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Beschlussvorlage (22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münsterifel) vom 10.12.1980)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münsterifel) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münsterifel) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münsterifel) vom 10.12.1980)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 24-46-02 Nr. der Ratsdrucksache: 1156 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 11.12.2007 Rat 18.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münsterifel) vom 10.12.1980 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1156 Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf der 22. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Auf der Grundlage der für das Jahr 2008 durchgeführten Gebührenbedarfsberechung werden folgende Gebührenänderungen vorgeschlagen: Leistungsart Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung (einmal wöchentlich) Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich) Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung bisher gültige ab 01.01.2008 gültige Gebührensätze €/m Gebührensätze €/m 2,37 2,35 4,74 4,70 0,84 0,82 0,85 0,83 Winterwartung von Anliegerstraßen 0,86 0,85 Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen 0,88 0,86 Die ausgewiesenen geringfügigen Gebührenreduzierungen führen beispielsweise im Bereich der Winterwartungsgebühren bei einem durchschnittlich großen und normal zugeschnittenen Grundstück mit 30 – 40 m anrechenbarer Grundstückfront, zu einer auf das Jahr gerechneten Gebührenminderung um 0,30 € - 0,80 €. Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs Gemäss § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Jahresabschlüsse 1999 bis 2006 weisen folgende Kostenüber- bzw. -unterdeckungen bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus: o o o o o o o o 1999 eine Unterdeckung i.H.v. 2000 einen Überschuss i.H.v. 2001 einen Überschuss i.H.v. 2002 einen Überschuss i.H.v. 2003 einen Überschuss i.H.v. 2004 einen Überschuss i.H.v. 2005 eine Unterdeckung i.H.v. 2006 eine Unterdeckung i.H.v. ./. 34.238,91 € 8.622,34 € 24.022,81 € 36.177,70 € 18.823,41 € 21.155,27 € ./. 118.013,59 € ./. 30.441,67 € o Summe: ./. 73.892,64 € Nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 KAG muss die vorstehend ausgewiesene Unterdeckung mit einem Teilbetrag von 43.450,97 € bis Ende 2008 ausgeglichen werden. Bedingt durch die milde Witterung zu Beginn dieses Jahres wird das Plan-Budget für die Winterwartung 2007 voraussichtlich nur teilweise in Anspruch genommen, so dass - vorausgesetzt es fallen bis Ende des Jahres keine weit überdurchschnittlichen Aufwendungen für den Winterdienst an – mit einem Überschuss in Höhe der bis 2006 entstandenen Unterdeckung zu rechnen ist. Seite 3 von Ratsdrucksache 1156 Vor diesem Hintergrund hält es die Verwaltung für vertretbar, auf einen Gebührenaufschlag zur Abdeckung der bestehenden Kostenunterdeckung aus Vorjahren zu verzichten. 2. Rechtliche Würdigung nicht erforderlich 3. Finanzielle Auswirkungen Es wird auf die vorstehende Darstellung des Sachverhaltes verwiesen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Beschlussvorschlag: 22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 22. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.