Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
06.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1149
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
06.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 14, Flurstücke Nr. 244, 245 und
264 - Hardtbrücke, Hardtbrücke 13, 17
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Lip
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1149
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstücke Nr. 244, 245
und 264 vor.
Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftliche Fläche und zentralörtliche
Einrichtungen ausgewiesen und liegen gem. § 35 BauGB im Außenbereich.
Durch eine Nutzungsänderung sollen im Hauptgebäude (ehem. Gaststätte) und im bestehenden
nördlichen Nebengebäude Büroräume, Rechenzentrum, Besprechungsräume und Abstellräume
als Erweiterung des Betriebes für Computer Software mit Beratung im IT- Bereich im Vorgriff auf
die beabsichtigten Erweiterungen über den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan
genehmigt werden.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Gem. § 35 Abs. 1 Nr 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich unter anderem zulässig, wenn
öffentlichen Belangen nichts entgegensteht und die Erschließung sichergestellt ist.
Gem. § 35 Abs.2 den Zielen der Raumordnung nicht widerspricht.
Gem. § 35 Abs. 4 Nr.1 die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Sinne des
Absatzes 1 Nr.1 unter folgender Vorraussetzungen:
b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt.
Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. BauONW und BauGB ist für ein solches Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Nutzungsänderung in Büroräume enstehen neue Arbeitsplätze, die Auswirkungen auf
den Makrostandort haben. Sowohl die neu geschaffenen Arbeitsplätze, wie auch die
Schulungsbesucher und Seminarteilnehmer üben eine Verbesserung der regionalen Marktstruktur
aus.
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Planung nach §36 BauGB wird erteilt.