Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
05.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 1142
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
05.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildschweinepest
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1142
1. Sachverhalt:
Im Stadtgebiet Bad Münstereifel (sowie Euskirchen und Rheinbach) sind in der Zeit von Januar
2006 bis September 2007 insgesamt 49 Fälle von klassischer Schweinepest bei Schwarzwild
nachgewiesen worden. Die beiden letzten Fälle traten im Sommer 2007 auf, obwohl seit März
2007 durch tierseuchenrechtliche Maßnahmen versucht wurde, die Bestandszahlen des
Schwarzwildes zu senken.
In den als Pirschbezirken jagdbetrieblich bewirtschafteten Verwaltungsjagdbereich wurden darauf
hin mehrere großräumige Ansitzdrückjagden organisiert.
Im Rahmen von zusätzlich intensiven, fast täglichen Ansitzen konnte der in der 1.
Tierseuchenverfügung festgesetzt Abschuß von 64 Sauen nicht erreicht werden. Trotz der
fehlenden 9 Sauen wurde gegen die Stadt kein Zwangsgeld vollstreckt. Nach Aussagen der
Unteren Jagdbehörde und des Veterianäramtes ist das Ausdruck einer vorbildlichen Umsetzung
der Tierseuchenverfügung durch den Forstbetrieb der Stadt. Zu den geforderten Maßnahmen
durch den Kreis versuchte der Forstbetrieb durch weitere Maßnahmen die Wildschweinpopulation
zu senken.
1) Bei der oberen Jagdbehörde wurde der Schrotschuß auf Frischlinge beantragt. Diese
Maßnahme wurde leider abgelehnt.
2) Seit Beginn der Tierseuchenverfügung wurde der Bestand auch mit Hilfe von Frischlings/Überläuferfallen reguliert.
3) Zusätzlich zur Verlängerung der Jagdzeit auf Überläufer wurde der Abschuß von Keilern
bei der Oberen Jagdbehörde beantragt. Diese Maßnahme wurde leider abgelehnt.
4) Die Ausbringung der Köder im Rahmen der oralen Schluckimpfung erfolgt zusätzlich an
den Kirrungen in sog. Frischlingsrechen. Damit soll gewährleistet werden, dass
insbesondere die jungen Schweine immunisiert werden.
Der Infektionsdruck wird durch den Kreis nach wie vor als sehr hoch eingeschätzt, so dass weitere
Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche angeordnet werden (2. Tierseuchenverordnung vom
05.11.2007). Je angefangene 100 Hektar bejagdbarer Fläche sind 2 Kirrungen zu unterhalten, die
täglich mit bis zu 500 g Getreide einschl. Mais je Kirrstelle zu beschicken sind. Die Kirrstellen sind
täglich darauf zu kontrollieren, inwieweit sie vom Schwarzwild angenommen werden.
Die 2. Tierseuchenverfügung soll der kurzfristigen Einregulierung der Schwarzwilddichte im
Grundbestand auf einen seuchenprophylaktisch vertretbaren Wert von 2 Stück/100 Hektar dienen.
Diesbezüglich soll dem Bestand eine weitere Stückzahl entnommen werden, die der Höhe der
mittleren Strecke der letzten drei Jahre zuzüglich der Standardabweichung entspricht. In den
Fällen, in denen der Grundbestand über dem zulässigen Wert liegt, wird zu diesem Wert die
Differenz zwischen tatsächlichen Grundbestand und zulässigem Grundbestand addiert. Laut
Aussagen des Kreises handelt es sich bei diesen ermittelten Werten um Mindestwerte. Diese rein
rechnerisch hergeleiteten Abschusszahlen widersprechen jedem praktischen Bezug.
So ist errechnet worden, dass im Verwaltungsjagdbereich der Stadt vom 15.10.07 bis 31.03.08
insgesamt 162 Sauen geschossen werden müssen. Das Schreiben erreichte den Forstbetrieb am
08.11.2007. Grund dieser erheblichen Verspätung im Vergleich zum Beginn des Abschusses ab
15.10.2007 war nach internen Recherchen, dass der Kreis selbst diese hohe Stückzahl nicht
nachvollziehen konnte und die Stückzahlen nochmals von der Wildforschungsstelle überprüfen
ließ.
