Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.11.2007
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1158
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
13.12.2007
Rat
18.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kanalbenutzungsgebühren 2008
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1158
1. Sachverhalt:
1.1
Allgemeines
Gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als
vorrangige Einnahmequelle. Die Kanalbenutzungsgebühren sollen gemäß § 6 Abs. 1 KAG
NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage decken (Kostendeckungsgebot). Um
diesem
Gesetzesauftrag
gerecht
zu
werden,
sind
jährlich
wiederkehrende
Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulationen) vorzunehmen.
Darüber hinaus bestimmt § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW, dass Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen sind und
Kostenunterdeckungen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden sollen.
1.2. Gebührenkalkulation
Die gebührenfähigen Aufwendungen (Kosten) betragen 5.904.522 € und steigen damit
gegenüber dem Vorjahr um 181.185 €.
1.2.1 Aufwendungen und Erträge
Die veranschlagten Ansätze der verschiedenen Aufwandarten sind in der Anlage 3
aufgelistet. Dabei werden die höheren Aufwendungen maßgeblich von den
Aufwandpositionen Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Kanalnetz, Untersuchung
Kanalisation, Abschreibungen und Zinsen verursacht.
Nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüWV-Kanal) sind der Zustand und die
Funktion des Kanalnetzes unter Beachtung bestimmter Fristen ständig zu überprüfen. Dazu
sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden. So ist das Kanalnetz inzwischen
nahezu vollständig mit der Kamera befahren. Schon die bisherige Auswertung der
Fernaugenuntersuchung hat umfangreichen Sanierungsbedarf ergeben. Zu den schweren
Schäden der Schadensklasse 0 gehören beispielweise die statische Rohrinstabilität,
Scherben- und Rissbildung sowie fehlende Rohrsohlen. Bei der Schadensklasse 0 ist sofort
zu handeln.
Bei einer Reihe von Kanälen können die Schäden durch punktuelle Baumaßnahmen
vollständig beseitigt werden. In anderen Fällen wird untersucht, ob nicht gezielt die
gravierendsten Schäden behoben werden sollen, um dadurch die kurzfristige Erneuerung
ganzer Kanalhaltungen zu vermeiden. Solche räumlich begrenzten Maßnahmen sind als
Reparaturen im Erfolgsplan zu veranschlagen. Damit auf den durch das
Auswertungsergebnis verursachten Handlungszwang angemessen reagiert werden kann,
reichen die in den Vorjahren für den Betrieb und die Unterhaltung der Kanäle veranschlagten
Beträge bei weitem nicht aus, sondern sind zu verdoppeln.
Der höhere Aufwand für Abschreibungen und Zinsen wird von verschiedenen Entwicklungen
beeinflusst: anhaltend hohes Investitionsniveau, sinkende Beitragseinnahmen, steigender
Kreditbedarf, anziehende Zinsen.
Die angesetzten Ansätze umfassen, wie schon in den beiden Vorjahren, eine Verzinsung
des Eigenkapitals (Stammkapital) von 7.670.000 € (§ 12 a Betriebssatzung) mit 4 %. Danach
betragen abgerundet die Eigenkapitalzinsen 306.000 €.
Die Eigenkapitalzinsen sind gemäß § 6 Abs. 1 KAG NRW betriebswirtschaftliche Kosten und
werden über Benutzungsgebühren erwirtschaftet. Durch die Eigenkapitalverzinsung entsteht
im Erfolgsplan ein Gewinn, aus dem dann die Eigenkapitalzinsen an den Haushalt der Stadt
abgeführt werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1158
1.2.2 Kostenüberdeckung 2005 undd 2006
Nach dem Jahresabschluss 2005 des Betriebszweiges Abwasser wurde nach Abzug der
Eigenkapitalzinsen ein Gewinn von 222.732 € erwirtschaftet, der 2007 mit 100.000 € zur
Minderung des Gebührenbedarfs eingesetzt worden ist. In diesem Zusammenhang ist zu
erläutern, dass beim Gebührenhaushalt öffentliche Kanalisation der erwirtschaftete Gewinn
sogar bei 236.812,29 € liegt, weil im Gegensatz dazu der Entsorgungszweig
Grundstücksentwässerungsanlagen mit einem Defizit abschloss. Der 2007 nicht verbrauchte
Gewinn von 136.182 € ist in die aktuelle Gebührenkalkulation vorzutragen.
Aus dem erwirtschafteten Gewinn 2006 von 128.189,61 € wird ein Teilbetrag von 109.953 €
ebenfalls in die Gebührenkalkulation 2007 aufgenommen. Der Restbetrag ist bis Ende 2009
auszugleichen. Dadurch ermäßigt sich der Gebührenbedarf um 246.135 €.
1.2.3 Wasserverbrauch
Das Gegenstück zu den gebührenfähigen Aufwendungen sind die Maßstabseinheiten in
Form des gebührenpflichtigen Wasserverbrauches. Der Wasserverbrauch wird von der
Anzahl der Voll- und Teilanschlussnehmer und dem Verbrauchsverhalten beeinflusst.
Der gebührenpflichtige Wasserverbrauch in der besonders bedeutsamen Entsorgungsform
Vollanschluss hat sich in der Zeitspanne 2002 bis 2004 von 842.000 m³ auf 862.000 m³
gesteigert und mit 860.000 m³ in 2005 das erreichte Niveau behauptet, ist aber in 2006
unerwartet auf 837.000 cbm zurück gegangen. In der Gebührenkalkulation 2007 sind
850.000 cbm prognostiziert. Zum Verbrauchsverhalten im laufenden Jahr liegen keine
endgültigen Zahlen vor.
Trotzdem wird es mit Blick auf die bekannten mittelfristigen durchschnittlichen
Verbrauchswerte für vertretbar empfunden, den gebührenpflichtigen Wasserverbrauch
erneut mit 850.000 € anzusetzen.
1.2.4 Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung
Die Aufwand-, Ertrags- und Verbrauchsentwicklungen sowie der Einsatz der verfügbaren
Kostenüberdeckungen aus 2005 und 2006 führen zu dem Ergebnis, dass der
kostendeckende Gebührensatz unverändert 4,82 €/m³ beträgt.
1.3. Abwassergebührenhilfe
Der Stadt Bad Münstereifel wird, wie schon in den beiden Vorjahren, keine Landesförderung
wegen überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren gewährt werden, weil die
Förderschwelle in 2008 bei 5,32 €/cbm gezogen ist.
2. Rechtliche Würdigung
siehe Erläuterungen Sachverhalt Allgemeines
3. Finanzielle Auswirkungen
Gebühreneinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Kanalisation
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
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7. Beschlussvorschlag:
Die Bedarfsberechnung (Anlage 1 zu RD-Nr. 1158) zu den Kanalbenutzungsgebühren 2008 ist
geprüft und gebilligt.