Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 24-46-02
Nr. der Ratsdrucksache: 1156
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
11.12.2007
Rat
18.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt
Bad Münsterifel) vom 10.12.1980
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1156
Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf der 22. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Auf der Grundlage der für das Jahr 2008 durchgeführten Gebührenbedarfsberechung werden
folgende Gebührenänderungen vorgeschlagen:
Leistungsart
Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung
(einmal wöchentlich)
Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung
(zweimal wöchentlich)
Winterwartung von Straßen mit überörtlicher
Verkehrsbedeutung
Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher
Verkehrsbedeutung
bisher gültige
ab 01.01.2008 gültige
Gebührensätze €/m Gebührensätze €/m
2,37
2,35
4,74
4,70
0,84
0,82
0,85
0,83
Winterwartung von Anliegerstraßen
0,86
0,85
Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen
0,88
0,86
Die ausgewiesenen geringfügigen Gebührenreduzierungen führen beispielsweise im Bereich der
Winterwartungsgebühren bei einem durchschnittlich großen und normal zugeschnittenen
Grundstück mit 30 – 40 m anrechenbarer Grundstückfront, zu einer auf das Jahr gerechneten
Gebührenminderung um 0,30 € - 0,80 €.
Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden bei
der Ermittlung des Gebührenbedarfs
Gemäss § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen
sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Jahresabschlüsse 1999 bis 2006 weisen folgende Kostenüber- bzw. -unterdeckungen bei der
kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus:
o
o
o
o
o
o
o
o
1999 eine Unterdeckung i.H.v.
2000 einen Überschuss i.H.v.
2001 einen Überschuss i.H.v.
2002 einen Überschuss i.H.v.
2003 einen Überschuss i.H.v.
2004 einen Überschuss i.H.v.
2005 eine Unterdeckung i.H.v.
2006 eine Unterdeckung i.H.v.
./. 34.238,91 €
8.622,34 €
24.022,81 €
36.177,70 €
18.823,41 €
21.155,27 €
./. 118.013,59 €
./. 30.441,67 €
o
Summe:
./. 73.892,64 €
Nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 KAG muss die vorstehend ausgewiesene Unterdeckung mit einem
Teilbetrag von 43.450,97 € bis Ende 2008 ausgeglichen werden.
Bedingt durch die milde Witterung zu Beginn dieses Jahres wird das Plan-Budget für die
Winterwartung 2007 voraussichtlich nur teilweise in Anspruch genommen, so dass - vorausgesetzt
es fallen bis Ende des Jahres keine weit überdurchschnittlichen Aufwendungen für den
Winterdienst an – mit einem Überschuss in Höhe der bis 2006 entstandenen Unterdeckung zu
rechnen ist.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1156
Vor diesem Hintergrund hält es die Verwaltung für vertretbar, auf einen Gebührenaufschlag zur
Abdeckung der bestehenden Kostenunterdeckung aus Vorjahren zu verzichten.
2. Rechtliche Würdigung
nicht erforderlich
3. Finanzielle Auswirkungen
Es wird auf die vorstehende Darstellung des Sachverhaltes verwiesen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Beschlussvorschlag:
22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad
Münstereifel) vom 10.12.1980
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 22. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel
(Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom
10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur
Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung
des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.