Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 1126
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
05.12.2007
Rat
18.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2007 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( x.)Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1126
1. Sachverhalt:
Es ist erforderlich, die überwiegende Abwicklung der Holzverkäufe durch das Regionalforstamt
Hocheifel-Zülpicher Börde, Nettersheim, ausführen zu lassen. Dies ist mit personellen Engpässen
im Bereich des Forstbetriebes und des Forstamtes zu begründen.
Der Amtsleiter des Forstamtes ist seit März 2007 dauerhaft erkrankt. Um diesen Ausfall
kompensieren zu können, mussten zwangsläufig Zuständigkeiten intern verändert werden.
Der Arbeitsanfall ist jedoch mit dem derzeitigen Personalstand nicht zu bewerkstelligen. Insofern
ist nun im Bereich des Holzverkaufes auf die Mithilfe des Regionalforstamtes zurückzugreifen, so
wie dies auch von zahlreichen Gemeinden der näheren Umgebung praktiziert wird.
Es ist beabsichtigt, die Sammelverkäufe (L1 und L2) und die Selbstwerbung dem Regionalforstamt
zu übertragen.
Der Verkauf des einmal jährlich stattfindenen Wertholzes und der Kleinverkauf von Brennholz an
die Bürger soll weiterhin durch eigene Kräfte erfolgen.
Die Änderung des Wirtschaftsplanes 2007 erfolgt hinsichtlich des Ansatzes für die Dienstleistung
des Regionalforstamts im Monat Dezember 2007.
Die Weiterführung der Holzverkäufe in 2008 wird im Entwurf des Wirtschaftsplanes enthalten sein.
Der Leiter des Regionalforstamtes, Herr Dengel, wird zu diesem Tagesordnungspunkt weitere
Informationen geben.
2. Rechtliche Würdigung
Nach dem Landesforstgesetz haben die Forstbehörden die Aufgabe, die Waldbesitzer durch Rat,
Anleitung und tätige Mithilfe bei der Bewirtschaftung des Waldes zu unterstützen. Während Rat
und Anleitung für den Waldbesitzer kostenfrei sind, erfolgt die Betreuung durch tätige Mithilfe
gegen Entgelt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die für die tätige Mithilfe zu fordernden Entgelte wurden vom MUNLV nach Anhörung des
Landesbetriebes Wald und Holz NRW und im Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie im Einvernehmen mit dem
Finanzminister in einer Entgeltordnung festgesetzt. Gegenwärtig gilt die Entgeltordnung 07.
Das Entgelt für Sammelverkäufe (> 3 WB) mit Verkaufsabwicklung beträgt 2,10 €/cbm/f. Für Holz frei
Weg und Selbstwerbung beträgt das Entgelt 0,22 €/cbm/f. Es handelt sich jeweils um Nettobeträge
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Ziel ist die personelle Entlastung des Forstbetriebes. Vom Regionalforstamt wird das zeitintensive
Massengeschäft abgewickelt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2007 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel wird in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.