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Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 25, Flurstück Nr. 43 - Esch, Escher Heide 58)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 25, Flurstück Nr. 43 - Esch, Escher Heide 58) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 25, Flurstück Nr. 43 - Esch, Escher Heide 58)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1131 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 15.11.2007 Strukturförderungsausschuss 15.11.2007 Strukturförderungsausschuss 06.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 25, Flurstück Nr. 43 - Esch, Escher Heide 58 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1131 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Grunstück Gem. Mutscheid, Flur 25, Flurstück Nr. 43 vor. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgewiesen und liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Zudem liegt es im Landschaftschutzgebiet. Bereits mit Datum vom 14.11.06 wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Reitplatzes und eines Mitstplatzes genehmigt. Die Antragstellerin betreibt auf dem Grundstück einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb. Geplant sind nun folgende Maßnahmen: 1. 2. 3. die Überdachung des mit Datum vom 14.11.06 genehmigten Reitplatzes die Errichtung eines Pferdeunterstandes angrenzend an den mit Datum vom 14.11.06 genehmigten Mistplatz die Errichtung von 5 Pferdeaußenboxen zu 1: Der zulässigerweise errichtete Reitplatz mit den Maßen 45 m x 21 m soll nun vollständig überdacht werden. Geplant ist eine Stahlrahmenkonstruktion mit einem Satteldach von 15 ° Dachneigung. Die Dacheindeckung soll mit Trapezblech erfolgen. Die Firsthöhe liegt bei 7,16 m. zu 02.: Angrenzend an den bereits genehmigten Mistplatz ist die Errichtung eines Pferdeunterstandes von ca. 6,25 m x 15,55 m geplant. Hierauf soll ein Pultdach mit einer Höhe von max. 3,22 m errichtet werden, eingedeckt ebenfalls mit Trapezblech, zu 3.: Westlich zum Reitplatz hin gelegen sollen 5 Pferdeaußenboxen mit den Maßen 15 m x 3 m errichtet werden. Geplant ist eine Stahlkonstruktion mit Holzbohlen. Das Dach soll als Pultdach mit Trapezfolie errichtet werden. Die Erschließung ist sichergestellt. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn es einem landwirtschafltichen Betrieb dient, öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung sichergestellt ist. Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Das Einvernehmen kann unter der Voraussetzung erteilt werden, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. 2. Rechtliche Würdigung Gem. BauONW und BauGB ist für ein solches Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.