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Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 14, Flurstücke Nr. 244, 245 und 264 - Hardtbrücke, Hardtbrücke 13, 17)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
06.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 14, Flurstücke Nr. 244, 245 und 264 - Hardtbrücke, Hardtbrücke 13, 17) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 14, Flurstücke Nr. 244, 245 und 264 - Hardtbrücke, Hardtbrücke 13, 17)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1149 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 06.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 14, Flurstücke Nr. 244, 245 und 264 - Hardtbrücke, Hardtbrücke 13, 17 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Lip Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1149 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstücke Nr. 244, 245 und 264 vor. Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftliche Fläche und zentralörtliche Einrichtungen ausgewiesen und liegen gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Durch eine Nutzungsänderung sollen im Hauptgebäude (ehem. Gaststätte) und im bestehenden nördlichen Nebengebäude Büroräume, Rechenzentrum, Besprechungsräume und Abstellräume als Erweiterung des Betriebes für Computer Software mit Beratung im IT- Bereich im Vorgriff auf die beabsichtigten Erweiterungen über den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan genehmigt werden. Die Erschließung ist sichergestellt. Gem. § 35 Abs. 1 Nr 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich unter anderem zulässig, wenn öffentlichen Belangen nichts entgegensteht und die Erschließung sichergestellt ist. Gem. § 35 Abs.2 den Zielen der Raumordnung nicht widerspricht. Gem. § 35 Abs. 4 Nr.1 die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Sinne des Absatzes 1 Nr.1 unter folgender Vorraussetzungen: b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt. Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. 2. Rechtliche Würdigung Gem. BauONW und BauGB ist für ein solches Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Nutzungsänderung in Büroräume enstehen neue Arbeitsplätze, die Auswirkungen auf den Makrostandort haben. Sowohl die neu geschaffenen Arbeitsplätze, wie auch die Schulungsbesucher und Seminarteilnehmer üben eine Verbesserung der regionalen Marktstruktur aus. 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen der Planung nach §36 BauGB wird erteilt.