Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1131
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.11.2007
Strukturförderungsausschuss
15.11.2007
Strukturförderungsausschuss
06.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 25, Flurstück Nr. 43 - Esch, Escher
Heide 58
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1131
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für das Grunstück Gem. Mutscheid, Flur 25, Flurstück Nr. 43 vor.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgewiesen und
liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Zudem liegt es im Landschaftschutzgebiet.
Bereits mit Datum vom 14.11.06 wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Reitplatzes und eines
Mitstplatzes genehmigt. Die Antragstellerin betreibt auf dem Grundstück einen landwirtschaftlichen
Nebenerwerbsbetrieb. Geplant sind nun folgende Maßnahmen:
1.
2.
3.
die Überdachung des mit Datum vom 14.11.06 genehmigten Reitplatzes
die Errichtung eines Pferdeunterstandes angrenzend an den mit Datum vom 14.11.06
genehmigten Mistplatz
die Errichtung von 5 Pferdeaußenboxen
zu 1:
Der zulässigerweise errichtete Reitplatz mit den Maßen 45 m x 21 m soll nun vollständig
überdacht werden. Geplant ist eine Stahlrahmenkonstruktion mit einem Satteldach von 15 °
Dachneigung. Die Dacheindeckung soll mit Trapezblech erfolgen. Die Firsthöhe liegt bei
7,16 m.
zu 02.: Angrenzend an den bereits genehmigten Mistplatz ist die Errichtung eines
Pferdeunterstandes von ca. 6,25 m x 15,55 m geplant. Hierauf soll ein Pultdach mit einer
Höhe von max. 3,22 m errichtet werden, eingedeckt ebenfalls mit Trapezblech,
zu 3.: Westlich zum Reitplatz hin gelegen sollen 5 Pferdeaußenboxen mit den Maßen 15 m x 3 m
errichtet werden. Geplant ist eine Stahlkonstruktion mit Holzbohlen. Das Dach soll als
Pultdach mit Trapezfolie errichtet werden.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn es einem
landwirtschafltichen Betrieb dient, öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die
Erschließung sichergestellt ist.
Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Das Einvernehmen kann unter der Voraussetzung erteilt werden, dass es sich um ein privilegiertes
Vorhaben handelt.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. BauONW und BauGB ist für ein solches Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes
Vorhaben handelt.