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Beschlusstext (Haushaltssatzung 2016; hier: Bürgerhaushalt/Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
31.05.16, 13:19
Aktualisiert
13.09.16, 14:11
Beschlusstext (Haushaltssatzung 2016; hier: Bürgerhaushalt/Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO))

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AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016 Drucksachen-Nummer: 259.16 TOP 16. Haushaltssatzung 2016; hier: Bürgerhaushalt/Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO) Bürgermeister Dieter Spürck bedankt sich für die sehr umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft am Bürgerhaushalt. Mit einer so großen Resonanz habe man seitens der Verwaltung nicht gerechnet. Der Anregung des Stadtverordneten Wolfgang Scharping, die eingehenden Vorschläge zukünftig nicht anonym zuzulassen, sondern mit der Erfordernis einer Namensangabe, wird zugestimmt. Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt der Stadtrat: 1. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushaltes zu Kenntnis, interpretiert sie als Einwendungen im Sinne des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO) und weist diese zurück. 2. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beauftragt die Verwaltung, für die Beratung der Vorschläge in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses, Stellungnahmen zu den Vorschlägen zu erarbeiten, für die eine Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen besteht und deren Umsetzung rechtlich zulässig ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltung