Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
31.05.16, 13:19
Aktualisiert
13.09.16, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Stadtrates
vom 03.05.2016
Drucksachen-Nummer: 136.16
TOP 11.
Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und
unter drei Jahren
Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem
1. In seiner Sitzung am 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit 5, optional 6 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren auf
dem Grundstück „Sandweg“ in Kerpen Horrem beschlossen.
Die Verwaltung befindet sich zurzeit in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen
Investoren. Eine Sachstandsmitteilung erfolgt im Jugendhilfeausschuss.
Sollten die Gespräche mit den Investoren nicht den gewünschten Erfolg haben und die
Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, beschließt der
Stadtrat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und
Finanzausschusses vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für eine 5 gruppige Einrichtung
bereit zu stellen:
- im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 200.000,00 € (Planungskosten)
- im Haushaltsjahr 2017 2.342.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie
190.000,00 € Einrichtungskosten
(gesamt: 2.732.000,00 €)
2. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil
Sindorf auf dem am zügigsten zu realisierenden Grundstück (Mastenweg städtisch,
Hüttenstraße hinter Jugendzentrum- städtisch und Hüttenstraße/Vogelrutherfeld- privat)
beschlossen.
Die Verwaltung befindet sich auch hier in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen
Investoren. Das Ergebnis wird im Jugendhilfeausschuss mitgeteilt.
Sollten auch diese Gespräche mit den Investoren nicht zum gewünschten Erfolg führen und
die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, beschließt
der Stadtrat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und
Finanzausschusses vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für einer 8 gruppige Einrichtung
bereit zu stellen:
-
im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 400.000,00 € (Planungskosten)
im Haushaltsjahr 2017 3.679.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie
304.000,00 € Einrichtungskosten.
(gesamt:4.383.000,00 €)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016
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