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Beschlussvorlage (1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2007 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 82 Nr. der Ratsdrucksache: 1126 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 05.12.2007 Rat 18.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2007 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( x.)Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1126 1. Sachverhalt: Es ist erforderlich, die überwiegende Abwicklung der Holzverkäufe durch das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde, Nettersheim, ausführen zu lassen. Dies ist mit personellen Engpässen im Bereich des Forstbetriebes und des Forstamtes zu begründen. Der Amtsleiter des Forstamtes ist seit März 2007 dauerhaft erkrankt. Um diesen Ausfall kompensieren zu können, mussten zwangsläufig Zuständigkeiten intern verändert werden. Der Arbeitsanfall ist jedoch mit dem derzeitigen Personalstand nicht zu bewerkstelligen. Insofern ist nun im Bereich des Holzverkaufes auf die Mithilfe des Regionalforstamtes zurückzugreifen, so wie dies auch von zahlreichen Gemeinden der näheren Umgebung praktiziert wird. Es ist beabsichtigt, die Sammelverkäufe (L1 und L2) und die Selbstwerbung dem Regionalforstamt zu übertragen. Der Verkauf des einmal jährlich stattfindenen Wertholzes und der Kleinverkauf von Brennholz an die Bürger soll weiterhin durch eigene Kräfte erfolgen. Die Änderung des Wirtschaftsplanes 2007 erfolgt hinsichtlich des Ansatzes für die Dienstleistung des Regionalforstamts im Monat Dezember 2007. Die Weiterführung der Holzverkäufe in 2008 wird im Entwurf des Wirtschaftsplanes enthalten sein. Der Leiter des Regionalforstamtes, Herr Dengel, wird zu diesem Tagesordnungspunkt weitere Informationen geben. 2. Rechtliche Würdigung Nach dem Landesforstgesetz haben die Forstbehörden die Aufgabe, die Waldbesitzer durch Rat, Anleitung und tätige Mithilfe bei der Bewirtschaftung des Waldes zu unterstützen. Während Rat und Anleitung für den Waldbesitzer kostenfrei sind, erfolgt die Betreuung durch tätige Mithilfe gegen Entgelt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die für die tätige Mithilfe zu fordernden Entgelte wurden vom MUNLV nach Anhörung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW und im Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie im Einvernehmen mit dem Finanzminister in einer Entgeltordnung festgesetzt. Gegenwärtig gilt die Entgeltordnung 07. Das Entgelt für Sammelverkäufe (> 3 WB) mit Verkaufsabwicklung beträgt 2,10 €/cbm/f. Für Holz frei Weg und Selbstwerbung beträgt das Entgelt 0,22 €/cbm/f. Es handelt sich jeweils um Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Ziel ist die personelle Entlastung des Forstbetriebes. Vom Regionalforstamt wird das zeitintensive Massengeschäft abgewickelt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2007 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.