Auf Grund der derzeitigen Situation im Wald (u. a. starke Eichelmast) werden die Kirrungen im
Stadtwald nur sporadisch angenommen. Schon die orale Schluckimpfung war auf Grund der
starken Eichelmast nicht von Erfolg gekrönt, da die Kirrungen nicht angenommen wurden und die
Köder zum großen Teil nicht aufgenommen wurden. Zudem machen z. t. sehr hohe
Abschusszahlen in den Nachbarjagden deutlich, dass Schwarzwild sich auf Grund nicht näher
auszuführender Praktiken lieber anderenorts aufhält. Zudem fehlen Dickungseinstände für das
Schwarzwild in vielen Bereichen der Reviere.
Für den Forstbetrieb kann daher schon jetzt prognostiziert werden, dass ein derartig hoher
Abschuss nicht zur Hälfte erreicht werden wird. Unabhängig davon wird weiterhin alles versucht,
die Tierseuchenverfügung mit Erfolg zu unterstützen.
2. Rechtliche Würdigung
Seite 3 von Ratsdrucksache 1142
Die angeordneten Maßnahmen beruhen auf § 14 der Verordnung zum Schutz gegen die
Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-VO) in Verbindung mit § 79, § 18
und § 23 des Tierseuchengesetzes (TseuchG) und § 24 Bundesjagdgesetz (BJagdG).
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die angeordneten Maßnahmen wird die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
der Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Für den Fall von Verstößen
wird Zwangsgeld angedroht, was in jedem Fall einer nicht geschossenen Sau mit 500 € vollzogen
werden kann.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die in der 1. Tierseuchenverfügung gestreckten Sauen konnten durch protokolliertes tägliches
Ansitzen an den Kirrungen unter Beteiligung eines weiteren Helfers je Pirschbezirk erlegt werden.
Diese erhebliche Belastung (täglicher Ansitz, tägliches Kirren) ist einem Jagdgast auf Dauer nicht
abzuverlangen. Die Revierbeamten sind ebenfalls voll eingebunden und übernehmen alle
notwendigen Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen.
Neben der weiterhin betriebenen intensiven Ansitzjagd und weiteren Drückjagden, speziell auf
Schwarzwild, soll die Tierseuchenverfügung durch den Bau und Einsatz weiterer Frischlingsfallen
umgesetzt werden. Neben den 2 bereits bestehenden Fallen sollen 6 weitere Fallen gebaut und
schnellstmöglich eingesetzt werden. Hierzu ist es notwendig, eine Person mit der täglichen
Kontrolle der Fallen und dem Versorgen der Schwarzkittel incl. dem Transport nach Blankenheim
auf Stundenlohnbasis einzusetzen.
Zu der erheblichen Arbeitsbelastung im Forstbetrieb mit der derzeitigen neuen Ausrichtung und
Verteilung der Aufgaben kommt z. Zt. die ebenfalls erheblichen Aufwände zur Umsetzung der
Tierseuchenverfügung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch ein Ausbreiten der Tierseuche würden nicht nur Wildschweine in anderen Revieren
gefährdet, sondern auch Hausschweine, die für den Erreger voll empfänglich sind. In der Zeit von
März 2006 bis Ende Juni 2006 kam es in den Kreisen Recklinghausen und Borken zu acht
Schweinepestfällen bei Hausschweinen, die auf erregerhaltiges Wildschweinefleisch
zurückzuführen waren. Im Zuge der Tilgung dieser Schweinepestfälle mussten 121.000 Schweine
getötet werden, der direkte Schaden belief sich auf ca. 22 Mio €.
Um weiteren volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden, muss daher alles zur Tilgung der
Tierseuche getan werden.
7. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und unterstützt die skizzierten Praktiken zur
Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Die im Rahmen der Umsetzung der
Tierseuchenverordnung erheblichen personellen Mehraufwendungen werden durch einen
externen Jagdscheininhaber mit der Kontrolle der Frischlingsfallen und Beschickung der Kirrungen
kompensiert.