Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1046
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiungsantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Iversheim, Flur 8, Nr. 486
Iversheim, Bendenweg 46- 50
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1046
1. Sachverhalt:
Auf dem Betriebsgrundstück in Bad Münstereifel-Iversheim, Bendenweg 46-50 ist eine Spedition.
angesiedelt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
„Gewerbegebiet Iversheim“, der hierfür folgende Festsetzungen enthält: GE, max.Höhe 10 m, GRZ
0,8, GFZ 2,0, offene Bauweise, Flachdach oder Satteldach 22°, zudem sind Baugrenzen
festgesetzt.
Für den Betrieb werden 16 Stellplätze für LKW und 16 Stellplätze für PKW benötigt.
Bedingt durch betriebliche Abläufe, die Anordnung der vorhandenen Gebäude und die
Notwendigkeit, Feuerwehrumfahrten freizuhalten, können diese Stellplätze zum Teil nur außerhalb
der Baugrenzen in einer ausgewiesenen Grünfläche angeordnet werden.
Hierfür ist die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Als Ausgleich soll eine Grünfläche entlang der Südwestseite der Halle angelegt werden, sowie
einige Bäume straßenseitig gepflanzt werden.
Gegen die Maßnahme bestehen keine Bedenken, der Befreiung kann zugestimmt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Im Rahmen der Bestimmungen des § 31 BauBG ist für die Maßnahme eine Befreiung erforerlich.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Zu der beantragten Befreiungnach § 31 BauGB wird das Einvernehmen erteilt.