Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
31.05.16, 13:19
Aktualisiert
13.09.16, 14:11
Beschlusstext (Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren
Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem) Beschlusstext (Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren
Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016 Drucksachen-Nummer: 136.16 TOP 11. Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem 1. In seiner Sitzung am 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 5, optional 6 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren auf dem Grundstück „Sandweg“ in Kerpen Horrem beschlossen. Die Verwaltung befindet sich zurzeit in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen Investoren. Eine Sachstandsmitteilung erfolgt im Jugendhilfeausschuss. Sollten die Gespräche mit den Investoren nicht den gewünschten Erfolg haben und die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, beschließt der Stadtrat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für eine 5 gruppige Einrichtung bereit zu stellen: - im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 200.000,00 € (Planungskosten) - im Haushaltsjahr 2017 2.342.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie 190.000,00 € Einrichtungskosten (gesamt: 2.732.000,00 €) 2. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf auf dem am zügigsten zu realisierenden Grundstück (Mastenweg städtisch, Hüttenstraße hinter Jugendzentrum- städtisch und Hüttenstraße/Vogelrutherfeld- privat) beschlossen. Die Verwaltung befindet sich auch hier in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen Investoren. Das Ergebnis wird im Jugendhilfeausschuss mitgeteilt. Sollten auch diese Gespräche mit den Investoren nicht zum gewünschten Erfolg führen und die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, beschließt der Stadtrat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für einer 8 gruppige Einrichtung bereit zu stellen: - im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 400.000,00 € (Planungskosten) im Haushaltsjahr 2017 3.679.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie 304.000,00 € Einrichtungskosten. (gesamt:4.383.000,00 €) Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016 Seite 2