Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 51-10-94
Nr. der Ratsdrucksache: 950 Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
22.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gewährung von Zuschüssen an kirchliche Träger von Tageseinrichtungen für Kinder
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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(X)
Kosten €: 16.800,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja
/
(X)
nein /
( X ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 950 Z-2
1. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.05.2007 hatte der katholische Pfarrverband Erfttal die Wiederaufnahme der
- bis einschl. 2004 gewährten - pauschalen Zuschusszahlungen an die Träger der katholischen
Tageseinrichtungen für Kinder beantragt.
Der Fachausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.05.2007 mit dieser Thematik befasst und sich
im Sinne der katholischen Kirchengemeinden für eine Fortsetzung der Zahlungen ausgesprochen,
sobald es die finanzielle Situation der Stadt Bad Münstereifel zulässt. Diese Grundsatzhaltung
sollte in einer vertraglichen Vereinbarung festgeschrieben und nach der Entscheidung über die
Einrichtung eines Familienzentrums in Bad Münstereifel zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Inzwischen hat sich der Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen für die Einführung eines
Familienzentrums im katholischen Kindergarten Bad Münstereifel entschieden.
Ein Vertragsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Unter Würdigung der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 22.05.2007 ist die Gewährung
von pauschalen Zuschüssen an katholische Träger von Tageseinrichtungen rechtswidrig und
unzulässig, „solange die Stadt die Vorschriften der vorläufigen Haushaltswirtschaft
(Nothaushaltsrecht) zu beachten oder ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat“.
Eine in die Zukunft gerichtete schriftliche Selbstverpflichtung setzt folglich entsprechenden
rechtlichen und finanzielle Handlungsspielraum voraus.
3. Finanzielle Auswirkungen
Ausgehend von den bis 2004 erfolgten Zuschusszahlungen sind für den zweigruppigen
Kindergarten Arloff 5.600,00 €, für den dreigruppigen Kindergarten Bad Münstereifel 8.400,00 €
und für den eingruppigen Kindergarten Houverath 2.800,00 €, insgesamt also 16.800,00 €
aufzuwenden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der von der Verwaltung aufbereitete Vertragsentwurf sieht die Fortsetzung gruppenbezogener
Pauschalen (pro Gruppe 2.800,00 €) vor. Inwieweit innerhalb dieses Budgets die zusätzlichen
Aufgaben des Familienzentrums in Bad Münstereifel adäquat zu gewichten sind, lässt sich derzeit
nicht beurteilen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Veränderungen in der Anzahl der Kindergartengruppen wirken sich unmittelbar auf die Höhe des
jeweiligen Zuschusses aus.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Eintritt der rechtlichen Zulässigkeit mit den katholischen
Kirchengemeinden, die selbst Träger von Tageseinrichtungen für Kinder sind, Vereinbarungen
nach dem beigefügten Muster, das Bestandteil dieses Beschlusses ist, abzuschließen.
Hierüber ist zu gegebener Zeit zu berichten.