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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
31.05.16, 13:19
Aktualisiert
13.09.16, 14:11
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss ) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss )

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AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016 Drucksachen-Nummer: 196.16 TOP 6.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wert auf die Feststellung legt, dass über den VEP eine gehobene Logistik, welche weniger Verkehrsbelastungen mit sich bringt, angesiedelt wird. Eine entsprechende Formulierung ist von der Verwaltung zu entwickeln. Bis zur Offenlage sollen die entsprechenden Mietverträge vorliegen. Unter Berücksichtigung der v.g. Bedingungen beschließt der Stadtrat auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr: 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB und das Bebauungsplanverfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf gem. § 12 BauGB einzuleiten. 2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld Ost“ Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker West" umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25 und 26 sowie Teile des Flurstücks 160 der Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße, die der Flur 18, Gemarkung Sindorf, Stadtteil Kerpen Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist zu entnehmen (Anlage 1 der Vorlage). Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebiets "Europaring" noch bestehenden Flächenpotentiale zu einem modernen Logistikzentrum für ortsansässige Firmen zu entwickeln. Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Fläche geplant. Der Bebauungsplan KE 359 „Hahner Äcker West“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt. Die das Planungsgebiet tangierenden Verkehrsflächen (Europaring und der Einmündungsbereich der Daimler Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan einbezogen. Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen (19 CDU, 12 SPD, 1 FDP, 2 Linke, 1 BBK/Piraten, StVO W.Scharping, StVO A.Müller-Bozkurt, BM) 5 Nein-Stimmen (B90/Grüne) 1 Enthaltung (BBK/Piraten) Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016 Seite 2