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Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2011 hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
57 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2011
hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk) Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2011
hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk) Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2011
hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 621 /IX.L. Datum: 21.11.2011 An den Werksausschuss Sitzungstag: 06.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2011 hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja vorläufiges Jahresergebnis 2011 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den aktuellen Zwischenbericht des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2011 zur Kenntnis. Begründung: Nach derzeitigen Erkenntnissen zeigt sich zum Jahresabschluss 31.12.2011 des Gemeindewasserwerkes ein Jahresfehlbetrag von rd. 12.600 Euro. Überwiegend begründen lässt sich diese Abweichung gegenüber dem planmäßig kalkulierten Jahresüberschuss von rd. 3.700 Euro in den höheren Wasserbezugsgebühren an den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg und die Unterhaltung der Hochbehälter (sonstige Fremdleistungen und Fremdleistungen Hochbehälter), höheren Versicherungsaufwendungen (z. B. die KFZ-Versicherung für den Unimog), höheren Verwaltungskosten (z. B. im Zusammenhang mit den anteiligen Kosten für die Buchungssoftware), höheren Prüfungskosten für die Jahresabschlusserstellung und höheren Zinsaufwendungen bzw. Wegfall von Zinserträgen im Zusammenhang mit der dauerhaften Liquiditätssicherung des Eigenbetriebes. Durch die tatsächlichen Jahresabschlussbuchungen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres kann es letztlich noch zu Veränderungen gegenüber diesem voraussichtlichen Jahresabschlussstand kommen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass einige der o. a. Mehraufwendungen in 2012 nicht mehr auftreten werden und zudem im Bereich der Personalaufwendungen des Eigenbetriebes mit dem zurückgehenden Aufwand im Bereich der Wasserlecksuche eine Reduzierung erreicht und damit zunächst eine erneute Gebührenanpassung verhindert werden kann. Mit Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2011 wurde durch eine angepasste Gebührengestaltung des Eigenbetriebes Gemeindewasserwerk eine Veränderung grundsätzlicher Natur vorgenommen. Grundlage für die Überlegungen zur Veränderung der Grundgebühr waren die Fixkosten, die sich bekanntermaßen nicht mit der Wasserbezugsmenge verändert haben. In Anbetracht des demografischen Wandels und der auf die Verbraucher insgesamt umzulegenden Fixkosten des Gemeindewasserwerks wurde eine derartige Umstellung mit dem Wirtschaftsplan 2011 erforderlich. Die Grundgebühr wurde hierbei auf 5,85 € monatlich erhöht. Gleichzeitig wurde ein Reduzierung der Wasserverbrauchsgebühren von 1,47 € je cbm auf 1,29 € je cbm vorgenommen. Da sich die Auswirkungen des demografischen Wandels auch auf die Ertragslage des Wasserbeschaffungsverbandes Hermesberg, von dem das Gemeindewasserwerk das Wasser bezieht, auswirkt, musste im Verband mit der Haushaltssatzung 2011 der Wasserabgabepreis von bis dahin 0,40 €/cbm auf 0,49 €/cbm erhöht werden, was sich wiederum auch auf das Gemeindewasserwerk auswirkt. Der Verbrauchsrückgang von Wasser aufgrund des demografischen Wandels wird noch verstärkt durch Wasser sparendes Verhalten in den Haushalten und den zunehmenden Einsatz von Wassereffizienztechnologien sowohl im Gewerbe als auch in den Haushalten. Zurückgehende Nutzerzahlen für die Wasserver- als auch die Abwasserentsorgung und damit zurückgehende (Ab-) Wassermengen werden bei den derzeitigen Tarifstrukturen in Deutschland zurückgehende Einnahmen bedeuten. 3 Aufgrund des sehr hohen Fixkostenanteils können die Kosten jedoch nur in geringem Umfang reduziert werden. Die Notwendigkeit weiterer Gebührenanpassungen in kommenden Jahren kann deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister