Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2008) Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2008) Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2008) Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2008)

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.11.2007 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1158 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 13.12.2007 Rat 18.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kanalbenutzungsgebühren 2008 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1158 1. Sachverhalt: 1.1 Allgemeines Gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die Kanalbenutzungsgebühren sollen gemäß § 6 Abs. 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage decken (Kostendeckungsgebot). Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulationen) vorzunehmen. Darüber hinaus bestimmt § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen sind und Kostenunterdeckungen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden sollen. 1.2. Gebührenkalkulation Die gebührenfähigen Aufwendungen (Kosten) betragen 5.904.522 € und steigen damit gegenüber dem Vorjahr um 181.185 €. 1.2.1 Aufwendungen und Erträge Die veranschlagten Ansätze der verschiedenen Aufwandarten sind in der Anlage 3 aufgelistet. Dabei werden die höheren Aufwendungen maßgeblich von den Aufwandpositionen Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Kanalnetz, Untersuchung Kanalisation, Abschreibungen und Zinsen verursacht. Nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüWV-Kanal) sind der Zustand und die Funktion des Kanalnetzes unter Beachtung bestimmter Fristen ständig zu überprüfen. Dazu sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden. So ist das Kanalnetz inzwischen nahezu vollständig mit der Kamera befahren. Schon die bisherige Auswertung der Fernaugenuntersuchung hat umfangreichen Sanierungsbedarf ergeben. Zu den schweren Schäden der Schadensklasse 0 gehören beispielweise die statische Rohrinstabilität, Scherben- und Rissbildung sowie fehlende Rohrsohlen. Bei der Schadensklasse 0 ist sofort zu handeln. Bei einer Reihe von Kanälen können die Schäden durch punktuelle Baumaßnahmen vollständig beseitigt werden. In anderen Fällen wird untersucht, ob nicht gezielt die gravierendsten Schäden behoben werden sollen, um dadurch die kurzfristige Erneuerung ganzer Kanalhaltungen zu vermeiden. Solche räumlich begrenzten Maßnahmen sind als Reparaturen im Erfolgsplan zu veranschlagen. Damit auf den durch das Auswertungsergebnis verursachten Handlungszwang angemessen reagiert werden kann, reichen die in den Vorjahren für den Betrieb und die Unterhaltung der Kanäle veranschlagten Beträge bei weitem nicht aus, sondern sind zu verdoppeln. Der höhere Aufwand für Abschreibungen und Zinsen wird von verschiedenen Entwicklungen beeinflusst: anhaltend hohes Investitionsniveau, sinkende Beitragseinnahmen, steigender Kreditbedarf, anziehende Zinsen. Die angesetzten Ansätze umfassen, wie schon in den beiden Vorjahren, eine Verzinsung des Eigenkapitals (Stammkapital) von 7.670.000 € (§ 12 a Betriebssatzung) mit 4 %. Danach betragen abgerundet die Eigenkapitalzinsen 306.000 €. Die Eigenkapitalzinsen sind gemäß § 6 Abs. 1 KAG NRW betriebswirtschaftliche Kosten und werden über Benutzungsgebühren erwirtschaftet. Durch die Eigenkapitalverzinsung entsteht im Erfolgsplan ein Gewinn, aus dem dann die Eigenkapitalzinsen an den Haushalt der Stadt abgeführt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 1158 1.2.2 Kostenüberdeckung 2005 undd 2006 Nach dem Jahresabschluss 2005 des Betriebszweiges Abwasser wurde nach Abzug der Eigenkapitalzinsen ein Gewinn von 222.732 € erwirtschaftet, der 2007 mit 100.000 € zur Minderung des Gebührenbedarfs eingesetzt worden ist. In diesem Zusammenhang ist zu erläutern, dass beim Gebührenhaushalt öffentliche Kanalisation der erwirtschaftete Gewinn sogar bei 236.812,29 € liegt, weil im Gegensatz dazu der Entsorgungszweig Grundstücksentwässerungsanlagen mit einem Defizit abschloss. Der 2007 nicht verbrauchte Gewinn von 136.182 € ist in die aktuelle Gebührenkalkulation vorzutragen. Aus dem erwirtschafteten Gewinn 2006 von 128.189,61 € wird ein Teilbetrag von 109.953 € ebenfalls in die Gebührenkalkulation 2007 aufgenommen. Der Restbetrag ist bis Ende 2009 auszugleichen. Dadurch ermäßigt sich der Gebührenbedarf um 246.135 €. 1.2.3 Wasserverbrauch Das Gegenstück zu den gebührenfähigen Aufwendungen sind die Maßstabseinheiten in Form des gebührenpflichtigen Wasserverbrauches. Der Wasserverbrauch wird von der Anzahl der Voll- und Teilanschlussnehmer und dem Verbrauchsverhalten beeinflusst. Der gebührenpflichtige Wasserverbrauch in der besonders bedeutsamen Entsorgungsform Vollanschluss hat sich in der Zeitspanne 2002 bis 2004 von 842.000 m³ auf 862.000 m³ gesteigert und mit 860.000 m³ in 2005 das erreichte Niveau behauptet, ist aber in 2006 unerwartet auf 837.000 cbm zurück gegangen. In der Gebührenkalkulation 2007 sind 850.000 cbm prognostiziert. Zum Verbrauchsverhalten im laufenden Jahr liegen keine endgültigen Zahlen vor. Trotzdem wird es mit Blick auf die bekannten mittelfristigen durchschnittlichen Verbrauchswerte für vertretbar empfunden, den gebührenpflichtigen Wasserverbrauch erneut mit 850.000 € anzusetzen. 1.2.4 Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung Die Aufwand-, Ertrags- und Verbrauchsentwicklungen sowie der Einsatz der verfügbaren Kostenüberdeckungen aus 2005 und 2006 führen zu dem Ergebnis, dass der kostendeckende Gebührensatz unverändert 4,82 €/m³ beträgt. 1.3. Abwassergebührenhilfe Der Stadt Bad Münstereifel wird, wie schon in den beiden Vorjahren, keine Landesförderung wegen überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren gewährt werden, weil die Förderschwelle in 2008 bei 5,32 €/cbm gezogen ist. 2. Rechtliche Würdigung siehe Erläuterungen Sachverhalt Allgemeines 3. Finanzielle Auswirkungen Gebühreneinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Kanalisation 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 4 von Ratsdrucksache 1158 7. Beschlussvorschlag: Die Bedarfsberechnung (Anlage 1 zu RD-Nr. 1158) zu den Kanalbenutzungsgebühren 2008 ist geprüft und gebilligt.