen 8 und 9 HOAI (Bauüberwachung, Dokumentation) zu
beauftragen.
Kerpen, 07.04.2016
Dieter Spürck
Bürgermeister
Klaus Ripp
CDU-Fraktion
Andreas Lipp
SPD-Fraktion
Oliver Niederjohann
FDP-Fraktion
David Held
BBK/Piraten-Fraktion Fraktion
Askim Müller-Bozkurt
Stadtverordnete
Abstimmungsergebnis:
39 Ja-Stimmen: (16 CDU, 12 SPD, 5 B90/Grüne, 2 Linke, 1 BBK/Piraten, StVO A.MüllerBozkurt,
StVO W.Scharping, BM)
1 Nein Stimme: (BBK/Piraten)
3 Enthaltungen: (2 CDU,1 FDP)
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016
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