Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
31.05.16, 13:19
Aktualisiert
13.09.16, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Stadtrates
vom 03.05.2016
Drucksachen-Nummer: 196.16
TOP 6.7
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" Stadtteil
Sindorf
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB
Einleitungsbeschluss
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wert
auf die Feststellung legt, dass über den VEP eine gehobene Logistik, welche weniger
Verkehrsbelastungen mit sich bringt, angesiedelt wird. Eine entsprechende Formulierung ist von
der Verwaltung zu entwickeln. Bis zur Offenlage sollen die entsprechenden Mietverträge
vorliegen.
Unter Berücksichtigung der v.g. Bedingungen beschließt der Stadtrat auf Empfehlung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr:
1.
die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB und
das Bebauungsplanverfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 359 "Hahner
Äcker West" im Stadtteil Sindorf gem. § 12 BauGB einzuleiten.
2.
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
3.
die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den
Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld Ost“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker West" umfasst im
Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25 und 26 sowie Teile des Flurstücks 160 der Flur 5,
Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen.
Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße, die der Flur
18, Gemarkung Sindorf, Stadtteil Kerpen Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist zu
entnehmen (Anlage 1 der Vorlage).
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebiets "Europaring" noch
bestehenden Flächenpotentiale zu einem modernen Logistikzentrum für ortsansässige Firmen
zu entwickeln.
Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem
Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Fläche geplant.
Der Bebauungsplan KE 359 „Hahner Äcker West“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan
(Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt. Die das
Planungsgebiet tangierenden Verkehrsflächen (Europaring und der Einmündungsbereich der
Daimler Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12 Abs. 4
BauGB, soweit erforderlich, in den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan einbezogen.
Abstimmungsergebnis:
38 Ja-Stimmen (19 CDU, 12 SPD, 1 FDP, 2 Linke, 1 BBK/Piraten, StVO W.Scharping,
StVO A.Müller-Bozkurt, BM)
5 Nein-Stimmen (B90/Grüne)
1 Enthaltung (BBK/Piraten)
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016
Seite 2