Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
57 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 621 /IX.L.
Datum: 21.11.2011
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
06.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2011
hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja vorläufiges Jahresergebnis 2011
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den aktuellen Zwischenbericht des Gemeindewasserwerkes für das
Wirtschaftsjahr 2011 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach derzeitigen Erkenntnissen zeigt sich zum Jahresabschluss 31.12.2011 des
Gemeindewasserwerkes ein Jahresfehlbetrag von rd. 12.600 Euro. Überwiegend
begründen lässt sich diese Abweichung gegenüber dem planmäßig kalkulierten Jahresüberschuss von rd. 3.700 Euro in den höheren Wasserbezugsgebühren an den
Wasserbeschaffungsverband Hermesberg und die Unterhaltung der Hochbehälter
(sonstige Fremdleistungen und Fremdleistungen Hochbehälter), höheren Versicherungsaufwendungen (z. B. die KFZ-Versicherung für den Unimog), höheren Verwaltungskosten (z. B. im Zusammenhang mit den anteiligen Kosten für die Buchungssoftware), höheren Prüfungskosten für die Jahresabschlusserstellung und höheren
Zinsaufwendungen bzw. Wegfall von Zinserträgen im Zusammenhang mit der dauerhaften Liquiditätssicherung des Eigenbetriebes.
Durch die tatsächlichen Jahresabschlussbuchungen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres kann es letztlich noch zu Veränderungen gegenüber diesem voraussichtlichen
Jahresabschlussstand kommen.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass einige der o. a. Mehraufwendungen in
2012 nicht mehr auftreten werden und zudem im Bereich der Personalaufwendungen des Eigenbetriebes mit dem zurückgehenden Aufwand im Bereich der
Wasserlecksuche eine Reduzierung erreicht und damit zunächst eine erneute Gebührenanpassung verhindert werden kann.
Mit Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2011 wurde durch eine angepasste Gebührengestaltung des Eigenbetriebes Gemeindewasserwerk eine Veränderung
grundsätzlicher Natur vorgenommen.
Grundlage für die Überlegungen zur Veränderung der Grundgebühr waren die Fixkosten, die sich bekanntermaßen nicht mit der Wasserbezugsmenge verändert haben. In Anbetracht des demografischen Wandels und der auf die Verbraucher insgesamt umzulegenden Fixkosten des Gemeindewasserwerks wurde eine derartige
Umstellung mit dem Wirtschaftsplan 2011 erforderlich. Die Grundgebühr wurde hierbei auf 5,85 € monatlich erhöht. Gleichzeitig wurde ein Reduzierung der Wasserverbrauchsgebühren von 1,47 € je cbm auf 1,29 € je cbm vorgenommen.
Da sich die Auswirkungen des demografischen Wandels auch auf die Ertragslage
des Wasserbeschaffungsverbandes Hermesberg, von dem das Gemeindewasserwerk das Wasser bezieht, auswirkt, musste im Verband mit der Haushaltssatzung
2011 der Wasserabgabepreis von bis dahin 0,40 €/cbm auf 0,49 €/cbm erhöht werden, was sich wiederum auch auf das Gemeindewasserwerk auswirkt.
Der Verbrauchsrückgang von Wasser aufgrund des demografischen Wandels wird
noch verstärkt durch Wasser sparendes Verhalten in den Haushalten und den zunehmenden Einsatz von Wassereffizienztechnologien sowohl im Gewerbe als auch
in den Haushalten. Zurückgehende Nutzerzahlen für die Wasserver- als auch die
Abwasserentsorgung und damit zurückgehende (Ab-) Wassermengen werden bei
den derzeitigen Tarifstrukturen in Deutschland zurückgehende Einnahmen bedeuten.
3
Aufgrund des sehr hohen Fixkostenanteils können die Kosten jedoch nur in geringem Umfang reduziert werden.
Die Notwendigkeit weiterer Gebührenanpassungen in kommenden Jahren kann
deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister