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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b "Goldenes Tal-Konvikt" hier: Ausfstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b "Goldenes Tal-Konvikt"
hier: Ausfstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b "Goldenes Tal-Konvikt"
hier: Ausfstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1152 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 06.12.2007 Haupt- und Finanzausschuss 11.12.2007 Rat 18.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b "Goldenes Tal-Konvikt" hier: Ausfstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1152 1. Sachverhalt: Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 17.-29.09.2007 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offen gelegen. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Im weiteren sind nun der Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die geplanten Änderungen können nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan geändert wird. Das Verfahren ist aufgrund der im BauGB festgesetzten Planungshoheit durch die Stadt durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b „Goldenes Tal-Konvikt „ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück 1360. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung wird nebst Begründung und Textteil beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftrag, den Entwurf mit Begründung und Textteil gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.